Benutzer:Etz/Steuern und Daten-Hehlerei

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Wenn die Politik versagt, dann muss sie eben im Trüben fischen ...

Aus trüber Quelle wird dem deutschen Fiskus und seinen Steuerfahndern angeboten, Informationen über vermutliche Steuerhinterzieher gegen Geld zu erwerben. Mittlerweile haben sich sowohl die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als auch der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble für den Erwerb der auf CD gebrannten persönlichen Kontodaten ausgesprochen. Die Informationen entstammen - wie auch schon im "Liechtenstein-Fall" aus schwarz-roter Regierungszeit - wahrscheinlich einem Datenklau.

"Zwei Seelen ach" könnte man nun in bundesrepublikanischer Brust vermuten. Doch so einfach ist das nicht: Das Dilemma, heute illegal gesammelte Daten kaufen zu sollen, um illegal verklapptes Geld in die Fänge der deutschen Steuerfahndung zurückzuführen, ist nur die Folge heftigen und langanhaltenden Politik-Versagens. Es mangelt in der Bundesrepublik an einem klaren und nachvollziehbaren und damit eben auch akzeptablen Steuersystem und es mangelt daran, mit den Staaten, die verklapptes Geld auf den Konten bei ihnen ansässiger Banken horten lassen, zu Verträgen zu kommen, die Steuerhinterziehung wirksam verhindern könnten.

Letztlich hat der Kauf einer solchen illegalen Daten-CD nicht nur ein "Gschmäckle" des Verwerflichen. Er ist mit den Prinzipien eines Rechtsstaates nicht zu vereinbaren. Dabei ist die Abwägung der Verhältnismäßigkeit nicht allein an dem Verhältnis der hehlerischen Konterbande zu den eventuell zu erwartenden Steuernachzahlungen zu messen, sondern auch an der kriminellen Energie des illegalen Datenklaus und der Vorbildwirkung für andere Datenräuber und -hehler. Ein Staat, der sich nicht an seine eigenen Gesetze gebunden fühlt, verliert seine Glaubwürdigkeit. Unser Staat kann nicht zunächst eine Strafbarkeit für das "Ausspähen von Daten" erlassen, dann aber Verletzer dieses Paragraphen aus opportunistischen Gründen mit Millionensummen belohnen.

Aus guten Gründen ist das Institut des "Kronzeugen" hierzulande ein juristischer Fremdkörper. Deshalb muss sinnvollerweise auch gelten: Für widerrechtlich erlangte Beweismittel ist ein Beweisverwertungsverbot gesetzlich zu verankern.

Aus alldem aber nun eine Forderung abzuleiten, statt der "direkten" Besteuerung der Einkünfte (als Lohn- Einkommen- und Körperschaftssteuer) allein auf eine "indirekte" Besteuerung des Konsums (Umsatzsteuern, selbst wenn sie um eine "Tobinsteuer" ergänzt würden) zu setzen, ist kurzschlüssig. Leidtragende sind immer diejenigen, die das ihnen zur Verfügung stehende Geld vollständig oder zum größten Teil unmittelbar für den zwingenden Lebensunterhalt ausgeben müssen - eine zutiefst unsoziale Folge solcher marktmachiavellistischer Forderung.