Benutzer:MCS/PlanB/Freiheit und Grundrechte

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Auf dieser Seite wird aktuell von Piraten programmatische Arbeit geleistet. Der Text, den Sie hier finden, ist deshalb nicht zwingend aktuelles Programm. Die aktuell verabschiedeten Programmpunkte des Wahlprogrammes finden Sie dort: Wahlprogramm!

Die blauen Texte sind bereits beschlossen. Die Überschriften der Unterpunkte sind nur Vorschläge. Siehe:
Antragsportal PA378


Freiheit und Grundrechte

(Grund- und Menschenrechte)

Recht auf Asyl (Artikel 16a GG)

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA055

Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu überzeugen, den Art 16a GG durch den Art 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu ersetzen - in folgendem Wortlaut:

1. Jeder hat das Recht, in Deutschland vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.


Recht auf Asyl gemäß Artikel 16a GG

Art 16a GG ist angemessen und schränkt das Asylrecht in tatsächlicher Hinsicht gar nicht ein. Wer sich bereits in einem sicheren Drittstaat befindet, kann dort Asyl beantragen und Schutz vor politischer Verfolgung finden.

Formulierungsvorschlag:

Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, dass sich alle EU-Staaten an der Aufnahme von politischen Flüchtlingen angemessen beteiligen und Flüchtlingen Schutz und Sicherheit nach europäischen Standards gewähren. Bei der Bestimmung von sicheren Drittstaaten durch Gesetz auf Grundlage des Art 16a Abs 3 GG ist zu berücksichtigen, dass sichere Drittstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen durch die EU und die Bundesrepublik Deutschland, wenn erforderlich durch Kooperation oder finanzielle Hilfen, zu unterstützen sind.

Überwachung

Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA070

Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die "Störerhaftung" von Internetanbietern deutlich eindämmen. Anbieter von Internetzugängen (z.B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs ("Three Strikes") lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger nutzergenerierter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein "Telemediennutzungsgeheimnis" für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden.

Versammlungsrecht

Vorratsdatenspeicherung

Umbau Geheimdienste

Kennzeichnungspflicht Polizei

Whistleblower

Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die verdachtsunabhänge Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z.B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.

Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, strebt die Piratenpartei Deutschland die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an:

Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern

Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 I, 1 I GG auch in Zukunft sichergestellt ist, fordert die Piratenpartei ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes.

Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich den Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z.B. in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw. Bonusprogramme. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziebar mit den personenbezogenen Daten umgehen und, dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden.

Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordert die Piratenpartei die Einführung des Datenbriefes und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und, im Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen, die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden.

Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).

Datenschutzbehörden stärken

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein, um gegenüber staatlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der Individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen.

Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können.

Für Unternehmen sowie öffentlichen Stellen fordert die Piratenpartei darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.

Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen

Die Piratenpartei fordert ein Melderecht, das der besonderen Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den zwangsweiese erhobenen Daten gerecht wird. Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen.

Die Meldegesetze sollen daher konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden – dazu gehören z.B. Unternehmen, Adresshändler, Verbände oder Parteien. Eine automatisierte Abfrage lehnen wir ab. Dies gilt neben Meldergisterauskünften auch für die Korrektur von Bestandsdaten.

Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Daher fordert die Piratenpartei die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss entsprechend angepasst und um einem zwingenden Einwilligungsvorbehalt ergänzt werden.

Die Weitergabe von Meldedaten an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss beendet und die im 15. Runkfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) enthaltene Klausel zur Durchleuchtung der „individuellen Lebenssachverhalte“ der Bürger ersatzlos gestrichen werden.

Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. Zweck und Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus Sicht der PIRATEN nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Die anlaßlose Speicherung ist ein weiterer Schritt in Richtung schrankenloser Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Auch wenn das Urteil einer möglichen Neuregelung enge Grenzen setzt, lässt sich aus Sicht der Piratenpartei keine Ausgestaltung der zu Grunde liegenden EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtecharta sicherstellen würde. Auch eine Einführung durch die Hintertür lehnen wir ab.

Die Piratenpartei tritt daher dafür ein, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung abschliessend aufzugeben, die EU VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen und, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre der Bürger, bis dahin möglicherweise anfallende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission in Kauf zu nehmen. Das vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen, muss wieder eingeführt werden. Das Briefgeheimnis muss zum Schutz elektronischer Kommunikation zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. Das Recht auf anonyme Bezahlung im Internet und auf anonyme Kommunikation muss verteidigt werden.

Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z.B. die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilt die Piratenpartei kritisch.

Die Piratenpartei lehnt die anlasslose Erfassung, Speicherung und den Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotentials ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch im Ausland.

(Sicherheit in Freiheit)

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA139

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte in Zeiten des internationalen Terrorismus sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen, der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln und die bisher zersplitterten Ministerialzuständigkeiten für Kriminalprävention auf das Bundesinnenministerium vereinen.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung bestehender Überwachungsbefugnisse und -programme

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen, Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz

Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken

Grundrechts-TÜV für neue Sicherheitsmaßnahmen

Wir wollen, dass das Bundesinnenministerium künftig jeden Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von der zu schaffenden Grundrechteagentur auf seine Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten, auf seine Wirksamkeit, seine Kosten, seine schädlichen Nebenwirkungen und auf Alternativen begutachten lässt. Nur durch einen solchen „Gesetzes-TÜV“ kann dem fortschreitenden Abbau unserer Grundrechte und dem Fehleinsatz von Sicherheitsressourcen wirksam entgegen gewirkt werden.

Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten.

Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen. Damit Grundrechtsverstöße nicht wie bisher sanktionslos bleiben, wollen wir dem Bundesverfassungsgericht das Recht geben, den von einem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzten Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur den Beschwerdeführer/innen) eine angemessene Entschädigung zuzusprechen.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

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