Benutzer:Nobodystranger/PolG

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamten

  • Seit Anfang 2011 in Berlin,
  • ab 2013 in Brandenburg

Berlin: dpa

Viele Polizisten lehnen Namensschilder ab, weil sie darin einen Eingriff in die Privatsphäre sehen. Polizisten seien schon im Dienst durch Angriffe gefährdet, hieß es. Mit der neuen Regelung könnten auch Kinder und Lebenspartner nicht mehr in Anonymität und Sicherheit leben. Körting hat bereits angekündigt, die Namensschilder auf jeden Fall einzuführen. Der Innensenator verwies darauf, dass die Beamten selbst entscheiden könnten, ob sie sich mit Namen oder einer Nummer zu erkennen geben.

Zum Thema Lnk1

Anlass war ein Antrag, mit dem die CDU die von Polizeipräsident Dieter Glietsch vorangetriebene Kennzeichnungspflicht noch verhindern wollte. Der innenpolitische Sprecher der CDU, Robbin Juhnke, nannte als Begründung vor allem Sicherheitsbedenken. Schon jetzt würden im Internet Namen und Fotos von Polizisten "zur Verfolgung freigegeben". In dem Antrag heißt es: "Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht würde ihre Privatsphäre weiter einschränken."

Juhnke führte zudem an, dass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem die Aufklärung an der unmöglichen Identifizierung des Polizisten scheiterte. Dem widerspricht allerdings eine Studie des FU-Professors Klaus Rogall, der im Auftrag des Polizeipräsidenten im vergangenen Jahr 143 Fälle aus 2006 und 2007 untersuchte. Rogall kam damals zu dem Ergebnis, dass in zwölf Fällen trotz "schlüssiger Strafanzeige" der entsprechende Beamte nicht ermittelt werden konnte.

Die Redner von SPD und Linkspartei stützten sich vor allem auf andere sensible Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen die Mitarbeiter namentlich auftreten würden. "Es ist in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich, dass sich alle Bürger über die Verwaltung und ihre Mitarbeiter beschweren können, wenn sie sich falsch oder ungerecht behandelt führen", sagte Thomas Kleineidam, innenpolitischer Sprecher der SPD. Benedikt Lux (Grüne) ergänzte, dass keinesfalls massenweise falsche Anzeigen zu erwarten seien: "Jeder, der offenkundig rechtswidrig jemanden anzeigt, wird selbst verfolgt."

Die FDP plädierte im Einzelfall für austauschbare Nummern. Diese würden die Identifizierung von Beamten ermöglichen und gleichzeitig vor einer systematischen Verfolgung Einzelner schützen. Der CDU-Antrag wurde in einen Ausschuss verwiesen, er hat keine Chancen auf eine Mehrheit. Die Kennzeichnungspflicht, die zusammen mit den neuen Polizeiuniformen kommen soll, ist somit nicht in Gefahr.

Die Debatte um eine Kennzeichnungspflicht hatte sich nach einer Demonstration im September neu entzündet. Damals hatten Demonstranten per Video dokumentiert, wie Polizisten anscheinend grundlos einem Mann unter anderem ins Gesicht schlagen. Der Betroffene gab später an, zuvor nach der Dienstnummer eines Beamten gefragt zu haben.


Zum Thema Lnk2

Berlins Polizisten sollen dem Bürger künftig mit ihrem Namen am Revers gegenübertreten. "Ich wünsche mir, dass jeder seinen Namen offen an der Uniform trägt, nicht angehängt, sondern aufgenäht", sagte Polizeipräsident Dieter Glietsch der taz. Er glaube, "dass es für alle Beteiligten einen positiven Effekt hätte, wenn wir uns als offene und bürgernahe Polizei ohne falsche Ängste präsentieren würden".

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte erst vor zwei Wochen erklärt, dass Berlins Polizisten vom Jahr 2010 an blaue Uniformen erhalten werden. Die Mehrzahl der Bundesländer hat sich bereits für blaue Polizeiuniformen entschieden. Als Erstes hatte Hamburg 2004 Beige-Grün eingemottet. In Brandenburg gehen derzeit in fünf Landkreisen Polizisten in Blau auf Streife. Diesem Trend will sich der Innensenator anschließen. Wegen der Kosten werde es wohl aber keinen kompletten Kleiderwechsel auf einen Schlag geben.

Diesen Kleidertausch will der Polizeipräsident nun für seine Kennzeichnungsoffensive nutzen. "Dies soll für alle Polizeibeamten gelten, die nicht verdeckt, nicht in Zivil und nicht in Spezialeinheiten eingesetzt sind", sagte Glietsch. "Nicht nur am Einsatzanzug, sondern selbstverständlich an jeder Uniform." Damit würden erstmals auch die Beamten der Einsatzhundertschaften für ihr Gegenüber identifizierbar. Bisher haben je rund zehn Beamte eines Zuges die gleiche Rückennummer.

Polizeikritiker fordern seit Jahren die individuelle Kennzeichnungspflicht, damit Polizisten bei möglichen Übergriffen leichter identifiziert werden können. Dagegen hat es polizeiintern heftigen Widerstand gegeben. "Es ist bekannt, dass sich die Einsatzeinheiten in der Vergangenheit stärker dem nach Überzeugung der Beamten falschen Vorwurf ausgesetzt sahen, sie seien Knüppelgarden. Das hat möglicherweise auch dazu geführt, dass man hier ein sehr hohes Schutzbedürfnis hat", sagte Glietsch.

Zur Klärung der Sachlage hatte er im Frühjahr einen Rechtsprofessor damit beauftragt, bei rund 150 Fällen zu prüfen, ob Ermittlungen gegen Polizeibeamte am Fehlen der Kennzeichnung gescheitert seien. Das soll laut dem nun vorliegenden Gutachten nicht der Fall sein. "Die Untersuchung bestätigt in keiner Weise die Vermutung, dass eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten die Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsorgane wesentlich erleichtern würde", zitiert Glietsch aus dem Bericht des Juristen. Er sehe daher kein neues Argument für die Kennzeichnung mit Nummern.

Bei seinem neuen Vorstoß geht es dem Polizeipräsidenten auch "nicht vorrangig darum, dass Straftäter in der Polizei ermittelt werden können". Im Vordergrund stehe vielmehr die Frage: "Welche Vorstellung habe ich von einer bürgernahen Polizei?"

Zwar geht Glietsch davon aus, viele seiner Mitarbeiter vom positiven Effekt des Namensschildes überzeugen zu können. Das müsste er auch, schon weil die Einführung einer solchen Uniform mitbestimmungspflichtig wäre. Aber der Polizeipräsident weiß auch, dass unter den Beamten die Vorstellung ausgeprägt ist, es sei gefährlich, seinen Namen zu nennen. Viel Zeit bleibt Glietsch für die Umsetzung seiner Reform nicht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der heute 61-Jährige 2011 in Pension gehen. Dennoch glaubt er an einen Erfolg: "Ich bin nicht derjenige, der sich damit abgefunden hat, dass man nicht jede gute Absicht realisieren kann."


Zum Thema Lnk3

Seit Jahrzenten haben Bürgerrechtler dafür gestritten, dass Berlins Polizistinnen und Polizisten an ihren Uniformen Namens- oder Nummernschilder tragen. Nun endlich ist es so weit. Am 1. Januar 2011 wird eine entsprechende Dienstanweisung von Polizeipräsident Dieter Glietsch in Kraft treten. Mit dieser Regelung ist die Hauptstadt bundesweit Vorreiter. Allerdings können die 18.000 Uniformträger selbst entscheiden, ob sie dem Bürger mit ihrem Namen oder einer fünfstelligen Kennziffer gegenübertreten wollen. Die Polizeigewerkschaften, die das Vorhaben bis zum Schluss erbittert bekämpften, sprachen von einem "schwarzen Tag".

Eigentlich ist es nicht zu glauben, dass ein kleines Messingschild solche Emotionen entfesseln kann. Der Streit zwischen Befürwortern und Gegnern, der über 30 Jahre währt, hatte schon fast Züge eines Glaubenskriegs. Nicht um den einfachen Streifenpolizisten und Kontaktbereichsbeamten ging es - die meisten tragen schon lange ein Namensschild. Gestritten wurde über die geschlossenen Einsatzhundertschaften, die bei Demonstrationen eingesetzt werden und aufgrund ihres einheitlichen Auftretens kaum unterscheidbar sind. Schläger in Uniform könnten leichter identifiziert werden, wenn sie individuell gekennzeichnet wären, argumentierten die Bürgerrechtler. Linksradikale und feindlich gesinnte Bürger könnten die Beamten und deren Familien ausspionieren und drangsalieren, hielten die Polizeigewerkschaften entgegen.

Erst mit Dieter Glietsch, der seit 2002 Polizeipräsident ist, nahm die Sache Fahrt auf. Glietsch versuchte seine Untergebenen zunächst auf freiwilliger Basis zum Tagen der Namenschilder zu bewegen. Als das nichts fruchtete, erließ er im Herbst 2009 eine verpflichtende Geschäftsanweisung. Da diese mitbestimmungspflichtig ist, mit dem Personalrat aber keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Einigungsstelle eingeschaltet.

Die Entscheidung fiel am Freitag. Den Ausschlag hat laut Hauptpersonalrat der Arbeitsrichter gegeben, der dem paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzten Gremium vorsteht. Der Richterspruch entspricht dem Mitte November vorgestellten Kompromiss der Einigungsstelle, den Hauptpersonalrat und Gewerkschaften abgelehnt hatten. Polizeipräsident Glietsch begrüßte die Entscheidung. "Im demokratischen Rechtsstaat haben diejenigen, die von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind, grundsätzlich einen Anspruch darauf, zu wissen, wer in ihre Rechte eingreift." Die Möglichkeit der Wahl zwischen Name und Nummer nehme auch Rücksicht auf alle, die Angst vor Missbrauch oder Gefährdung hätten. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bezeichnete es als "ideologische Schutzbehauptung", dass Beamte Repressalien ausgesetzt werden könnten. Die geschlossenen Einheiten würden lediglich eine Nummer tragen. Diese werde in einer gesonderten Datei hinterlegt und sei nur für einen begrenzten Personenkreis einsehbar. Körting forderte die anderen Bundesländer auf, dem Beispiel Berlins zu folgen. Dieser Aufforderung schloss sich die Generalsekretärin von Amnesty Deutschland, Monika Lüke, an. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Purper, sprach von einem Misstrauensvotum gegen die Polizisten. "Wir werden alle rechtlichen Entscheidungen ausschöpfen, um die Zwangskennzeichnung zu kippen", erklärte Purper. Der langjährige Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und jetzige Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer, Hans-Joachim Ehrig, dagegen sprach von einem "Festtag" für die Bürgerrechte. Dem Gewaltmonopol des Staates müsse die Transparenz und Überprüfbarkeit der Handlungen seiner Exekutivbeamten entsprechen. "Diese Balance wird jetzt endlich hergestellt."#


Brandenburg

PDF aus dem Parlament

Die Vertreterinnen des Deutschen Anwaltsvereins, der Humanistischen Union sowie von Amnesty International sprachen sich sehr deutlich für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aus. Sie verwiesen auf die Notwendigkeit der Überprüfbarkeit und der individuellen Zurechenbarkeit staatlichen Handelns. Dies sei erforderlich, da durch die Polizeivollzugsbediensteten teilweise intensive grundrechtsrelevante Maßnahmen vorgenommen werden würden, die dem Rechtsstaatsprinzip folgend, sowohl individualisierbar als auch überprüfbar sein müssten. Darüber hinaus gaben sie zu bedenken, dass eine namentliche Kennzeichnung deeskalierend wirken könne.


Herr Professor Dr. Aden von der Hochschule für Wirtschaft und Recht verwies darauf, dass eine namentliche Kennzeichnung eine Wertschätzung des Gegenübers darstelle, als Zeichen der Serviceorientierung zu verstehen sei und im Ergebnis eine zeitgemäße Entwicklung widerspiegeln würde. Der Polizeipräsident von Berlin brachte zum Ausdruck, dass er die gesetzliche Regelung für angemessen und geeignet halte. Gleichzeitig gab er zu bedenken, dass es für die Akzeptanz der Kennzeichnungspflicht unter den Polizeivollzugsbediensteten sinnvoll sein könnte, der Festlegung in einer Dienstvereinbarung den Vorzug zu geben. Auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg befürwortete die Regelungen des Gesetzentwurfs und sah keine datenschutzrechtlichen Bedenken.


Demgegenüber zeichneten die Vertreter der Gewerkschaft der Polizei, der Deutschen Polizeigewerkschaft sowie des Bundes Deutscher Kriminalbeamter ein anderes Bild. Sie sprachen sich für die Ablehnung des Gesetzentwurfes aus und vertraten die Auffassung, dass die bestehenden Regelungen ausreichend seien und eine generelle Kennzeichnungspflicht einen Eingriff in die Grundrechte der Polizeivollzugsbediensteten darstellen würde.

Was sagt die Polizeigewerkschaft dazu

Auch Nummern oder Zeichen auf Uniformen sind Unfug. Erstens stellen sie alle beteiligten Polizisten eines Einsatzes unter Generalverdacht, zum Straftäter werden zu können. Zweitens sind sie geeignet, die Beamten willkürlichen Vorwürfen auszusetzen, gegen die sie sich dann zur Wehr setzen müssen (jeder Ganove weiß, dass man Polizisten nur anzeigen und beschuldigen muss, um ihnen schon durch das Verfahren erheblich zu schaden) und drittens ermittelt die Polizei Beschuldigte in den eigenen Reihen stets erfolgreich und mit professionellen Ermittlungsmethoden. Deshalb lehnen wir auch Kennzeichnungen, gleich welcher Art, ab.“

Wir Piraten in Sachsen sollten fordern

§ 8. Ausweispflicht.

Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes auszuweisen. Das gilt nicht, wenn die Umstände es nicht zulassen oder dadurch der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.

ÄNDERN IN:

§ 8. Legitimations- und Kennzeichnungspflicht.

(1) Auf Verlangen des Betroffenen haben sich Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes auszuweisen.

(2) Bedienstete der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes tragen bei Amtshandlungen an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild. Das Namensschild wird beim Einsatz geschlossener Einheiten durch eine zur nachträglichen Identitätsfeststellung geeigneten Kennzeichnung ersetzt.

(3) Die Legitimationspflicht und die namentliche Kennzeichnung gelten nicht, soweit der Zweck der Maßnahme oder Amtshandlung oder überwiegende schutzwürdige Belange des Polizeivollzugsbediensteten dadurch beeinträchtigt werden.

(4) Das Ministerium des Innern des Landes Sachsen wird ermächtigt, Durchführungsbestimmungen zur Ausführung der namentlichen Kennzeichnung nach Anhörung der Landesbeauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Sachsen durch Rechtsverordnung zu bestimmen.