Bibliothek/Gesetze der Bundesländer VII

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Bibliothek - Gesetze der Bundesländer - Hessen

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Hessen

* Hessischer Landtag (Website)
* Hessenrecht (alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften) (Website)


 Auszug aus der gültigen Verfassung des Landes Hessen (HVerf) 


Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden.
Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
- Direktlink zur Gesetzestextstelle - oder eine andere Fundstelle

Arbeitsrecht

==== Bankrecht

Baurecht

==== Erbrecht

Familienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

==== Insolvenzrecht

IT- und Medienrecht

1.8.1 Datenschutz
* Der Hessische Datenschutzbeauftragte (Website)

==== Kosten- und Gebührenrech
==== Medizinrecht
==== Miet- und Wohnungseigentumsrecht
==== Sozialrecht

Staats- und Verfassungsrecht

Steuerrecht

==== Strafrecht

Umweltrecht

Verkehrsrecht

Versicherungsrecht

Verwaltungsrecht

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

Zivil- und Zivilprozessrecht

Sonstige


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