Benutzer:MCS/PlanB/Demokratie wagen

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Auf dieser Seite wird aktuell von Piraten programmatische Arbeit geleistet. Der Text, den Sie hier finden, ist deshalb nicht zwingend aktuelles Programm. Die aktuell verabschiedeten Programmpunkte des Wahlprogrammes finden Sie dort: Wahlprogramm!

Die blauen Texte sind bereits beschlossen. Die Überschriften der Unterpunkte sind nur Vorschläge. Siehe:
Antragsportal PA378


Demokratie wagen

Wahlrecht

Wahlrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA161

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4639.html

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein allgemeines, aktives und passives, deutsches Wahlrecht ein, welches von der Aufenthaltsdauer in Deutschland abhängig ist und nicht mehr nur von der Staatsangehörigkeit der einzelnen Person. Dies umfasst insbesondere: Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen und Volksabstimmungen. So soll auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit dauerhaft in Deutschland leben, die vollumfängliche Teilhabe an demokratischen Prozessen in diesem Staat ermöglicht werden.

Dieser Vorschlag ist verfassungswidrig. Gemäß Art 20 II GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das Volk sind die Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Der Vorschlag sollte nicht in den Entwurf aufgenommen werden.

Zufällige Reihenfolge der Parteien und Kandidaten auf Wahlstimmzetteln

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA020

Die PIRATEN setzen sich für eine Änderung der Wahlgesetze auf allen Ebenen ein, um eine zufällige Positionierung der Parteien und Kandidaten auf jeweils allen Stimmzetteln zu gewährleisten. Die Reihenfolge soll dabei nicht mehr durch die Anzahl der Stimmen bei der letzten Wahl festgelegt sein, sondern zufällig ausgelost werden. Dies soll den sogenannten "Primacy-Effect" bzw. Primäreffekt (frühere Informationen haben einen stärkeren Effekt, als spätere) verhindern, welcher der Partei zugute kommt, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen bekommen hat. Der Unterschied zwischen der oberen und einer unteren Position erbrachte laut einigen Studien im Schnitt zwischen 2 bis 5 Prozent mehr Wählerstimmen. Eine schrittweise Einführung beginnend auf kommunaler Ebene soll weitere Erfahrungswerte für eine landes- und bundesweite Umsetzung liefern.

Mehr Demokratie bei der Bundestagswahl

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA068

Um Fraktions- und Parteiendruck auf Abgeordnete zu verringern und Mauscheleien bei der Vergabe "sicherer Listenplätze" entgegenzuwirken, wollen wir den Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Bundestags stärken. Zu diesem Zweck wollen wir die starre Listenwahl mit der Zweitstimme ersetzen durch mehrere Stimmen, die der Wähler nach Belieben auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen (Panaschieren), auf einzelne Kandidaten vereinen (Kumulieren) oder - wie bisher - an eine Landesliste in ihrer Gesamtheit vergeben (Listenwahl) kann.

Bürgerbeteiligung

Verankerung von Volksabstimmungen im Grundgesetz

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA619

Die Piratenpartei Deutschland fordert Volksabstimmungen und setzt sich dafür ein, dass unserer Regierung eine Pflicht zur Durchführung regelmäßiger Volksabstimmungen auferlegt wird und dieses im Grundgesetz verankert wird.

Einführung eines dreistufigen Verfahrens bei Initiativen aus dem Volk

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA009

1. Volksinitiative:

• 100.000 Stimmberechtigte unterschreiben in freier Sammlung für einen Gesetzentwurf oder eine Vorlage zu einem anderen Gegenstand der politischen Willensbildung (z.B. Handlungsaufforderung an die Bundesregierung).

• Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag, im Bundesrat und in deren Ausschüssen.

• Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.

2. Volksbegehren:

• Halten die Bundesregierung oder 1/3 der Mitglieder des Bundestages das Volksbegehren für grundgesetzwidrig, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.

• Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten mindestens eine Million, bei Grundgesetzänderungen mindestens zwei Millionen Stimmberechtigte unterzeichnet haben. Die Eintragung kann auf dem Amt und in freier Sammlung erfolgen.

• Schutzwirkung (nicht bei Gesetzentwürfen): Ab 100.000 Unterschriften darf bis zum Abschluss des Verfahrens eine dem Volksbegehren entgegenstehende Entscheidung der Bundesorgane nicht mehr getroffen oder vollzogen werden (außer es bestanden vorher rechtliche Verpflichtungen hierzu).

3. Volksabstimmung:

• Der Bundestag kann (ggf. mit Zustimmung des Bundesrates) eine eigene Vorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen.

• Jeder Stimmberechtigte bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit den Stellungnahmen der Vertreter des Volksbegehrens sowie denen des Bundestages und Bundesrates.

• Es entscheidet wie bei Wahlen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

• Gesetze, die der Zustimmung der Länder bedürfen, kommen zustande, wenn zusätzlich die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit im Volksentscheid erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht (bei Grundgesetzänderungen: 2/3-Mehrheit).

Fakultatives Referendum

Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist es zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten.

Obligatorisches Referendum

Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.

Spendentransparenz

Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.

Information

Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Informierung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung.

Direkte Demokratie

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA003

Wir Piraten setzen uns dafür ein, die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen sowie Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern zugunsten der Bürger zu verbessern. Denn vor allem eingeschränkte Themenkataloge, hohe Unterschriftenquoren, fehlende Eintragungsmöglichkeiten, kurze Sammelfristen sowie oft unüberwindbare Abstimmungsklauseln erschweren in vielen Gemeinden und Bundesländern die Nutzung der direkten Demokratie erheblich.

Darüber hinaus fordern wir Piraten die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Außerdem unterstützen wir die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Legislative.

Wir befürworten Abstimmungen über noch nicht ausgefertigte und in Kraft getretene Parlamentsbeschlüsse (fakultatives Referendum) sowie solche zwecks Bestätigung wichtiger EU-Reformen und Verfassungsänderungen (obligatorisches Referendum).

Direkte Demokratie auf Bundes- und EU-Ebene

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5223.html

Wir Piraten wollen die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern und streben die Einführung eines dreistufigen Verfahrens, bestehend aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene an, um Initiativen von Bürgern und verbindliche direktdemokratische Entscheidungen zu ermöglichen.

Inhalte dieser Initiativen sollen Gesetzentwürfe, aber auch alle anderen Gegenstände der politischen Willensbildung sein können, die bisher nur von Bundestag und Bundesrat im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit behandeln werden dürfen. Ebenso wie die Handlungen von Bundestag und Bundesrat, müssen Volksentscheide grundgesetzkonform sein. Volksentscheide dürfen ebenso das Grundgesetz ändern, müssen aber auch dabei die entsprechenden Grundgesetz-Vorgaben beachten. Diese Klarstellung betont die Bedeutung der Grund-, Menschen- und Minderheitenrechten, die es zu schützen und verteidigen gilt. Bereits eine geringe Zahl von Bundestagsabgeordneten sollen eine Volksinitiative durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen können. Auch Personenwahlen, zum Beispiel die Wahl des Bundeskanzlers oder des Bundestagspräsidenten sollen mit Hilfe dieses speziellen Verfahrens nicht möglich sein.

Wir wollen erreichen, dass die Hürden und Quoren bei diesem dreistufigen Verfahren möglichst gering sind, um generell die Erfolgsaussichten von Initiativen aus dem Volk zu erhöhen. Bei Initiativen, die eine Grundgesetzänderung zum Ziele haben, sollen jedoch eine möglichst breite Zustimmung der Bevölkerung und entsprechende Quoren erforderlich sein. Wir Piraten werden, insbesondere wenn wir im Parlament vertreten sind, Initiativen und Entscheidungen aus dem Volk konstruktiv und kritisch begleiten. Neben möglichst breiten und informierten gesamtgesellschaftlichen Debatten über die Initiativen wird unser besonderes Augenmerk darauf liegen, auf Diskriminierungen und Verletzungen von Grundrechten schon im Ansatz öffentlich hinzuweisen und diese so zu verhindern.

Zur Einführung eines solchen Verfahrens ist eine umfassende und detailliert auszuarbeitende Grundgesetzänderung nötig. Wir wollen diese Möglichkeit, auch mit Hilfe von anderen Parteien und Organisationen, prüfen und dem Gesetzgeber geeignete Umsetzungsvorschläge unterbreiten. Selbstverständlich bedarf unserer Auffassung nach auch eine solche umfangreiche Grundgesetzänderung der Bestätigung durch einen Volksentscheid.

Wir unterstützen auch die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Legislative.
Wir befürworten generell Abstimmungen über noch nicht ausgefertigte und in Kraft getretene Parlamentsbeschlüsse (fakultatives Referendum) sowie solche zwecks Bestätigung wichtiger EU-Reformen und Verfassungsänderungen (obligatorisches Referendum).

Wie jede demokratische Mehrheitsentscheidung haben auch Volksentscheide ihre Grenzen. Wir wollen die Bürger in den demokratischen Prozess einbinden, vertreten aber weiterhin den Grundsatz, dass die Freiheit des Einzelnen auch vor Mehrheiten geschützt werden muss.

Transparenz

Mitbestimmung

Reform Bundestag und Gesetzgebungsverfahren

Reparlamentarisierung

Informationsfreiheitsgesetz

(weitere Themenblöcke)