Entscheidungssystem

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Der Begriff Entscheidungssystem wird von den AGs AG Bürgerbeteiligung, AG Meinungsfindungstool und AG Liquid Democracy verwendet für eine Plattform für Abstimmungen. Dabei können die Abstimmungen von Meinungsbildern bis zu verbindlichen Entscheidungen reichen. Ziel ist es, verbindliche Entscheidungen zu treffen und zu legitimieren. Idealerweise wird bei Entscheidungsvorlagen auf das entsprechende Thema im Diskussionssystem und auf die Fakten im Informationssystem verwiesen.

Ziele für ein Entscheidungssystem

Ein Entscheidungssystem im Sinne der AGs AG Bürgerbeteiligung, AG Meinungsfindungstool und AG Liquid Democracy sollte:

  • möglichst allen Teilnehmern eine Mitbestimmung an Entscheidungen ermöglichen und möglichst niedrige Hürden aufstellen.
  • im Endausbau den vollen Umfang der zu treffenden Entscheidungen umfassen, also insbesondere auch Personalentscheidungen. Dabei sind die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Für Parteien siehe insbesondere hier: Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes; Deutscher Bundestag; PDF.
  • den Teilnehmern ermöglichen ihre Stimme entweder direkt abzugeben oder die Entscheidung an andere Teilnehmer zu delegieren (im Sinne von Liquid Democracy). Wie der Delegationsprozess im einzelnen gestaltet wird ist zu erarbeiten und iterativ zu optimieren.
  • mit dem Informationssystem und insbesondere dem Diskussionssystem vernetzt sein, um Fakten und Argumente zu dem jeweiligen Thema leicht zugänglich zu machen, um sie selbst vergleichen zu können. Es sollte natürlich auch die Vernetzung mit alternativen Informations- und Diskussionsplattformen möglich sein.

Definition Hürde/Barriere

Hürden/Barrieren für die Teilnahme an einer Entscheidung können zum einen zeitlicher und finanzieller Natur sein (z.B. haben Parteitage in dieser Hinsicht als Entscheidungssystem eine relativ hohe Hürde). Hürden können jedoch auch durch die Komplexität der Prozesse oder durch einen Mangel übersichtlicher Informationen zu einer anstehenden Entscheidung entstehen.

Anforderungen an den Delegationsprozess

Der Delegationsprozess sollte regelmäßige minimale Beteiligung der delegierenden Teilnehmer erfordern. Er sollte außerdem größtmögliche Transparenz über die Auswirkungen der Delegation bieten. Für die Empfänger von Delegationen können besondere Anforderungen definiert werden, da mit der größeren Macht bei Abstimmungen auch größere Verantwortung einhergeht. Eine solche Anforderung könnte z.B. in einer Beteiligungspflicht bei Abstimmungen bestehen (Delegierter muss bei X % der Themen mit abstimmen).