Benutzer:Exception/BPT2016.2/Kandidatur

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Ich kandidiere am BPT 16.2 in Wolfenbüttel für das Bundesschiedsgericht.

Fähigkeiten

  • Ich studiere aktuell als Zweitausbildung an der Feruniversität Schweiz Jura (Erstausbildung: Master in Informatik).
  • Ich habe als vormaliger Präsident des Schiedsgerichts der Piratenpartei Schweiz schon etwas Schiedsgerichtserfahrung
  • Ich habe schon vor ordentlichen Gerichten gegen die 3%-Hürde bei kantonalen Wahlen und die ungleiche Sitzverteilung bei den Nationalratswahlen geklagt, leider ohne Erfolg, da die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz keine Tradition hat.

Motivation

Ich bin der Überzeugung, dass es Vorteilhaft ist, einige Richter im Schiedsgericht zu haben, die sich politisch im Zuständigkeitsgebiet nicht engagieren und daher die meisten Streitereien nicht schon vorher kennen. Bei solchen Richtern besteht weniger häufig Besorgnis der Befangenheit.

Im Schiedsgericht der Piratenpartei Schweiz haben wir seit neuerem auch einige deutsche Piraten als Richter. Obschon ich noch nicht sagen kann, ob sich dies bewährt, möchte ich mit dieser Kandidatur auch etwas zurückgeben.

Ausserdem habe ich einfach Spass am Recht. Nicht nur im Studium sondern auch in der praktischen Anwendung.

FAQ

  • Frage: Hast du als Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz neben deiner Erwerbsarbeit und Jurastudium genügend Zeit für eine weitere Aufgabe?
    • Antwort: Ja, ich kann und will mit die Zeit nehmen. Dazu muss man wissen, dass ich Single bin und das Fernstudium in sehr gemütlichem Tempo abläuft.
  • Frage: Hast du als Schweizer Ahnung von deutschem Recht?
    • Antwort: Zugegebenermassen deutlich weniger als vom schweizer Recht. Aber ich kenne einige wesentliche Unterschiede und bin lernwillig.
  • Frage: Du schreibst » Im Schiedsgericht der Piratenpartei Schweiz haben wir seit neuerem auch einige deutsche Piraten als Richter. Obschon ich noch nicht sagen kann, ob sich dies bewährt ... «  Also man weiss nicht, ob sich der "Richtertausch" bewährt, wäre es nicht sinnvoller erstmal den eigenen Schiedsgerichten zu helfen und dort die Arbeit zu erledigen?
    • Antwort: Ich darf als Co-Vorsitzender nicht gleichzeitig Richter sein.
  • Frage: Du schreibst » Ich studiere aktuell als Zweitausbildung an der Feruniversität Schweiz Jura « Kann es sein, dass das hier für dich eine Spielweise ohne Verpflichtung sein soll? Es gibt bereits Beispiele für so ein Verhalten.
    • Antwort: Nein, wenn dann verpflichte ich mich nach bestem Wissen und Gewissen am BSG mitzuarbeiten.
  • Frage: Du schreibst » ... deutlich weniger als vom schweizer Recht. ... bin lernwillig. « Wäre es da nicht angebracht eine Ebene tiefer einzusteigen und nicht gleich in der letzten Instanz im innerparteilichen Rechtsweg der Piratenpartei Deutschland?
    • Antwort: Ich sehe in der Beziehung keinen Unterschied zwischen mir und anderen Laien im BSG.
  • Frage: was meinst warum in der Satzung » § 3 - Richterwahl im Abs (6) Richter können nicht zugleich Mitglied eines Vorstandes der Partei oder eines Gebietsverbandes sein, in einem Dienstverhältnis zu der Partei oder einem Gebietsverband stehen oder von ihnen regelmäßige Einkünfte beziehen.« als generelles Verbot einer zeitgleichen Betätigung innerhalb der Partei festgeschrieben wurde? Der Passus wurde zu einer Zeit formuliert, als Auslandsmitgliedschaften noch nicht vorgesehen waren, ist er nicht entsprechend der Erweiterung auch für Auslandsmitglieder auszulegen? Wie ist das mit der hervorgehobene Position, die du innerhalb der Piratenpartei Schweiz inne hast zu vereinbaren?
    • Antwort: Ich sehe den Grund für diese Norm darin, dass niemand in die Situation kommt über seine Arbeit oder die seiner Vorstands- oder Arbeitskollegen zu urteilen und zudem um Machtkonzentrationen innerhalb der Partei zu verhindern. Beides wäre im Falle meiner Wahl sicher nicht der Fall.
  • Frage: Kann es sein, dass die Aussage über Befangenheit »Ich bin der Überzeugung, dass es Vorteilhaft ist, einige Richter im Schiedsgericht zu haben, die sich politisch im Zuständigkeitsgebiet nicht engagieren und daher die meisten Streitereien nicht schon vorher kennen. Bei solchen Richtern besteht weniger häufig Besorgnis der Befangenheit.« anmassend gegenüber Richtern und Kandidaten aus der Piratenpartei Deutschland ist und ein Problem konstruiert, das in der Form nicht besteht?
    • Antwort: Nein, ich spreche nur von Besorgnis der Befangenheit, denn über tatsächliche Befangenheit anderer Personen würde ich mir kein Urteil anmaßen.
  • Frage: Wenn Richter aus dem "Zuständigkeitsbereich" ein angeblich Problembehaftet sind wie sieht es dann mit Vorständen aus? Könnten diese nicht auch viel besser über andere Entscheidungen treffen, wenn sie das ansonsten nicht betrifft?
    • Antwort: Nein, Vorstände sollen Politik machen. Dazu ist es gerade notwendig, lokal verankert zu sein.

Unterstützerliste

Laut §10 Absatz (1) der aktuellen Geschäftsordnung ist für die Aufstellung zu Personenwahlen, mit der Ausnahme der Versammlungsämter, die Unterstützung (§ 5) der Kandidierenden von jeweils mindestens 20 akkreditierten Mitgliedern notwendig.

Insofern freue ich mich, wenn ich untenstehend deine verbindliche Unterstützung für meine Kandidatur finde.

  1. Moira Brülisauer
  2. Astrid
  3. Gregory Engels (Diskussion) 23:11, 12. Jul. 2016 (CEST)
  4. Piratenschlumpf
  5. @Klausch_TH
  6. Tomatenfisch (Diskussion)
  7. H3rmi
  8. Michael Ebner (Diskussion)
  9. Tobias 'escaP' (Diskussion) 12:30, 16. Jul. 2016 (CEST)
  10. Simone Brand
  11. Dietmar
  12. Blackwolf (Diskussion)
  13. Jens Stomber (Diskussion)
  14. Dorle
  15. Carsten Sawosch
  16. David Krcek
  17. Taxx (Diskussion)
  18. alios
  19. alkadis}
  20. BigAl (Diskussion) 20:15, 1. Aug. 2016 (CEST)
  21. Georg v. Boroviczeny (Diskussion)