Benutzerseite   Diskussion   Quelltext anzeigen   Versionen/Autoren   

Benutzer:Grimnir/Gerechte Einkommenssteuer

Aus Piratenwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Rechenmodell

Basis des von mir bevorzugten Modells ist eine lineare Einkommenssteuer (Flat Tax) mit der Möglichkeit negativer Besteuerung. Dabei orientiere ich mich an den ursprünglichen Zielstellungen von Milton Friedmann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Negative_Einkommensteuer

Bei den Parametern orientiere ich mich an den Vorstellungen von Paul Kirchhof.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchhof-Modell

Der Steuersatz soll 25% betragen.

Das Stufenmodell lehne ich ab.

Als Grundfreibetrag wünsche ich mir 12960€ pro Jahr. Von mir aus könnte es auch mehr sein. Rechnet man alle im Wikipedia-Artikel genannten Freibeträge zusammen, kommt man auf 13000€ pro Jahr. Die maximal erzielbare negative Einkommenssteuer ("Bürgergeld") beträgt dann 270€ pro Monat.

Ich gehe aber davon aus, dass diese Wunschvorstellung zunächst haushaltspolitisch nicht finanzierbar ist. Daher würde ich geringe Anpassungen der Modellparameter zulassen bzw. vornehmen wollen.

Variante A: (Wunschvorstellung)

Im ersten Abschnitt würde ich zur Herstellung der Finanzierbarkeit den Grundfreibetrag absenken und den Steuersatz beibehalten wollen. Als Untergrenze des Bürgergeldes würde ich das heutige maximale Kindergeld feststesetzen wollen. Dies beträgt 215€ pro Monat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Damit kann der Grundfreibetrag nur auf maximal 10320€ pro Jahr abgesenkt werden.

Wenn die Finanzierbarkeit dann immer noch nicht sichergestellt ist, würde ich in der zweiten Etappe den Grundfreibetrag absenken und parallel dazu den Steuersatz erhöhen wollen. Dies soll unter der Prämisse geschehen, dass das Bürgergeld 215€ pro Monat beträgt. Aus verfassungsrechtlichen Gründen darf der Grundfreibetrag nicht unter 8004€ pro Jahr sinken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag

Dieser Punkt ist bei einem Steuersatz von etwa 32.24% errreicht.

Nur wenn dann die Finanzierung immer noch nicht sichergestellt ist (was ich nicht annehme) wird der Freibetrag auf 8004€ eingefroren und der Steuersatz bis zur Herstellung der Finanzierbarkeit erhöht. Dies bedingt einen Wiederanstieg des Bürgergeldes. Bei einem Steuersatz von 45% würde das Bürgergeld 300,15€ betragen. Dies entspricht dem derzeitigen deutschen Spitzensteuersatz (Reichensteuer) ohne Solidaritätszusachlag. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass dann die Finanzierumg immer noch nicht gesichert ist.

Variante B: (Kompromissvorschlag für die Linken)

Es wird bereits in der ersten Etappe versucht, das Bürgergeld auf 270€ pro Monat festzulegen. Der Grundfreibetrag darf aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unter 8004€ fallen. Dieser Punkt wäre bei einem Steuersatz von 40.48% erreicht. Ist die Finanzierbarkeit dann immer nich nicht sichergstellt (extrem unwahrscheinlich), wird unter Beibehaltung des Grundfreibetrag der Steuersatz und damit einhergehend das Bürgergeld erhöht.

Bedingungen für Migranten

Das Bürgergeld sollte nur für deutsche Staatsangehörige, die sich überwiegend im Staatsgebiet aufhalten, als Vorschuss gezahlt werden. Ausländer können stattdessen eine Einkommenssteurerrückzahlung oder die Gewährung eines entsprechenden Freibetrages beantragen. Damit ist die steuerrechtliche Gleichbehandlung von In- und Ausländern gewährleistet, sofern es sich dabei um sogenannte "Leistungsträger" handelt. Steuerrechtlich als Leistungsträger gilt eine Person, die mehr positive Einkommenssteuer zahlt als sie an negativer Einkommenssteuer zurückbekommt. Ausländer sollten keine negative Einkommenstsuer zurückbekommen können, sofern sie nicht durch vorherige positive Einkommensteuerzahlungen vorfinanziert wurde. Diese Benachteiligung von ausländischen "Minderleistern" ist ausdrücklich beabsichtigt. Jeder Ausländer kann nach geltendem Recht nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung beantragen. Steuerpflichtige, die sich überwiegend im Ausland aufhalten, verlieren ihren Bürgergeldanspruch komplett.

Anrechnung auf Hartz-IV

Das Bürgergeld ist als Bestandteil des Einkommensteuerechts nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung für das Arbeitslosengeld I oder II (geregelt in SGB I und II) und Sozialhilfe (geregelt in SGB VIII) gedacht. D.h. es wird auf diese Lohnersatzleistungen genauso angerechnet, wie das bereits jetzt mit dem Kindergeld gehandhabt wird. Da das Bürgergeld niedriger ist als der Hartz-IV Grundbedarfssatz, bekommt der arbeitswillige Arbeitssuchende von der Arbeitsagentur den entsprechenden Differenzbetrag zusätzlich ausgezahlt. Wer meint, auf die "Dienstleistungen" der Arbeitsagentur (sinnfreie Qualifizierungsmaßnahmen, 1€-Jobs, gründliche Prüfung der Lebensumstände) verzichten zu können, muss sehen, wie er mit dem niedrigeren Bürgergeld zurecht kommt.

kein Bedingungsloses Grundeinkommen

Das Bürgergeld ist so niedrig angesetzt, dass auf eine Arbeitsverpflichtung wie bei Hartz-IV locker verzichtet werden kann. Dennoch ist dieses Einkommen nicht bedingungslos, da ich insbesondere die genannten Bedingungen für Migranten für unverzichtbar halte. Für ein existenzsicherndes Grundeinkommen sind 270€ pro Monat eindeutig zu wenig. Wer glaubt, damit auskommen zu können, dem wünsche ich viel Vergnügen beim "Gürtel enger schnallen". Von der Verwendung des Begriffs "Bedingungsloses Grundeinkommen" rate ich ausdrücklich ab. Dieser Begriff wirkt einfach hochtrabend und weckt unrealistische Erwartungen, die in der Realität voraussichtlich nicht erfüllt werden können.

Die bei den BGE-Freunden beliebte Querfinanzierung durch Verbrauchssteuern würde ich auf irgendwann später verschieben wollen. Die Seiteneffekte derart umassender Reformen kann niemand vorhersehen. Daher würde ich eine "kleine Lösung" in Form einer Reform des Einkommenssteuerrechts bevorzugen.

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge