Benutzer:Wittekinder

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Kurzprofil
Persönlich
Name: Bernadette Schlömer
Nick: Wittekinder
Wohnort: Berlin, Hamburg
Berufl. Qual.: Dipl.-Kriminologin Diplom-Sozialwirtin
Tätigkeit: Beamte (Regierungsdirektorin)
Geburtstag: 1971
Politisch
Partei: Piratenpartei Deutschland
Eintrittsdatum: 08.06.2009
Mitgliedsnummer: 2483
Landesverband: Berlin
Crew: JotWeeDee
Funktion: Stellvertretende Bundesvorsitzende
Kontakt
Webmail: Form-Mailer
Mail-Adresse: bernd -dot- schloemer -at - piratenpartei -dot- de
Twitter: @BuBernd
Formspring: BBBernd


Kurzvorstellung

  • 2009 bis 2010 Schatzmeisterin im Bundesvorstand
  • 2010 bis 2011 Schatzmeisterin im Bundesvorstand
  • 2011 Stv. Bundesvorsitzende

Aktivitäten

Besuch von Mitgliederversammlungen seit BPT 2011.1

  • LPT Brandenburg
  • LPT Schleswig-Holstein
  • LPT Hamburg
  • LPT Mecklenburg-Vorpommern

weitere Besuche

  • Alternativer Polizeikongress

besondere Funktionen

  • Vertretung des Bundesvorstands in Rechtsangelegenheiten
  • Betreuung des Teams der Bundesgeschäftsstelle
  • (Mit-)Vorbereitung des Auftritts bei der "Freiheit statt Angst"
  • Vorbereitung des Bundestagswahlkampfs 2012/2013
  • Mitbegründer und "Hilfs"-Moderator des Dicken Engel in mumble

Kommentare

Die hier eingestellten Kommentare sind Ausdruck meiner persönlichen Auffassung und müssen nicht die Meinung des Bundesvorstands und der Gesamtpartei widerspiegeln.

Was heißt denn hier liberal?

(Arbeitstitel) in Arbeit.

Verbrechensbekämpfung und Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung als Garant erfolgreicher Verbrechensbekämpfung? (Stand: 7. Januar 2012)

„Im Interesse der Sicherheit der Bürger...“ - Es sind immer die gleichen Argumentationslinien, die im Kontext der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung von den Befürwortern der anlasslosen Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten des Telefon- und Internetverkehrs vorgetragen werden. In der überwiegend sehr emotional geführten Kontroverse, die durch das Verstreichen der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am 27. Dezember 2011 neuen Anschub erhalten hat wird jedoch kaum auf den kriminalistischen Nutzen der Speicherung von Kommunikationsdaten eingegangen. Die kriminologisch-kriminalistische Befundlage über den möglichen Erfolg der Datenspeicherung ist darüber hinaus ebenfalls dünn, in Teilen gar nicht vorhanden.

Zuletzt hatte am 2. August 2011 eine Anfrage an den Deutschen Bundestag keine neuen Hinweise auf die Effektivität und die Effizienz der Vorratsdatenspeicherung geben können. Auf die Frage, wie viele Straftaten mit Internetbezug im Zeitraum 2008 bis 2010 begangen wurden, antwortete die Bundesregierung, dass erst seit dem Jahr 2010 Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ flächendeckend und systematisch erfasst würden. Demnach seien laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2010 246.607 so zu bezeichnende Fälle registriert worden. Im Jahr zuvor wurden 206.909 Fälle in 15 Bundesländern gezählt, im Jahr 2008 waren es in den 15 erfassten Bundesländern 167.451 Fälle. Keine Auskunft konnte die Bundesregierung jedoch darüber geben, wie viele Straftaten nicht aufgeklärt werden konnten, nur weil es am Einsatz des Instrumentariums der Vorratsdatenspeicherung gefehlt habe. In kriminologischer Hinsicht können die Zahlenwerke der PKS keine Aussagen über den Erfolg der Verbrechensbekämpfung im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ermöglichen; sie erlauben noch nicht einmal eine Aussage über das Gesamtaufkommen von Vergehen und Verbrechen mit dem Tatmittel Internet. Die PKS erfasst lediglich die von der Polizei registrierten Strafanzeigen. Die Statistik dokumentiert somit das Anzeigenverhalten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Diejenigen Straftaten, die unentdeckt oder gar nicht angezeigt werden, sind nicht in der PKS enthalten.

Weiter wird es auch dem in der polizeilichen Verbrechensbekämpfung unkundigem Laien nicht verwundern, dass nicht jeder Fall, in dem das Mittel der Vorratsdatenspeicherung Eingang finden soll, auch automatisch zur Lösung gebracht werden kann. Die bekannten Ermittlungspannen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Raster-Fahndung bei der Schleyer-Entführung oder dem fehlerhaften DNA-Befund im Heilbronner Polizistenmord belegen, dass nicht jeder methodisch-technologische Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung zugleich ein Erfolgsgarant der Aufklärung sein muss. Aus der empirischen Forschung ist zudem bekannt, dass sich polizeiliche Maßnahmen zwar nach einem ersten Lösungsangriff zu einem sehr großen Teil auf die systematische und objektivierbare Ermittlung vielfältiger Spuren richten; hierunter würde auch die Vorratsdatenspeicherung fallen. In einem zweiten Schritt hingegen bemühen sich die Ermittlungsbehörden, jede objektive Spurenlage in eine sprachliche Darstellung zu bringen – und damit in eine subjektive Form, in der unter Umständen falsche Deutung und Interpretation Eingang finden. Hinzu kommen drittens Zeugen- und Aussagenbeweismittel, die darauf abzielen, jede Spur sehr gründlich zu überprüfen. Die Aufklärung von Straftaten ergibt sich insofern in der Regel nicht durch eine gute und gründliche Analyse von Kommunikationsdaten, sondern die erfolgreiche polizeiliche Ermittlung ist das Ergebnis einer möglichst weiten und vorurteilsfreien Vorstellungskraft – diese ist allerdings durch den „Faktor Mensch“ nicht immer gegeben: ein falsches Resumee oder ungenaue Zeugenaussagen können in die Irre führen. Dieses kann das Instrument der Vorratsdatenspeicherung nicht verhindern. Schließlich werden auch die potenziellen Straftäter Umgehungsweisen finden, die die scheinbar „objektiven“ Befunde aus der Speicherung von Kommunikationsdaten nutzlos machen.

Unabhängig von dem Erfolg oder dem Misserfolg bei der Verbrechensbekämpfung sind jedoch die grundlegenden Argumente zu nennen, die gegen den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung sprechen: Die anlasslose Speicherung von persönlichen Daten verstößt gegen das Grundgesetz und gegen die informationelle Selbstbestimmung. Das Speichern von Kommunikationsdaten würde nicht zu einem größeren Erfolg der Polizei bei der Verfolgung von Einzeltätern führen. Es wird im Gegenteil zu einer respektablen Erhöhung der Verdächtigen-Statistik beitragen: 80 Millionen Personen, jedes Jahr.

Im digitalen Panoptikum

Der Staatstrojaner als Sinnbild allumfassender Überwachung im digitalen Zeitalter (Stand: 23. Oktober 2011)

„Nichts ist wertvoller als Informationen!“ Aus diesem Grund ist es seit jeher das uralte Verlangen der Menschheit, das vertrauliche Gespräch und seine Inhalte abzuhören, Diskretes zu erfahren - schlechthin zu lauschen. Immer geht es darum, sich einen Vorteil zu verschaffen.

Das heutige Abhör- und Spähszenarium ist dabei wesentlich tiefgreifender als in der aktuellen Debatte um den sogenannten Staatstrojaner diskutiert wird. Es ist vielerorts eine differenzierte Technik der sozialen Kontrolle im Einsatz: Spähsoftware, die (staatliche) Videoüberwachung oder alle Varianten (auch) biometriegestützter Überwachungs- und Kontrollverfahren, wie wir sie in der Piratenpartei unter dem Schlagwort INDECT in die politische Debatte einbringen. INDECT steht in der Langfassung für ein geplantes „Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Überwachung, Suche und Erkennung (von Personen).“ Hier wird die Überwachung zum unverzichtbaren Instrument im Kampf gegen das Verbrechen deklariert. Und schließlich sind es nicht nur die Geheimdienste oder die Institutionen des Strafrechts, die Mithören möchten. Auch die Unternehmen und ihr leitendes Management lesen und lauschen mit.

Sie alle möchten den Zugang und die Überwachung unserer möglicherweise sozial sanktionierbaren vertraulichen Kommunikation sicherstellen; sie möchten unsere Trivialitäten,Verabredungen, Erklärungen, Geständnisse lesen und kontrollieren – all das, was eigentlich „unter vier Ohren und Augen bleiben soll“.

Waren in den neunziger Jahren die Diskussionen um die analoge Technik des Großen Lauschangriffs mit ihrer einhergehenden Einschränkung des Artikel 10 Grundgesetz noch hoch umstritten, müssen sich die Bürger in diesem Land nunmehr mit einem weitaus höheren Eingriff in ihre Intimsphäre auseinandersetzen. Die vorhandene Spähsoftware versetzt die Instanzen des Strafrechts in die Lage, nicht nur verbale und schriftliche Kommunikation zu überwachen; nein, sie durchdringen unsere abgespeicherten Gedanken auf den persönlichen Rechnern. Sie sind zudem in der Lage, diese „Daten“ zu ändern oder zu manipulieren. Wir erleben mit diesen eingesetzten Instrumenten der Überwachung die Geburtsstunde eines digitalen Panoptikums in der Lesart des englischen Philosophen Jeremy BENTHAM. Spähsoftware, staatliche Videoüberwachung sowie die INDECT-Verfahren drohen zum Inventar einer digitalen Disziplinar- und Sicherheitsgesellschaft zu werden, in der die perfekte Überwachung betrieben werden kann: Von zentraler Stelle fungieren im Sinne BENTHAMs Wächter, die permanent die alltäglich gewordene Kommunikation über Mails und andere digitale Instrumente des Austausches überwachen. Die Gedanken und das Verhalten eines jeden einzelnen Bürgers kann unaufhörlich mitgelesen werden. Der Bürger wird damit unter die permanente soziale Kontrolle eines digitalen panoptischen Blicks gestellt.

Die politische Auseinandersetzung, die die Piraten in diesen Diskussionen und Vorhaben suchen, wendet sich gegen dieses Ansinnen und diese Vorhaben. Wir möchten die Unverletzlichkeit der Privatsphäre als mühsam erworbenes kulturelles Bürger- und Staatsrecht verteidigen. Wir wehren uns dagegen, dass das Abhören, das Lauschen sowie der Einblick in unsere intimste Gedankenwelt als conditio sine qua non moderner Straftaten- und Terrorismusbekämpfung erachtet wird.

Die Spähsoftware ist in diesem Sinne schließlich nichts weiter als eine skandalöse Verletzung der Privat- und Intimsphäre unserer Bürger in diesem Land.

Opfer und der Opferschutz bei der Bekämpfung von Kinderpornografie

Anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung der Deutschen Kinderhilfe, Vertretern der Piratenpartei (Schlömer & Urbach) und einer japanischen Delegation, (die derzeit Deutschland besucht, um Strategien der Bekämpfung von Kinderpornografie im Kommunikationsnetzen kennenzulernen) am 25. November 2011 in Berlin möchte ich an dieser Stelle nochmals die Bedeutung des Opfers sowie des Opferschutzes in Verbindung mit sexuellem Missbrauch an Kindern anhand von fünf Positionen deutlich machen (Stand: 25. November 2011):

1- Die politischen Akteure der Piratenpartei sind sich bewusst, dass der überwiegende Anteil von Missbrauchsdelikten gegen Kinder im familiären und/oder sozialen Umfeld stattfindet. Handel und Tausch von kinderpornografischen Material in Kommunikationsnetzen ist in diesem Kontext eine gefährliche Einstiegsdroge, die für spätere reale Missbrauchsfälle ein ernstzunehmendes Risiko darstellt. Nur das konsequente Löschen entsprechender digitaler Angebote in den Kommunikationsnetzen kann Abhilfe schaffen.

2- Verstärkte Aufmerksamkeit und aktives Handeln erwachsener Bezugspersonen sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins von Kindern in vor-schulischer oder schulischer Sozialisation können als geeignete Ansatzpunkte betrachtet werden, um wirksame Prävention vor sexuellen Missbrauch zu betreiben. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote für Eltern, Betreuungspersonal und Kinder verpflichtend vorzusehen und flächendeckend anzubieten. Dieses muss gefordert werden, da allen konsequenten Lösch-Versuchen an einer gewissen Stelle natürliche Grenzen gesetzt sind; hier können dann die benannten Instrumente und Wege der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs beschritten werden.

3- Familien- und Sozialpolitik muss in der Weise betrieben werden, dass missbrauchsbegünstigende Konstellationen aufgebrochen werden können. Dabei spielt die Ent-Ideologisierung der Familie als unantastbare, allein heilbringende Sozialisationsinstanz eine wichtige Rolle. Immer wieder muss festgestellt werden, dass in Folge realer Isolation von Familien zum sozialen Umfeld Missbrauchsfälle jahrelang unentdeckt bleiben.

4- Die Diskussion über sexuellen Missbrauch an Kindern muss enttabuisiert und versachlicht werden. Eltern und Kinder sind in ihrer Medienkompetenz zu stärken. Fernsehformate der privaten Medien (Bsp. RTL II und ihrer Darstellung von Internet-Kriminalität) bauen hierbei negative Barrieren auf, die der digitalen Präsenz in der Umwelt von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht werden. Digitale Medien sind unverzichtbare Kommunikationsinstrumente, mit Hilfe derer sich Kinder und Jugendliche aktiv austauschen, Informationen suchen und Wissen aneignen. Eltern sind aufzuklären und einzuladen, die Medien kennen zu lernen und ohne Scheu zu begegnen.

5- Opferschutz und Opferhilfe müssen in der Weise organisiert werden, dass Opfer von sexueller Gewalt in den vorhandenen stabilen sozialem Umfeld ohne Angst vor Missbrauch stabilisiert werden können. Nicht das Opfer, sondern der Täter ist aus dem Umfeld zu entfernen. Die Opfer müssen darin bestärkt werden, dass sie keinerlei Schuld tragen. Hilfeangebote müssen aktiv an die Opfer herangetragen werden. Hilfe-Notrufe und Ansprechstellen sind in der Weise zu organisieren, dass Opfer sie auch leicht erreichen können.

Sicherheitsverwahrung im Lichte eines liberalen Justizvollzugs

(Arbeitstitel) in Arbeit.

liberale Bildungspolitik und der Kopenhagen-Prozess

(Arbeitstitel) in Arbeit.