Bundesparteitag 2010.2/Antragskommission/Anträge 2010.2/2010-10-14 - Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen GpW-4

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Antragsnummer

GP074

Einreichungsdatum

2010-10-14

Antragstitel

Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen GpW-4

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Hiermit beantrage ich folgende Sätze in ein Grundsatzprogramm der PIRATEN aufzunehmen:

Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen

(1) Infrastuktur ist der Unterbau einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft. Ohne Infrastruktur kann eine Volkswirtschaft nicht funktionieren.

(2) Die PIRATEN unterscheiden "private Infrastruktur" der bürgerlichen Gestaltung und "öffentliche Infrastruktur" der gemeinwesentlichen Gestaltung. Öffentliche Infrastruktur ist z.B: Die Wirtschaftsordnung, staatliche Unternehmertätigkeit und staatliche Infrastrukturinvestitionen.

(3) Da Öffentliche Infrastruktur von der bürgerlichen Gesellschaft politisch beauftragt und finanziert wird, ist sie als Eigentum der Gesellschaft zu sehen, an der jeder einzelne Bürger beteiligt ist. Sie ist ein Ursprung von Gemeingut.

(4) Private Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie ein natürliches Monopol darstellen.

(5) Öffentliche Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie dem Bürger dienen bzw. ob Mißbrauch vorliegt.

(6) Es steht den Gemeinwesen frei, durch politische Gestaltung öffentliche Infrastrukturen parallel zu privaten Infrastrukturen zu schaffen.

(7) Die PIRATEN erkennen Öffentlich-rechtliche Anstalten ihrem Wesen nach als Behörde: Eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Diese sind nicht marktfähig. Hierbei handelt es sich um gemeinwesenliche Selbstversorgung. Die Finanzierung erfolgt über Steuern, Abgaben sowie Gebühren. Diese Einrichtungen müssen klar zur Privatwirtschaft abgegrenzt werden. Privatwirtschaftliche Geschäftsgegenstände stehen diesen Einrichtungen nicht zu.

(8) Die PIRATEN erkennen Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kammern als privatwirtschaftliche Verbände und wünschen keinen Zwang zur Mitgliedschaft. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind in Körperschaften des bürgerlichen Rechts zu überführen. Das Staatswesen kann sich an diesen bürgerlichen Körperschaften im Sinne einer Mitgliedschaft beteiligen.

(9) Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter Gemeinwesen wie z.B. Kommunen sind, sind privatwirtschaftliche Unternehmen.

Begründung

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Liquid Feedback

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1097.html

Wiki-Antragsfabrik

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Konkurrenzanträge

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Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Grundsatzprogramm

Datum der letzten Änderung

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