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Benutzer:Tarzun/Einsatz/LQFB-Grundrecht-Internet

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Inhaltsverzeichnis

Grundrecht auf Internetzugang

Der Bundesparteitag möge die Aufnahme folgenden Punktes in das Parteiprogramm beschließen.

Text des Programmpunktes

Die PIRATEN sind dafür, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um jedem Bürger einen breitbandigen Internetanschluss zur Verfügung zu stellen. Wir sind auch der Meinung, dass heutzutage ein Computer für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung, die Teilnahme in der Gesellschaft sowie für eine unabhängige Informationsbeschaffung von zentraler Bedeutung ist. Daher fordern wir PIRATEN die Verankerung eines Grundrechts auf Internet in einem Bundesgesetz und setzen uns dafür ein, dass der Gesetzgeber den aktuellen Entwicklungen der Informationsgesellschaft Rechnung trägt. .

Begründung

Das OLG München hat in 1 W 2689/09 (v. 23.3.10) ausgeführt:

   * Angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium die in aller Regel einen Computer erfordert.

Langsam kommt also sogar in der alltäglichen Rechtssprechung an, das heutzutage Radio/TV als alleinige Informationsmedien nicht mehr ausreichen. Finnland hat das “Grundrecht auf Internetzugang” in ein Gesetz gegossen. (1) Das EU-Parlament hat bereits im Mai 2009(!) ähnliches beschlossen (2). Obendrein gibt es zahlreiche Förderungen und Initiativen zum Breitbandausbau (3)

Die Erreichbarkeit per E-Mail, der Einkauf online, elektronische Bewerbungen, “Online-Rathäuser” usw. sind Dinge die mit althergebrachten Medien nicht leistbar sind. Die Nutzung des Internets ist de facto bereits Teil unseres Lebens und daraus nicht mehr wegzudenken. Die PIRATEN sollten sich daher dafür einsetzen, das das Internet vom Gesetzgeber entsprechend in unserem Sinne gewürdigt wird.

Die ggf. seltsam anmutende Formulierung "eigenwirtschaftlich" ist der rechtlichen Definition von "Lebensgut" entnommen (die in o.g. Urteil von Bedeutung ist), durch Übernahme der Formulierung soll sozusagen mit bereits vorhandenen "Mitteln" unsere Forderung legitimiert werden.

Der Punkt soll im Parteiprogramm verankert werden. Die Notwendigkeit einer solchen Forderung zeigt sich aktuell darin, das der Bundesrat "Bedenken" gegen die von der EU-Kommission im Rahmen der "Digitalen Agenda" (4) aufgestellten Vorgaben für eine "garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten" hat (5)

Der Programmpunkt ist absichtlich allgemein gehalten und spricht bewusst keine konkreten Handlungsempfehlungen aus. Ebenso werden bewusst keine bestimmten Gruppen (etwa ALGII-Empfänger) ein- oder ausgeschlossen. Die konkrete Gestaltung soll dem Gesetzgeber überlassen werden. Durch eine möglichst allgemeine und "knackige" Formulierung soll ein gewisser "Gestaltungsspielraum" entstehen, der ermöglicht das letztliche Ziel ("Breitband für Alle") zu erreichen. In einem späteren Wahlprogramm kann dies dann ggf. konkretisiert werden.

Durch die Definition des Computers als Teil der selbstbestimmten und eigenwirtschaftlichen Lebensführung können wie auch die oft auftretende Punkte wie bspw. "Recht auf PC für HartzIV-Empfänger" oder "Angemessene Berücksichtigung von Computerkosten in der Berechnung der HartzIV-Sätze" fordern, lassen uns dabei aber die Freiheit HartzIV als unsoziale Gängelmaschine grundsätzlich abzulehnen und bspw. ein BGE zu bevorzugen. Die Forderung nach Detailänderungen bei HartzIV kann uns als "Akzeptanz" desselben ausgelegt werden, was wir evtl. nicht wollen.

Anregungen

  1. Terminals: Auch wenn etwas versteckt ist mit obigem Punkt möglich, das der Gesetzgeber so etwas schafft: Es geht hier ja gerade *nicht* um eine konkret bezifferte Forderung. Nochmal: Diese Initiative will ein "Grundrecht auf (breitbandigen) Internetzugang". Ich habe die Ziele oben nochmal ergänzt.
  2. Positionspapier: Ich habe bewußt "Parteiprogramm" geschrieben, so kann der BPT entscheiden wo er das hinschreibt, (erweitertes) Grundsatzprogramm, Vollprogramm, das ist hier nicht die Frage und abhängig von der Programmerweiterungsdebatte. Da der BPT nah ist und eine Veröffentlichung eines Positionspapiers vorher zeitlich IMHO übertrieben wäre würde ich gern an der Aufnahme dieser Forderung ins "Programm" festhalten. Sollte der BPT sich für ein "Kernprogramm" entscheiden aus dem obige Forderung ableitbar ist, so kann Obiges immer noch als Positionspapier umgebaut werden.
  3. "Einklagbarkeit": Die konkrete Ausgestaltung dieses Forderung steht hier bewußt *nicht* zur Debatte. Es ist ein Programmpunkt (ggf. Positionspapier) und kein Gesetzentwurf.
  4. "Definition Breitband": Persönlich halte ich 1MBit (wie in Finnland) für eine untere Schranke. Da Obiges aber im Parteiprogramm landen soll halte ich konkrete Zahlen für unnötig. Vielleicht sind 100MBit bereits "Stand der Technik" wenn wir den Punkt durchsetzen können, vielleicht müssen wir als Kompromiss für "Damit es nicht erst in 2 Jahren geht" auch zunächst mit 512 kBit leben. Die üblichen Definitionen von "Breitband" bewegen sich eh um die 1MBit, von daher kann man hier auf eine genaue Bezifferung verzichten.
  5. "Grundrecht in Bundesgesetz": Man möge "Grundrecht" bitte wie in "Recht auf Postzustellung/Telefonanschluss in jeden Waldwinkel" lesen. Das finnische Grundrecht steht auch nicht in deren Verfassung und wird außerhalb juristischer Elfenbeintürme trotzdem so genannt. Und "Kontrahierungszwang für Netzanbieter" o.ä. klingt halt deutlich weniger sexy als "Grundrecht auf Internet".

Verweise

  1. http://futurezone.orf.at/stories/1652310/
  2. http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_eu_parlament_macht_internetzugang_zum_grundrecht_story-39001023-41003737-1.htm
  3. cf. Links im Diskussions-Pad
  4. http://www.heise.de/meldung/EU-Kommission-praesentiert-digitale-Agenda-1003476.html
  5. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-gegen-Breitband-Vorgaben-aus-Bruessel-1037449.html
  6. http://de.wikipedia.org/wiki/Breitband-Internetzugang

Historie

  1. initial release (auf Bund angepasste Kopie der Initiative aus dem Sachsen-LF)
  2. Typo.
  3. Grammatik
  4. Syntax
  5. Anregungen 1. + 2. aufgenommen
  6. Ziele tlw. "seriöser" formuliert.
  7. Anregung 3. aufgenommen
  8. Klarstellung "Terminals" -> Es werden KEINE gefordert.
  9. Ziele der Initiative erläutert, Polemik entfernt.
  10. Sprachliche Präzisierungen.
  11. Anregung "Definition Breitband"
  12. Punkt Ziele entfernt -> gab Anlaß zu großen Mißverständnissen. Das Grundrecht soll jetzt nicht mehr ins Grundgesetz, sondern analog Finnland in ein normales Gesetz.
  13. Typo
  14. Anregung "Grundrecht/Bundesgesetz" aufgenommen und erklärt.
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