Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-18 - Grundrecht auf Internet

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Antragsnummer

WP003

Einreichungsdatum

2010-10-18

Antragstitel

Grundrecht auf Internetzugang

Antragsteller

  • Klaus Peukert
  • Benjamin Stöcker
  • Jan Behrens [1]

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Grundrecht auf Internetzugang

Der Bundesparteitag möge Folgendes zur Aufnahme in das Wahlprogramm beschließen:

Wir Piraten sind der Meinung, dass jeder Bürger das Recht auf einen breitbandigen Internetanschluss hat. Dieser ist in der heutigen Zeit für eine vollwertige und gleichberechtigte Teilnahme in der Gesellschaft, eine unabhängige Informationsbeschaffung, sowie die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von elementarer Bedeutung. Daher hat die Gemeinschaft die nötigen Regularien zu schaffen um jeden Bürger den ungehinderten Zugang zum Internet zu ermöglichen und zuzusichern, so wie dies bereits bei Strom und Wasser der Fall ist.

Antragsbegründung

Die Erreichbarkeit per E-Mail, der Einkauf online, elektronische Bewerbungen, “Online-Rathäuser” usw. sind Dinge die mit althergebrachten Medien nicht leistbar sind. Die Nutzung des Internets ist de facto bereits Teil unseres Lebens und daraus nicht mehr wegzudenken. Wir Piraten setzen uns daher dafür ein, dass das Internet vom Gesetzgeber entsprechend gewürdigt und jedem Bürger der ungehinderte und diskriminierungsfreie Zugang zum Internet ermöglicht wird.

Das OLG München hat bspw. in 1 W 2689/09 ausgeführt: "Angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium die in aller Regel einen Computer erfordert."

Es dringt also langsam sogar in die alltägliche Rechtssprechung ein, dass heutzutage Radio/TV als alleinige Informationsmedien nicht mehr ausreichen. In Finnland wurde ein “Grundrecht auf Internetzugang” in ein Gesetz gegossen. Das EU-Parlament hat bereits im Mai 2009(!) ähnliches beschlossen. Obendrein gibt es zahlreiche Förderungen und Initiativen zum Breitbandausbau auf EU-, Bundes- und Länderebene.

Die ggf. seltsam anmutende Formulierung "eigenwirtschaftlich" ist der rechtlichen Definition von "Lebensgut" entnommen (die in o.g. Urteil von Bedeutung ist), durch Übernahme der Formulierung soll sozusagen mit bereits vorhandenen "Mitteln" unsere Forderung legitimiert werden.

Der Punkt soll im Wahlprogramm verankert werden und leitet sich aus Punkt 7.2 Satz 2 des aktuellen Grundsatz-Programms ab. Die redaktionelle Einordnung obliegt dem BPT (bzw. seinen Beauftragten) bei der Zusammenstellung des Wahlprogramms, dort kann auch eine rechtlich "saubere" Überschrift gewählt werden (da die Forderung kein "Grundrecht" im juristischen Sinne ist).

Innerhalb der Piratenpartei gibt es ähnliche Positionen bereits in Bayern und Brandenburg, auch in unserer Antwort auf die Netz-Thesen des Innenministers wird ein Grundrecht auf Internet manifestiert. Weitere ähnliche Initiativen gibt es parteiintern bspw. im Rahmen der AG "Orangene Hilfe".

Die Notwendigkeit einer solchen Forderung zeigt sich aktuell u.a. auch darin, dass der Bundesrat "Bedenken" gegen die von der EU-Kommission im Rahmen der "Digitalen Agenda" aufgestellten Vorgaben für eine "garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten" hat.

Der Programmpunkt ist absichtlich allgemein gehalten und spricht bewusst keine konkreten Handlungsempfehlungen oder Technikforderungen aus. Durch eine möglichst allgemeine und "knackige" Formulierung soll ein gewisser "Gestaltungsspielraum" entstehen, der ermöglicht das letztliche Ziel ("Breitband-Internet für Alle") zu erreichen.

Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/64.html

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Konkurrenzanträge

derzeit keine bekannt

Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Wahlprogramm

Datum der letzten Änderung

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