Benutzer:Schnuppi/Entwürfe/Landesverbände

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Abkürzung: LV

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Die Landesverbände (LV) der Piratenpartei Deutschland

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Über dieses Bild
Übersicht
Bundesland Kürzel Landesverband An Landtagswahl teilgenommen Vorstand Gründung Web
Baden-Württemberg BW Landesverband Nein Vorstand 2007-11-25 Web
Bayern BY Landesverband Nein (gescheitert) Vorstand 2007-01-06 Web
Berlin BE Landesverband Nein Vorstand 2006-12-30 Web
Brandenburg BB Landesverband Nein Vorstand 2008-10-03 Web
Bremen HB Landesverband Nein Vorstand 2009-06-26 Web
Hamburg HH Landesverband Ja Vorstand 2007-10-21 Web
Hessen HE Landesverband Ja Vorstand 2007-02-16 Web
Mecklenburg-Vorpommern MV Landesverband Nein Vorstand 2009-06-21 Web
Niedersachsen NDS Landesverband Nein (gescheitert) Vorstand 2007-07-08 Web
Nordrhein-Westfalen NRW Landesverband Ja Vorstand 2007-06-09 Web
Rheinland-Pfalz RP Landesverband Nein Vorstand 2008-06-07 Web
Saarland SL Landesverband Nein Vorstand 2009-06-24 Web
Sachsen SN Landesverband Ja Vorstand 2008-08-08 Web
Sachsen-Anhalt SA Landesverband Nein Vorstand 2009-06-27 Web
Schleswig-Holstein SH Landesverband Ja Vorstand 2007-12-16 Web
Thüringen TH Landesverband Nein Vorstand 2009-06-28 Web


Aufgaben der LV

Die LV dienen der Partei als organisatorische wie politisch/thematische Zwischenebene und erfüllen mehrere Aufgaben. Der LV - vor allem aber der Landesvorstand - steht in der Verantwortung, nach den Vorgaben seiner Mitglieder einerseits wie den Beschlüssen des Bundesvorstandes andererseits die organisatorische wie poltitisch/thematische Parteiarbeit zu tragen. Nach der § 8 Bundessatzung ist dies aktuell vor allem:

  • die Mitgliederverwaltung, also die Bearbeitung von Mitgliedsanträgen, das Führen einer Mitgliedsdatenbank, das Werben neuer Mitglieder etc.
  • eine eigene Öffentlichkeitsarbeit inkl. Pressearbeit, Werbung für die Ziele und um die Mitgliedschaft in der Partei und Pflege der LV-Sektionen der Website,
  • die Vertretung der politischen Positionen im Diskurs mit dem Bürger, anderen Organisationen und staatlichen Stellen,
  • dem Lokalisieren der Forderungen der Partei (z.B. im Hinblick auf Transparenz des Staatswesens) etc.
Rechtliche Grundlage

Der LV leistet dem rechtlichen Gebot Folge, demnach die Gliederungen der Partei in soweit ausgebaut sein müssen, dass dem einzelnen Mitglied eine aktive Mitarbeit an der Parteiarbeit ermöglicht wird (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 PartG). § 7 der Satzung sieht daher die Gründung von Landesverbänden vor.

Eine weitere Aufgabe der LVs ist die Entlastung des Bundesvorstandes, indem sie sich an anstehenden Arbeiten beteiligen bzw. Verantwortung übernehmen. Im besonderen betrifft dies die Öffentlichkeitsarbeit, d.h. als offizielle Gliederung der Partei mit anderen Organisationen, Presse, staatlichen Stellen etc. zu kommunizieren.

Letztlich ist eine Gliederung in Landesverbände die Grundlage, um bei Wahlen der Landesebene oder höher antreten zu können (als Liste; zur Aufstellung von Direktkandidaten bedarf es der Gliederung in Kreisverbände, eine weit in der Zukunft liegende Entwicklung).

Allgemein obliegt den LV die eigenverantwortliche Arbeit im Rahmen der Beschlüsse und Weisungen des Bundesparteitages und des Bundesvorstands.