Benutzer:Robi.kraus/Anträge/BTW 2013/bundesweiteVolksentscheide

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Antrag 'bundesweite Volksentscheide' von robi.kraus

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 aufzunehmen:

Zur Zeit läuft ein Meinungsbild in LiquidFeedback.

Nach der Abstimmung werde ich den ersten Absatz um folgende Aspekte ergänzen:

  • Online-Petition anstelle einer Volksinitiative
  • Verfahren bei Verfassungsänderungen spezifiziert (Unterschriftenquorum beim Volksbegehren; Bestätigung durch Volk und Volksvertreter)

Der erste Absatz lautet dann wie folgt:

Wir wollen, dass der Volksentscheid auf Bundesebene eingeführt wird. Bürger erarbeiten einen Vorschlag und bei 100.000 Unterschriften wird dem Bundestag der Gesetzentwurf vorgelegt, die Initiative darf dann ein Rederecht ausüben. Eine Volksinitiative kann in Form einer Online-Petition erfolgen. Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für dessen Erfolg müssen in sechs Monaten eine Million Unterschriften zusammenkommen. Bei Erfolg des Volksbegehren wird der Vorschlag im Bundestag, mit Rederecht der Vertrauensleute einer Volksinitiative, behandelt. Übernimmt der Bundestag den Vorschlag im Wortlaut nicht, kommt es zum Volksentscheid, bei dem der Bundestag einen Alternativvorschlag mit zur Abstimmung stellen kann. Hier entscheidet - wie bei Wahlen - die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Jeder Haushalt bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit wichtigen Informationen und allen Pro- und Kontra-Argumenten. Alle Antragsteller, inklusive Vertreter des Bundestags, erstellen mit Unterstützung einer Ombudsperson neutrale und ausgewogene Informationen zusammen.

Ein Gesetz des Bundestages, das ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz wesentlich ändert oder aufhebt, bedarf der Zustimmung des Volkes.

Zusätzlich sollen die Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mit zu entscheiden (obligatorisches Referendum).

Bei Verfassungsänderungen ziehen wir ein deutlich erhöhtes Unterschriftenquorum (maximal 10% der Stimmberechtigten) beim Volksbegehren der Installierung von Zustimmungs- oder Beteiligungsquoren beim Volksentscheid vor, vorausgesetzt eine solche Volksabstimmung findet gleichzeitig mit einer Bundestags- oder Europawahl statt.

Grundsätzlich bedarf eine Änderung des Grundgesetzes - unabhängig davon, ob Mandatsträger oder Bürger einen Antrag gestellt haben - der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages, zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates und der Annahme in einem Volksentscheid. Änderungen werden hierdurch schwieriger durchzusetzen, aber durch die Bestätigung durch das Volk und die gewählten Volksvertreter erhöht sich die Legitimation und die Beständigkeit des Grundgesetzes.