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Aus Piratenwiki
Antrag an den Landesparteitag
Der Landesparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:
- "§ 6 (1) der Satzung wird geändert in
"(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung."
- "§ 10 - Landesplenum" der Satzung wird gestrichen und durch
- "§ 10 - Liquid Democracy" mit folgendem Wortlaut ersetzt:
§ 10 - Liquid Democracy
(1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden.
Die Mindestanforderungen sind:
a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragsstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.
(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.
Begründung
Mit der Verankerung von Liquid Democracy (NICHT: Liquid Feedback, auch wenn das zunächst aus reinen Verfügbarkeitsgründen Mittel der Wahl sein wird) besteht die Notwendigkeit eines informellen, nicht-stimmberechtigten Organs nicht mehr. Der Vorschlagscharakter des Landesplenums wird von der Willensbildung mit LD abgedeckt.
Mit LiquidDemocracy ist die innerparteiliche Meinungsbildung und insbesondere die breite, landesweite, dauerhafte und ständige Einbeziehung der Basis besser gewährleistet als über 5 Reallife-Treffen im Jahr, die sich regelmäßig der Kritik "Ja, da fehlten ja auch jede Menge Leute wie wollt ihr für die Basis sprechen" stellen müssen.
Informelle Mitgliedertreffen können selbstverständlich weiterhin durch den Landesvorstand, Untergliederungen oder einzelne Piraten einberufen werden, dürfen weiterhin Plenum heißen und von Landesvorständen besucht werden. Es ist lediglich nicht (mehr) notwendig diese Selbstverständlichkeit in die Satzung zu gießen.
Da sowohl Landesplenum als auch LD lediglich Vorschlagscharakter gegenüber dem Vorstand haben ist der Vorstand weiter in seinen Entscheidungen frei und nicht an Ergebnisse/Voten aus LD gebunden. Bindende Vorgaben kann dem Vorstand weiterhin nur der LPT und das LSG machen.
