NDS   Diskussion   Quelltext anzeigen   Versionen/Autoren   

NDS:Braunschweig/Stadtverband/Vorstand/Geschäftsordnung

Aus Piratenwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Piratenlogo Braunschweig




Vorstands-Geschäftsordnung des SV Braunschweig

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

    • Vorsitzender: Harald Kibbat
    • Stellvertretender Vorsitzender: Stefan Schulz
    • Schatzmeister: Martin Hobt
    • Beisitzer: Merten Herms
    • Beisitzer: Jan Ortgies
    • Beisitzer: Dirk Schlüter
    • Beisitzer: Stephan Voß

§ 2 Ort der Vorstandssitzung

(1) Vorstandssitzungen finden nach Bedarf per Telefon, Internet, durch persönliche Zusammenkunft, oder Kombination daraus statt.

(2) Sofern nicht anders vermerkt, gilt Braunschweig als Ort der Sitzung.

§ 3 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin, Ort sowie die Zugangsmöglichkeiten für die nächste Vorstandssitzung werden während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht.

(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 2 Tagen eingeladen.

(3) Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

(4) Die Einladung und Veröffentlichung erfolgt via Mailinglisten piraten@lists.piratenpartei-braunschweig.de und vorstand@lists.piratenpartei-braunschweig.de. Sie soll auch auf den Webseiten des Stadtverbandes erfolgen.

§ 4 Antragsrecht

(1) Anträge an den Vorstand sind direkt an diesen zu richten. Sie sollten vor jeder Sitzung per Mail an vorstand@piratenpartei-braunschweig.de an den Vorstand gerichtet werden.

(2) Anträge können während der Vorstandssitzung in Textform gestellt werden.

(3) Über die Befassung und Zulassung von Anträgen entscheidet der Vorstand.

(4) Eingegangene Anträge sowie deren Status (in Bearbeitung / begründete Ablehnung /  Beschluss) werden im Wiki dokumentiert.

(5) Anträge können gestellt werden von einzelnen Piraten oder Gruppen von Piraten.

(6) Zu jedem Antrag ist ein Ansprechpartner mit Klarnamen zu benennen.

(7) Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

§ 5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

(1) Gäste dürfen der Sitzung des Stadtvorstandes beiwohnen.

(2) Bei Störung der Versammlung kann das Rederecht mit Begründung durch den Sitzungsleiter entzogen werden. Entzug des Rederechtes muss im Protokoll dokumentiert werden.

(3) Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden.

(4) Der Antrag ist zu begründen und im Protokoll festzuhalten.

(5) Gäste und Öffentlichkeit sind während nichtöffentlicher Behandlung von Sitzungsteilen ausgeschlossen.

(6) Über nichtöffentliche Sitzungsteile ist gesondert ein schriftliches Protokoll anzufertigen.

(7) Die Dauer der nichtöffentlichen Behandlung ist im öffentlichen Protokoll festzuhalten.

§ 6 Leitung der Vorstandssitzungen

(1) Zu jeder Vorstandssitzung wird ein Sitzungsleiter bestimmt.

(2) Der Sitzungsleiter wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gewählt.


§ 7 Abstimmungen

(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstandes lt. § 1.

(2) Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Stimmberechtigten.

(3) Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

(4) Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich entweder mindestens 60% der Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben oder genug Mitglieder des Vorstandes der Entscheidung zugestimmt oder abgelehnt haben.

(5) Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit.

(6) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

(7) Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.

(8) Beschlüsse werden durch den Vorstand im Wiki veröffentlicht. Beschlüsse, welche in einer Vorstandssitzung getroffen werden, werden zusätzlich im Protokoll der Sitzung vermerkt. Vertrauliche Beschlüsse werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Vorstands zugestellt.

§ 8 Protokollführung

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.

(2) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.

(3) Das ungenehmigte Protokoll wird, sofern nicht unmittelbar während der Sitzung begründeter Einspruch angemeldet wird, welcher schriftlich festzuhalten ist, zeitnah nach Sitzungsende als noch nicht offiziell genehmigtes Protokoll im Wiki veröffentlicht.

(4) Noch ungenehmigte Protokolle werden nach Überprüfung per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung genehmigt und dann zeitnah im Wiki, ggf. auf der Webseite und per Hinweis auf der Mailingliste, als offiziell genehmigte Protokolle veröffentlicht.

§ 9 Zuständigkeiten

(1) Dem Schatzmeister obliegen die Verwaltung der Finanzen und die Führung der Bücher.

2. Aufgabenverteilung

(1) Die Aufgabenverteilung wird nach jeder Vorstandswahl und fort folgend jeweils nach Bedarf vorgenommen und die Aufgaben jeweils auf ein namentlich benanntes Vorstandsmitglied und einen Vertreter verteilt.

(2) Sollte ein Vorstandsmitglied mit der Abarbeitung der von ihm übernommenen Aufgaben wegen irgendwelcher Gegebenheiten in Verzug kommen, so hat es dies möglichst zeitnah mitzuteilen.

Vertretung der Partei nach Außen:

Verantwortlich: 1. Vorsitzender

Vertreter: Stellvertretender Vorsitzender

Kontrolle der Einladung zu Vorstandssitzungen (Protokollant lädt ein):

Verantwortlich: 1. Vorsitzender

Vertreter: Stellvertretender Vorsitzender

Führung der laufenden Geschäfte:

Verantwortlich: 1. Vorsitzender

Vertreter: Stellvertretender Vorsitzender

Planung des Jahresprogramms des Vorstands:

Verantwortlich: Gesamtvorstand

Einberufung der Mitgliederversammlung:

Verantwortlich: 1. Vorsitzender

Vertreter: Stellvertretender Vorsitzender

Personalfragen:

Verantwortlich: Gesamtvorstand

Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Spendenwesen:

Verantwortlich: Schatzmeister

Vertreter: 1. Vorsitzender & 2. Vorsitzender

Öffentlichkeitsarbeit / Medienpirat:

Verantwortlich: Jan Ortgies

Vertreter: N.N.

Beauftragt: Oliver Schönemann

Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen:

Verantwortlich: Gesamtvorstand

Behördliche Kontakte und Genehmigungen:

Verantwortlich: Jedes Vorstandsmitglied

Protokolle ins Wiki übertragen:

Verantwortlich: Merten Herms

Vertreter: N.N.

Mitgliederverwaltung:

Verantwortlich: Stephan Voß

Vertreter: 1. Vorsitzender & Schatzmeister

Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände:

Verantwortlich: 1. Vorsitzender

Vertreter:  2. Vorsitzender

3. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 03. November 2011 in Kraft.

Dafür: Harald Kibbat, Stefan Schulz, Jan Ortgies, Stephan Voß, Dirk, Merten Herms,Martin Hobt

Dagegen: -

Enthaltung: -


Geändert am 09. November 2011.

Dafür: Stephan Voß, Jan Ortgies, Martin Hobt, Harald Kibbat, Dirk Schlüter

Dagegen: -

Enthaltung: -


Geändert am 30. November 2011.

Dafür: Harald Kibbat,Martin Hobt,Stefan Schulz, Stephan Voß, Merten Herms

Dagegen: -

Enthaltung: -

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge