Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-14 - Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut GpW-3

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Antragsnummer

GP073

Einreichungsdatum

2010-10-14

Antragstitel

Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut GpW-3

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Hiermit beantrage ich folgende Sätze in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN aufzunehmen:

Schöpferische Kraft, Eigentum, Gesellschaft, Gemeingut

(1) Das Grundgesetz garantiert dem einzelnen Bürger sein Eigentum. Eigentum stellt in unserer Wirtschaftsordnung eine wesentliche Komponente dar. Dieser gemeinschaftliche Respekt von Individuellem Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(2) Eigentum entsteht durch schöpferische Kraft von Menschen und ihrem individuellen Geist.

(3) Jedem Menschen steht es frei sich mit seiner Schöpferische Kraft an Gesellschaften zu beteiligen. Sein für die Gesellschaft geschaffenes Eigentum ist sein Anteil an der Gesellschaft. Das durch ihn für die Gesellschaft geschaffene Eigentum geht in den Besitz der Gesellschaft über. Der Mensch hat Anteil an der Gesellschaft.

(4) Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften sind politische Konstrukte. Nur inländische Juristische Personen genießen ihrem Wesen nach bedingt Schutz durch Grundrechte. Das Wesen der Juristische Personen bestimmt die Wirksamkeit des Schutzes und wird praktisch durch die Politik geordnet.

(5) Eine wesentliche Angleichung der Juristische Personen mit Menschen lehnen die PIRATEN ab. Insbesondere die Interpretation, daß Gesellschaften bzw. Juristische Personen eine ursprüngliche schöpferische Kraft besitzen. - Ein kritisches Augenmerk gilt dabei dem Begriff "Person", der zunehmend Gebrauch findet.

(6) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft wird dann vom Staatswesen verwaltet: Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft sind so zu berücksichtigen.

(7) Wird Gemeingut an sich jemandem als Eigentum zugesprochen, muß es jedem Bürger gleichermaßen als Eigentum zugesprochen werden, denn jeder Bürger ist an dem Gemeingut beteiligt. Die Bürger, die keine Verwendung für ihren Anteil am Gemeingut haben, müssen von denen entschädigt werden, die das Gemeingut zu Ihrem Vorteil nutzen.

Begründung

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Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1096.html

Wiki-Antragsfabrik

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Konkurrenzanträge

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Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Grundsatzprogramm

Datum der letzten Änderung

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