Benutzer:Schwan/Landesverbandswechsel

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Piraten in wohnortfremden Landesverbänden

Es gibt Piraten, die nicht in den Landesverband ihres Wohnortes Mitglied sein wollen, sondern in einem anderen Landesverband.

Der BuVor hat dazu in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss gefasst:

Für weitere Fälle wird ein vereinfachtes Verfahren angestrebt. Diesbezüglich arbeitet Swanhild in Abstimmung mit den Landesverbänden etwas aus. Insbesondere soll dokumentiert und allen LVs vermittelt werden, welche Probleme diese Fälle mit sich bringen (Benachrichtigungen benachbarter LVs , Direktkandidaturen aktives und passives Wahlrecht usw.)

Unsere Satzung sagt:

(2a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

Das Parteiengesetz sagt in § 17: Aufstellung von Wahlbewerbern

Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen muss in geheimer Abstimmung erfolgen. Die Aufstellung regeln die Wahlgesetze und die Satzungen der Parteien.
In den Wahlgesetzen der Länder kann es gefordert sein, dass alle Mitglieder der Partei aus dem Wahlbezirk eingeladen werden müssen, wenn Listenkandidaten aufgestellt werden sollen. Deshalb ist es wichtig, dass die Landesverbände alle Mitglieder kennen, die in ihren Wahlbezirken wohnen.

Aus diesem Grund müssen wir eine Regelung finden, die mit unserer Satzung und den Wahlgesetzen übereinstimmt.

Vorschlag

Wenn ein Pirat die Aufnahme in einem anderen Landesverband (Bezirks-, Kreis-, Ortsverband) beantragt, muss er diesen Antrag begründen. Der Generalsekretär des befragten Landesverbands teilt dies dem Generalsekretär des zuständigen Landesverbandes unter Angabe der Adresse des anfragenden Piraten mit und fragt nach seiner Genehmigung. Liegen die Zustimmungen beider betroffenen Generalsekretäre vor, beantragt der GenSec des aufnehmenden Landesverbands den Bundesvorstand, diesem Antrag im Umlaufverfahren zuzustimmen.

Die Adresse für die Anfrage ist Vorstand (at) piratenpartei (.) de

Bei Wohnortwechsel ist der GenSec verpflichtet, dem GenSec des Wohnortes die neue Anschrift mitzuteilen.

Diese Regelung gilt analog für alle Orts-, Kreis-, und Bezirksverbände.

Diskussion

Auf der ML kam folgende Anmerkung:

Ich frag erstmal hier nach, um zu sehen wie das der Rest von euch sieht  :)
Ist es nötig, dass wir hier 3 Parteien einbeziehen? Also Untergliederung1, Untergliederung2 und Vorstand der nächsthöheren Gliederung? Am liebsten wäre mir die Regelung: Die beiden Untergliederungen stimmen sich direkt ab und wenn beide das OK gegeben haben, geht die Entscheidung nur noch als Info an den Vorstand der nächsthöheren Gliederung, dieser muss das aber nicht mehr explizit abnicken.
Der Vorstand der nächsthöheren Gliederung sollte ein Vetorecht bekommen, aber ein explizites Abnicken durch ihn verlängert den Prozess nur unnötig.
Beispiel: Ein Pirat arbeitet in Karlsruhe (BaWü) und hält sich in seiner Freizeit hier auch überwiegend auf, wohnt aber kurz hinter der Grenze zu RLP. Er bittet daher nun um Aufnahme in den LV BaWü. Ich kläre das nun mit dem LV RLP ab und wenn die ihr OK gegeben haben, schicken wir dem Bundesvorstand eine Email mit "LV RLP und LV BaWü haben beschlossen Pirat XY trotz Wohnadresse in RLP in den LV BaWü aufzunehmen". Per Default gilt das dann als beschlossen, außer der BuVo legt sein Veto ein.


Hamburger Basispiraten schrieben mir folgendes:

Das ist natürlich ein gangbarer Weg, aber nicht wirklich eine Entlastung.
Ich würde eher vorschlagen, daß alle Landesverbände einmalig eine Liste aller seiner gebietsfremden Mitglieder erstellt und diese an die betreffenden LV's weiterleitet. Diese können dann die Liste im ganzen abnicken und zur Ablage an den BVor schicken. Auf diese Art entsteht dem Neupiraten kein und die Landesverbände nur einen geringer bürokratischen Aufwand. Außerdem muß der Bundesvorstand nicht mehr aktiv werden und die eintreffenden Listen bloß noch ablegen. Dies könnte problemlos als stillschweigende Zustimmung gewertet werden, da dem BVor so die Fälle schriftlich bekannt gegeben werden und alle betreffenden Personen und Organisationen in die Informationskette eingebunden sind.
Bei einzelnen oder auch ganzen Beanstandungen innerhalb der Kette muß wieder der ursprüngliche Weg beschritten werden, was aber kaum auftreten dürfte. Wie damit bei zukünftigen Neuaufnahmen umzugehen ist könnte sich schon aus der Praxis ergeben. Entweder wird jeder Neupirat so auf den Weg geschickt oder man erstellt jahresweise eine Liste.
Nachdem ich von Swanhild hier dankenswerter Weise in den Verteiler mitaufgenommen wurde kurz meine 2 Cents. Ich zitiere gleich mal aus einer uralten Mail
"Deutschland ist föderal strukturiert. Das muss man nicht mögen, ist aber fakt. Die Parteien orientieren sich daran, da Landes- und Bundeswahlgesetze sich ebenso strukturieren. Es macht für ein Parteimitglied auch einfach mehr Sinn, sich in der örtlichen Struktur zu organisieren, in welcher er auch aktives und passives Wahlrecht besitzt. Das wird nämlich merkwürdiger Weise ebenfalls durch den Wohnsitz definiert, genauso wie die Steuerpflicht, Gerichtsstand, etc.".
Sollte man jetzt ein vereinfachtes Verfahren schaffen, muss man im Auge behalten, dass Piraten kraft Satzung aktives und passives Wahlrecht erhalten. Die Landeswahlgesetzte schrenken dies jedoch ein. So regelt in Hamburg bspsw. §24 I BueWG
" (1) In einem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung kann nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist. Die an der Abstimmung teilnehmenden Personen müssen im Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlungen zur Bürgerschaft wahlberechtigt gewesen sein. "
Die Aufnahme von Piraten in "fremde" Landesverbände sollte also absolute Ausnahme sein, da man sich Piraten schafft, die ihre Mitgliedsrechte nicht vollwertig ausschöpfen können und zudem bürdet sich der entsprechende Verband unnötigen administrativen Aufwand auf.
Die Bundessatzung ist aus diesem Grund recht eindeutig. Es müssen WICHTIGE Gründe vorliegen. Ein vereinfachtes Verfahren widerspricht diesem Punkt. Ich würde deshalb darum bitten, hier die Einschätzung des BSG einzuholen.



Diese Regelung wird dem BuVor auf seiner Sitzung am 2010-01-07 zur Genehmigung vorgelegt.

Einverstanden

LV Hamburg Schwan 18:16, 21. Dez. 2009 (CET)


Dagegen

LV........, sondern .....