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Benutzer:Tarzun/Einsatz/LPT2010-Klage-Vergleichsangebot

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Vergleichsvorschlag

Der Landesvorstand als Vertreter des beklagten Landesparteitags erkennt an und stellt fest:

1. der "Beschluß 2/3-Mehrheit" war nicht mit geltendem Recht vereinbar, der Argumentation des Klägers wird soweit gefolgt. Durch die Ablehnung des einzigen behandelten SÄA S01 auch bei korrekter Berechnung ist jedoch kein tatsächlicher Schaden entstanden.

2. Der Beschluß "Einberufung Satzungsänderungskommission" besteht aus Punkt 1. des Antrags Z10, da auf dem LPT nur über die Einberufung an sich und nicht über die konkrete Ausgestaltung der SÄK abgestimmt wurde. Diese wird daher vom Vorstand festgelegt.

3. Der Wechsel des Wahlmodus bei der Beisitzerwahl war tatsächlich nicht mit der Wahlordnung vereinbar und hat den Kläger in seinen Rechten verletzt. Da der Kläger aber bereits angedeutet hat, keine Interesse daran zu haben sich "ins Amt zu klagen", ist letztlich kein Schaden entstanden, ebenso steht nicht fest ob die Rangfolge im zweiten Wahlfolge die des ersten Wahlgangs gewesen wäre.

4. Bei der Wahl des LSG war der Modus "Approval voting" zwar nicht durch die WO gedeckt, und die WO formal auch nicht korrekt angepasst worden, mehrheitlich aber vom LPT (auch unter dem Hintergrund der langwierigen Beisitzerwahl) gewünscht. Somit handelt es sich zwar tatsächlich um einen Formfehler, da aber sehr wahrscheinlich bei formal korrekter Wahl kein anderes Ergebnis entstanden wäre, ist kein Schaden entstanden und die Gültigkeit der Wahl nicht gefährdet.

5. Einen stellvertretenden Kassenprüfer kennt die Satzung nicht und die Wahl zum Kassenprüfer von Peter J. Müller wurde tatsächlich mehrheitlich abgelehnt. Peter J. Müller ist daher nicht zum Kassenprüfer gewählt. Das Protokoll wird entsprechend korrigiert und Peter J. Müller darüber in Kenntnis gesetzt.

Der Landesvorstand verpflichtet sich weiterhin, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht:

  • bis zum 31.1.2011 einen Wahlordnungs- und Geschäftsordnungsvorschlag zu erarbeiten, der rechtlichen Anforderungen standhält, und der auf dem nächsten regulären Parteitag zur Abstimmung gestellt wird, sowie nach Annahme als "Basis" für WO/GOs zukünftiger Versammlungen dient.
  • einen Satzungsänderungsantrag zu erarbeiten, der die Mehrheitsfindung rechtlich korrekt in der Satzung definiert und diesen auf dem nächsten LPT zur Abstimmung zu stellen.
  • Versammlungen zukünftig so vorzubereiten, das Formalien im Vorfeld geklärt sind und kompetente Ansprechpartner für die Versammlungsformalia vor Ort sind, sowie ggf. auf erfahrene Piraten anderer Landesverbände für die Versammlungsleitung zurückgegriffen wird

Im Gegenzug

  • erkenne ich die Wahl der Beisitzer und des LSG an
  • biete ich an, den Vorstand bei der Erarbeitung der obigen Punkte zu unterstützen
  • und ziehe die Klage vollumfänglich zurück.

Begründung

Ich sehe mich zwar (wenig überraschend) im Recht, meine Klage sorgt aber bei mir, beim Vorstand und den Schiedsgerichten für einen nicht unerheblichen Aufwand. Unsere Zeit können und sollten wir alle, die wir nur ehrenamtlich tätig sind, für wichtigere Dinge als für Selbstverwaltung nutzen. Auf der anderen Seite sind definitiv Fehler gemacht worden, deren Wiederholung geeignet verhindert werden sollte.

Ich schlage daher vor, das der Vorstand als Vertreter des LPT meine Argumente grundsätzlich anerkennt, definitiv "kaputte" Beschlüsse (Punkt 5.) korrigiert, unklare Beschlüsse (Punkt 2.) auf den kleinsten gemeinsamen Nenner spezifiziert und sich verpflichtet zukünftig dafür Sorge zu tragen, bzw. entsprechende Vorbereitungen zu treffen, das auf kommenden Veranstaltungen keine stundenlange Diskussion über Mehrheiten in nicht haltbaren Entschlüssen mündet.

Im Gegenzug ziehe ich im Ergebnis die Klage zurück und biete an, bei der Erstellung/Erarbeitung o.g. Dinge zu unterstützen, so dies vom Vorstand gewollt ist. Im Endeffekt bleiben die Fehler angesprochen, die (eh schon milden) Folgen davon sind weiter minimiert und das Schiedsgericht muss sich nicht mit 8 Seiten Klage, einer Klageerwiderung in ähnlichem Umfang rumschlagen um ein ebenso großes Monstrum von Urteil zu schreiben. Eine nachwahl auf dem LPT2011.1 ist damit auch nicht nötig und durch die Selbstverpflichtung werden die Vorbereitungen für eine "strukturiertere" Durchführung zukünftiger Versammlungen getroffen.

Persönlich ist mir lediglich wichtig, das wir zukünftige Veranstaltungen besser vorbereiten und durchführen, damit wir nach 8-10h Parteitag endlich mal wieder einige To-Dos abgehakt werden können. Ich würde mich freuen, wenn der Vorstand daher dem Vergleich zustimmen kann und die Klage somit unkompliziert und mit wenig Aufwand erledigt wird.

Bitte gebt mir zeitnah Bescheid wie ihr Euch entschieden habt, auch damit das LSG/BSG sich (bei Annahme meines Vorschlags durch Euch) nicht weiter mit dem Kram rumschlagen muss.

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