Benutzer:Pacman/Zeugnisverweigerungsrecht2013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer Zeugnisverweigerungsrecht2013
Einreichungsdatum
Antragsteller

Frank Fitzke

Mitantragsteller
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  • -.-
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Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Einrichtung eines Zeugnisverweigerungsrecht für Dienstleister an EDV-Technischen Systemen.
Schlagworte Zeugnisverweigerungsrecht ZPO STPO
Datum der letzten Änderung 02.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting info.svg formal ungenügend

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Zeugnisverweigerungsrecht für Administratoren

Antragstext

Der Bundesparteitag möge als Ergänzung zum Parteiprogramm in den Bereich: „Internet und Netzpolitik“ nachfolgendes einfügen: Zeugnisverweigerungsrecht für Betreuer EDV-technischer Einrichtungen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Computernutzer und Administrator kann in manchen Fällen mit dem Verhältnis zwischen Geistlichen und Gläubigen bzw. Journalist und Quelle verglichen werden. Diese Verantwortung berührt nicht selten den Kernberich der persönlichen Lebensgestaltung und ist in den Prozessordnungen zu berücksichtigen.

Antragsbegründung

In unserem Rechtssystem geniessen bestimmte Personen vor deutschen Gerichten das Privileg gegen anderen Personen nicht aussagen zu müssen. Dazu gehören z.B. Ärzte, Geistliche und Journalisten. Dienstleister, die EDV-technischen Systeme betreuen, erlangen während ihrer Tätigkeit ungewollt oft Einblick in den private Lebensgestaltung der Besitzer. Diese Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und sind nicht zu offenbaren. Vor Gericht können diese Informationen allerdings durchaus interessant sein und Richter könnten Administratoren in Straf- oder Zivilprozessen als Zeugen vorladen und zu Aussagen gegen ihre Auftraggeber auffordern.


Stichpunkte

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge