Benutzer Diskussion:Mumken

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Sammlung unfertiger und teilweise überholter Texte

Auf dieser Seite werden Texte für Wikibeiträge entworfen und gesammelt. Es handelt sich also nur um unfertige Textpassagen die teilweise noch nicht genügend recherchiert sind bzw. deren Inhalte auch mittlerweile überholt sein können. Die Inhalte bieten also bestenfalls Denkanstöße.

VWL -und BWL-Sichtweise

Theorien sind Gedankenmodelle zur Beschreibung der Realität. Je nach Zielsetzung einer Untersuchung bilden sich unterschiedliche Theorien zum gleichen Beobachtungsobjekt heraus, welche sich auch widersprechen können. Dies ist auch bei den Theorien und Betrachtungsweisen zum Geldsystem so anzutreffen.

Volkswirtschaftliche Sichtweise

Volkswirte konnten in der Vergangenheit mit Geld wenig anfangen, da es sich in ihre marktwirtschaftlichen Theorien nicht angemessen eingliedern ließ. So wurde von Adam Smith und John Stuart Mill die Theorie entwickelt, Geld sei nur ein Schleier, der sich über die Wirtschaft lege ohne diese zu beeinflussen.[1] Da diese Theorie sich als nicht haltbar erwies, wurden dem Geld noch weitere Eigenschaften zugebilligt, wie zum Beispiel die Funktion eines Tauschgutes, da es weder ein Konsumgut noch ein Produktionsgut sei. [2] Geld fand nun Eingang in die einzelnen volkswirtschaftlichen Theorien und Formeln zur Beschreibung des Marktgeschehens. Um volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtungen zu ermöglichen wurden Gelddefinitionen eingeführt, welche sich an der Zielsetzung der jeweiligen Untersuchung orientierten. Ob sich diese Geldabgrenzungen auch im realwirtschaftlichen Bankbetrieb wieder fanden, war für Volkswirte unwichtig. Aus empirischen Daten wurde eine Funktionsweise des Geld- und Bankensystems abgeleitet, welche mit den tatsächlichen betrieblichen Abläufen im Bankensystem wenig zu tun hatte. Vielfach lagen Betrachtungsweisen aus dem vergangenen Warengeldzeitalter den Theorien zu Grunde. So werden auch heute noch solche überkommenen Vorstellungen in aktuellen Erklärungen zum Geldsystem verwandt.

Beispiele

Logisch erscheint zum Beispiel, dass ich nur etwas verleihen kann, was sich auch tatsächlich in meinem Besitz befindet. Daraus folgernd kann ich „Geld“ nur verleihen, wenn ich es auch besitze. Diese allgemeingültige Aussage erscheint auf der „Ding-Geld-Ebene“ selbstverständlich. „Ding-Geld-Ebene“ bezeichnet dabei eine Warengeldebene oder zumindest eine Ebene, in der „Geld“ in die Hand genommen werden kann. Hieraus entwickelte sich dann die Vorstellung, dass Sparer Geld ansammeln und dieses dann, mithilfe der Banken, an produzierende Unternehmen oder an Konsumenten verleihen. Mit dieser Vorstellung lassen sich dann Kreislaufmodelle und daraus wiederum Grundformeln der Wirtschaftslehre entwickeln. Dass dieses Modell bei Kreditgeld nur noch bedingt funktioniert, wird nicht erwähnt.

Eine Minderheit der Volkswirte behauptet sogar das Gegenteil. Sie verkündet, dass für ein Darlehen überhaupt keine Spareinlagen erforderlich seien. Dies sei empirisch belegt.[3][4] Auch die Bank von England schließt sich dieser Sichtweise an.[5] [6] Vielleicht gelingt es mithilfe einer betriebswirtschaftlichen Darstellung der Vorgänge diesen Widerspruch zu lösen.

Betriebswirtschaftliche Sichtweise

Einen Einstieg in die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise bietet die Bilanz. Wie bereits im Kapitel Bilanz und Buchführung beschrieben, besteht sie aus einer Auflistung von Vermögen und Schulden eines Unternehmens wie auch aus der verbleibenden Differenz, dem Reinvermögen. Als Maßeinheit für die Bewertung der Vermögen wird der „Euro“ verwendet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in der Bilanz nur „Geldbeträge“ aufgeführt sind. Die Vermögens- und Schuldenwerte werden lediglich in der Landeswährung „Euro“ bemessen. Es existieren jedoch verschiedene Bilanzposten, welche nach volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise ganz oder teilweise als „Geld“ betrachtet werden und entsprechend den Geldmengendefinitionen M1 bis M3 zugeordnet werden können.

Die Vermögensseite einer Bilanz besteht aus den Rechten auf Eigentum bei den Sachvermögen sowie aus Forderungsrechten bei den Finanzvermögen. Hinzu kommen noch Rechte aus Beteiligungen, Patenten, Aktien und ähnlichen Vermögensbestandteilen.

Auf der Passivseite sind entsprechend die Forderungsrechte an die Bank aufgeführt. Auch das Eigenkapital kann als Forderung der Eigentümer an die Bank angesehen werden.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass in der Bilanz nur Verbindlichkeiten und Forderungen aufgeführt sind, ergänzt um Sachvermögen, welches sich bei Verkauf auch wieder in eine Forderung umwandelt. Wird nicht von „Geld“ sondern nur von Forderungen und Verbindlichkeiten gesprochen, lässt sich der Zahlungsverkehr im Bankensystem einfacher und auch widerspruchsfrei darstellen.

Da die Zeit von Warengeld wie auch die von jeglicher Golddeckung vorbei ist, kann man sich darauf beschränken, dass heute sämtliche Zahlungsmittel aus Forderungen bestehen.

Unser Bargeld stellt eine Forderung an die Zentralbank dar, die aber nur über die Geschäftsbanken realisiert werden kann. Das Giralgeld auf unseren Girokonten hingegen ist eine Forderung an die jeweilige Geschäftsbank bei der das Girokonto geführt wird. Die Nichtbank kann bei der Geschäftsbank beliebig viel Buchgeld in Bargeld umwandeln lassen, und damit Geschäfte tätigen.

Zahlungsverkehr-Teilnehmer.png

Mit welchen Partnern wickelt die Geschäftsbank Geschäfte ab? Es sind auf der einen Seite die Nichtbanken. Benötigt eine Nichtbank Zahlungsmittel, so nimmt sie bei einer Bank einen Kredit auf. Diese nimmt daraufhin die Forderung an die Nichtbank als Vermögenswert in ihre Bilanz auf. Gleichzeitig trägt sie eine Schuld der Bank, eine „Verbindlichkeit gegenüber der Nichtbank“ auf ihrer Passivseite ein.

Die Bank nimmt jedoch auch Kredite bei den Nichtbanken auf. Dies geschieht zum Beispiel dadurch, dass die Nichtbank Bankschuldverschreibungen erwirbt. (Auch innerhalb der Bilanzposition „Verbindlichkeit gegenüber Nichtbanken“ kann eine Kreditaufnahme der Bank dokumentiert sein.)

Auf der anderen Seite bestehen die Partner aus anderen Geschäftsbanken sowie aus der Zentralbank. Diese werden in der Abbildung unter "andere Banken" zusammengefasst. Die Zentralbank wird bilanztechnisch wie eine andere Geschäftsbank behandelt. Eine Ausnahme bildet die Position Barreserve auf der Aktivseite. Bei den Schulden der Bank gegenüber anderen Banken wird nicht unterschieden zwischen Geschäftsbanken und der Zentralbank. Es sind einfach nur „Verbindlichkeiten gegenüber Banken“. Auf der Aktivseite werden die täglich fälligen Forderungen an die Zentralbank unter der Position „Barreserve“ aufgeführt, während andere Forderungen und die Forderungen an andere Geschäftsbanken unter „Forderung an Banken“ notiert werden. Aus der Bankbilanz geht jedoch die Besonderheit nicht hervor, dass die Zentralbank durch gesetzliche Vorgaben die Geschäftsbanken zwingt, sich bei der Zentralbank zu verschulden. Es handelt sich dabei um die Mindestreserve und um das Bargeld. Beides sind Forderungen an die Zentralbank und stehen entsprechend auf der Aktivseite der Bankbilanz unter der Position 1, „Barreserve“.

Bargeldbeschaffung

Wie aber gelangt die Geschäftsbank bzw. auch die Nichtbank an Zentralbank-Zahlungsmittel, das Bargeld?

Möchte eine Nichtbank Bargeld von Geschäftsbanken erhalten, muss sie in einem ersten Schritt einen Kredit bei der Geschäftsbank aufnehmen. Hierzu trägt die Geschäftsbank auf der Aktivseite eine "Forderung an die Nichtbank" und auf der Passivseite eine "Verbindlichkeit gegenüber der Nichtbank" ein. Die Verbindlichkeit auf der Passivseite, welche allgemein als "Buchgeld der Geschäftsbank" bezeichnet wird, kann die Geschäftsbank selbst schaffen. Die Nichtbank möchte jedoch Bargeld, Forderungen an die Zentralbank. Bargeld kann die Geschäftsbank jedoch nicht selbst herstellen. Dies kann nur die Zentralbank. Die Geschäftsbank nimmt nun in einem zweiten Schritt einen Kredit bei der Zentralbank auf und erzeugt dabei sowohl "Forderungen an die Zentralbank" wie auch "Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank". Die Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank erscheinen in der Bilanz unter "Verbindlichkeiten gegenüber Banken" und die Forderung an die Zentralbank unter "Barreserve, Guthaben bei der Zentralbank". In einem dritten Schritt kann die Geschäftsbank jetzt ihr Sichtguthaben bei der Zentralbank in Bargeld wechseln. Die Auszahlung von Bargeld an die Nichtbank erfolgt schließlich als letzter Schritt.

Die gleiche Systematik läuft ab, wenn die Nichtbank, als Kunde der Geschäftsbank A eine Schuldverschreibung der Geschäftsbanken B erwerben möchte. Die Bank A kann diese Schuldverschreibungen nicht selbst erzeugen sondern muss bei der Bank B einen Kredit aufnehmen, mit welchem die Schuldverschreibung dann erworben wird. Alternativ könnte in diese Geschäftsverbindung auch noch die Zentralbank mit eingeschaltet werden, da deren Verbindlichkeiten allgemein ein höheres Vertrauen genießen als die Verbindlichkeiten einer Geschäftsbank. Dies ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Systematik. Die Geschäftsbank kann nur eigene Verbindlichkeiten (= Zahlungsversprechen) erzeugen. Fremde Verbindlichkeiten muss sie hingegen erst erwerben um sie auf Anforderung einer Nichtbank dieser zur Verfügung zu stellen zu können.

Strukturelle Liquiditätsknappheit

Jedoch zurück zur Mindestreserve und dem Bargeld. Die Zentralbank nennt die aus der Auflage "Mindestreserve" entstehende Funktion "Vergrößerung der strukturellen Liquiditätsknappheit". Hinter diesem Begriff verbirgt sich die gesetzliche Auflage, die Geschäftsbanken über den Mindestreservesatz zu zwingen, Zentralbank-Zahlungsmittel (= Forderungen an die Zentralbank) zu erwerben. Für die Erfüllung der Mindestreserve muss sich die Geschäftsbank Zentralbank-Buchgeld auf dem Kreditwege bei der Zentralbank beschaffen, sie muss sich bei der Zentralbank verschulden.

Die Bargeldversorgung der Nichtbanken ist ein weiterer Zwangspunkt für Geschäftsbanken, sich bei der Zentralbank zu verschulden. Bis auf einen kleinen Anteil, den Kassenbestand, wird das Bargeld von den Geschäftsbanken an Nichtbanken weitergegeben. Diese Weitergabe geht mit einer Minderung der „Verbindlichkeit gegenüber Nichtbanken“ einher. Die Benutzung von Bargeld durch Nichtbanken bewirkt insgesamt gesehen einen Passivtausch bei der Geschäftsbank. Verbindlichkeiten gegenüber der Nichtbank werden abgebaut und stattdessen steigen die Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank. Mit Bargeld wird ebenso wie bei der Mindestreserve eine Abhängigkeit der Geschäftsbanken von der Zentralbank bewirkt. Das Banknotenmonopol der Zentralbank führt zu einer Zwangsnachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld.

Volkswirtschaftliche Sichtweise

Bargeldabwicklung

Die Bargeldabwicklung wird bereits im Beitrag VWL- und BWL - Sichtweise detailliert beschrieben. Zur Beschaffung von Bargeld muss sich die Geschäftsbank bei der Zentralbank verschulden, da sie selbst kein Bargeld herstellen kann.

Überweisung mittels Zentralbank

Ist der Verkäufer Kunde bei Bank B, so muss Bank A ebenfalls einen Kredit bei der Zentralbank aufnehmen und das dabei entstehende Zentralbank-Buchgeld an die Bank B überweisen, zwecks Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers. Dies ist die übliche Darstellung in volkswirtschaftlichen Fachbüchern zum Zahlungsverkehr über Bankgrenzen hinweg. Dabei stellt der Weg über die Zentralbank nur einen, von mehreren möglichen Zahlungswegen dar.

Überweisung ohne Zentralbank

Auch ohne die Zentralbank sind Überweisungen möglich, wie dies im Abschnitt Teilnehmer am Geldsystem beschrieben wird. Zwar hat die Wahl des Überweisungsweges keinen Einfluss auf die volkswirtschaftliche Betrachtungen, die Eingrenzung auf den Zentralbank-Übertragungsweg weist jedoch dem Zentralbank-System eine Bedeutung zu welche diese in der Realität nicht hat.

Ende Abschnitt "VWL -und BWL-Sichtweise"



Brutto,- Nettoabwicklung

Bei der Bruttoabwicklung wird sofort nach Erbringung einer Leistung bezahlt, d.h. nachdem Beno für Anton gearbeitet hat, bezahlt ihn dieser gleich mit 120 Geldeinheiten. Es stehen somit keine Forderungen offen. Nachdem Egon für Beno gearbeitet hat, bezahlt auch Beno direkt mit 60 Geldeinheiten. Auch hier ist keine Forderung mehr offen. Eine Aufrechnung ist somit hinfällig.

Anton Beno Egon
(Geldeinheiten)
Beno arbeitet für Anton -120 +120
Egon arbeitet für Beno -60 +60
Clearing am Ende des 1. Tages -120 +60 +60
Settlement +120 -60 -60
Stand nach Settlement 0 0 0

Anders sieht es bei der Nettoabwicklung aus. Die Leistungen werden erbracht jedoch noch nicht bezahlt sondern in eine Tabelle eingetragen. Nach getaner Arbeit hat Beno ein Guthaben von 120 Geldeinheiten und Anton eine Schuld von 120 Geldeinheiten. Auch die von von Egon geleistete Arbeit wird in die Tabelle eingetragen mit einem Guthaben von 60 Geldeinheiten bei Egon und einer Schuld von 60 Geldeinheiten bei Beno. Addiert man am Ende des Tages die Spalten so zeigt sich als Ergebnis, dass Anton eine Schuld von 120 Geldeinheiten besitzt und zwar je 60 Geldeinheiten bei Beno und Egon. Diese Erklärung erscheint trivial, ist jedoch die Grundlage für ein Verrechnungssystem mit x-beliebig vielen Teilnehmern und auch x-beliebig vielen Geschäftsvorfällen. Bis zu diesem Punkt spricht man vom "Clearing". Nachdem Anton seine Schuld von 120 Geldeinheiten beglichen hat, sind sämtliche Forderungen gelöscht. Der Ausgleich selbst wird als "Settlement" bezeichnet.

Gironetze

Beispiel einer Verrechnung mit verschiedenen Girozentralen. Annahme:

  • Anton besitzt ein Konto bei der Sparkasse (Spk.)
  • Beno besitzt ein Konto bei der Sparkasse (Spk.)
  • Clemens besitzt ein Konto bei der Volksbank (Voba)
  • Dieter besitzt ein Konto bei der Volksbank (Voba)

An einem Tag werden folgende Überweisungen getätigt.

Überweisung Betrag Girozentrale Spk Girozentrale Voba
(Euro)
1.) Anton (Spk) an Clemens (Voba) 9.000 -9.000 9.000
2.) Beno (Spk) an Clemens (Voba) 12.000 -12.000 12.000
3.) Clemens (Voba) an Beno (Spk) 15.000 15.000 -15.000
4.) Dieter (Voba) an Anton (Spk) 23.000 23.000 -23.000
Clearing am Ende des Tages 17.000 -17.000
Settlement -17.000 17.000
Stand nach Settlement 0 0 0

Die Girozentralen der Sparkassen und Raiffeisenbanken haben Ihre Systeme so abgestimmt, dass auch Datensätze der Partnerzentrale verarbeitet werden können. Am Ende des Tages tauschen beide Zentralen ihre Überweisungsdaten aus und erstellen eine zusammengefasste Liste. Diese könnte wie in der stark verkürzten oben gezeigten Tabelle aussehen. Hier fehlen noch wichtige Daten wie Kontonummern der Kunden, Verwendungszweck, Datum usw., welche für das Clearing aber vorerst unwichtig sind. Die Saldenermittlung ergibt, dass die Sparkassenzentrale insgesamt 17.000 € mehr an Zahlungsaufforderungen erhalten, als sie an die Volksbankzentrale gegeben hat. Beim Ausgleich, dem Settlement, soll dies bereinigt werden.

Hierzu existieren mehrere Möglichkeiten:

  • Die Volksbankzentrale nimmt einen Kredit über 17.000 € bei der Sparkassenzentrale auf und zahlt mit diesem Kredit die Forderung der Sparkassenzentrale. Dieser Geschäftsvorgang wird über ein Loro- Nostrokonto, auch Korrespondenzbankkonto genannt, abgewickelt. Es fließt hier nur Buchgeld der Geschäftsbanken, also von den Geschäftsbanken selbst erzeugtes Geld. Dieser Weg setzt jedoch ein Vertrauen der Sparkassenzentrale in die Zahlungsfähigkeit der Volksbankzentrale voraus. Ansonsten wird sie der Volksbankzentrale keinen unbesicherten Kredit einräumen.
  • Der Ausgleich wird mit Zentralbankgeld vorgenommen. Hierzu muss die Volksbankzentrale der Sparkassenzentrale 17.000 € über das Bundesbankkonto überweisen. Um an Zentralbankgeld zu kommen muss die Volksbankzentrale indes zentralbankfähige Papiere bei der Bundesbank hinterlegen. Dieser Weg bedeutet für die Sparkassenzentrale eine Minimierung der Risiken, da sie Zentralbankgeld und nicht Geschäftsbanken-Buchgeld erhält. Für die Volksbankzentrale ergeben sich zusätzliche Kosten für die Bereitstellung von erforderlichem Zentralbankgeld.

Nach dem Ausgleich können auch die endgültigen Gutschriften und Abbuchungen auf den Kundenkonten erfolgen. Jede Girozentrale verfügt über die Daten der einzelnen Überweisung und nimmt die Buchungen für die angeschlossenen Banken vor. Die Girozentrale der Sparkassen führt sämtliche Buchungen für die angeschlossenen Sparkassen durch und die Zentrale der Volksbanken die Buchungen für alle Volksbanken.[7]

Vergleicht man diesen Vorgang mit der Funktion der privaten Clearingstelle "Euro Banking Association" so kann man sagen, dass sich beide Girozentralen in Bezug auf die betreffenden Überweisungsdaten synchronisieren, d.h. ihren Datenbestand ergänzen und abgleichen, um dann die jeweils in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Buchungen vorzunehmen. Die Arbeit des EBA-Clearing ist beim Girozentralen-Clearing auf zwei Partner aufgeteilt.

Einzelnachweise

  1. Geldschleier-Theorie Luk Korbmacher, Abruf 7.11.2015
  2. Ist Geld ein Gut? Luk Korbmacher, Abruf 7.11.2015
  3. Prof. Richard Werner, Können einzelne Banken Geld aus dem Nichts schaffen? Abruf 8.11.2015
  4. um-bruch-forum Können einzelne Banken Geld aus dem Nichts schöpfen? Kritik an der Studie von Prof. Werner, Abruf 8.11.2015.
  5. Working Paper 529: Banks are not intermediaries of loanable funds and why this matters Abruf 8.11.2015
  6. "Einführung" des Working Paper 529: "Banken sind nicht Intermediäre von "Spargeldern" und warum dies wichtig (zu wissen) ist" Abruf 8.11.2015
  7. Matthias M. Arndt: Das Interbankenverhältnis im Überweisungsrecht: Vom Weiterleitungsmodell zum SEPA Credit Transfer Scheme Rulebook. 1 Auflage. V&R Unipress, , ISBN 3847100009.

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