Benutzer:BerndSchreiner/DigitaleAgenda-PM

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Inhaltsverzeichnis

Positionen der Piratenpartei zur "Digitalen Agenda" der Bundesregierung

0. Einleitung: Grundsätze einer Digitalen Agenda

Im Zuge der Digitalisierung aller Lebensbereiche sind wesentliche Grundrechte der Bürger zur Verhandlungsmasse geworden. Damit sind auch ihre Freiheit und Würde auf alarmierende Art und Weise gefährdet. Immer neue Gesetze schränken Menschen eher ein als dass sie ihnen ein selbstbestimmtes und freies Leben ermöglichen. Aus Angst vor Kontrollverlust und aus einem falschen Bedürfnis nach Sicherheit ist ein neuer Überwachungsstaat erwachsen, der allen Menschen nicht nur die Freiheit, sondern am Ende auch die Sicherheit raubt. Gleichzeitig ist der Einfluss der Bürger auf die Politik gering. Möglichkeiten zur Mitsprache und Mitwirkung der Bürger gibt es in der parlamentarischen und der Regierungsarbeit tatsächlich kaum. Insbesondere in dem nun bereits über ein Jahr andauernden Geheimdienst- und Überwachungsskandal – ausgelöst von Whistleblower Edward Snowden und seinen Enthüllungen über die Arbeit des amerikanischen Geheimdienstes NSA – ist uns dies jeden Tag aufs Neue bewusst geworden. Doch auch die politischen Vertreter in den einzelnen Staaten geraten in einer digital vernetzten und globalisierten Welt an ihre Grenzen. Eine globale Politik, in der alle Staaten an einem Strang ziehen, was das Wohl der Menschen angeht, gibt es bisher nicht.

Die Piratenparteien in Deutschland, in Europa und weltweit haben es sich zur Aufgabe gemacht, für die Freiheit und die Grundrechte von uns allen als Bürger einer kosmopolitischen Gesellschaft zu kämpfen. Wir wollen die Grundrechte dort stärken und zurückgewinnen, wo sie verloren gegangen sind, und dort durchsetzen, wo sie bisher keine Beachtung gefunden haben. Die PIRATEN stehen als politische Partei für mehr Demokratie, für soziale Gerechtigkeit und vor allem für die Freiheit und Selbstbestimmtheit des Individuums. Auch eine "Digitale Agenda" muss diesen Zielen folgen.


1. Digitale Infrastruktur

=1.1. Breitbandausbau: Deregulierung und Bürgerbeteiligung fördern

Die Bundesregierung will bis 2018 eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 Mbit/s. Die Piratenpartei befürwortet die grundsätzliche Ansage, bis 2018 eine flächendeckende Grundversorgung mit einem ausreichend schnellen Internetanschluss zu gewährleisten. Auch die Piraten wollen den flächendeckenden Breitbandausbau: Nicht nur deutschland- sondern europaweit. Die Zielmarke nur für die Downloadgeschwindigkeit geht allerdings vollkommen an der Realität des Mediums vorbei. Eine vernetzte Gesellschaft basiert auf der Kommunikation und nicht auf einseitigem Konsum. Es geht nicht darum, den Kanzlerinnen-Podcast schnell herunterladen können, sondern darum, auch eigene Inhalte anderen Nutzer ohne Verzögerung bereitstellen zu können. Der Breitbandausbau ist nicht nur ein ökonomisches, sondern insbesonderes ein soziales und kulturelles Thema. Der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet ist längst Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe geworden.

Auch beim Breitbandausbau ist darauf zu achten, dass unsere Kommunikationsinfrastruktur nicht weiter monopolisiert wird. Nur so sind soziale Teilhabe und auch der wirksame Schutz vor Kontrolle und Überwachung zu gewährleisten. Wir setzen deshalb auf Gleichbehandlung und Deregulierung – das fängt bei Vorschriften zum Verlegen der Leitungen an und hört bei der Einschränkung nutzbarer Bandbreiten auf. Die von der Bundesregierung ins Leben gerufene „Netzallianz Digitales Deutschland“ aus Internet- und Telekommunikationsanbietern, die den Ausbau koordinieren sollen, sehen wir sehr kritisch: Statt auf Konzerne setzen wir auf eine verstärkte Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement, um dezentrale Strukturen zu schaffen. Wir wollen Bürgerinitiativen unterstützen, die sich für ihre lokale Breitbandversorgung einsetzen.


1.2. Freies WLAN: Freifunknetze ausbauen und Störerhaftung abschaffen

Die Große Koalition möchte im Rahmen ihrer Digitalen Agenda die Verfügbarkeit und die Verbreitung von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dafür möchte sie die Rechtssicherheit für gewerbliche Anbieter wie Flughäfen, Hotels und Cafes verbessern. In der finalen Fassung der Agenda wird der Vorstoß allerdings dahingehend wieder eingeschränkt, dass "die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen" sollen. Keine Rede ist auf jeden Fall mehr vom globalen Anspruch, in deutschen Städten mobiles Internet "für jeden verfügbar zu machen" und die "Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen zu forcieren". Die bereits veröffentlichten Entwürfe zur "Digitalen Agenda" der Bundesregierung sind in dieser Hinsicht sogar im Vergleich zum Koalitionsvertrag ein Rückschritt. Die Piratenpartei befürwortet den Aufbau eines mobilen Internets im öffentlichen Raum sehr. Der freie öffentliche Zugang für jeden zum Internet ist lange überfällig. Für uns ist dies allerdings weniger eine wirtschaftliche oder touristische Notwendigkeit, sondern ergibt sich direkt aus dem Grundrechtsanspruch eines jeden auf Zugang zu Information, Wissen und Bildung. Wir fordern deshalb das Recht für jeden, ein offenes WLAN rechtssicher zu betreiben. Dazu muss die sogenannte Störerhaftung, also die Haftung des Anbieters z. B. eines freien WLAN-Hotspots für mögliche Rechtsverletzungen eines Nutzers des Angebots, nicht nur für gewerbliche Anbieter sondern auch für Privatpersonen fallen. Weiterhin wollen wir den Aufbau von sogenannten "Freifunknetzen", also freien Bürgerdatennetzen, unterstützen.


1.3. Netzneutralität: Netzneutralität gesetzlich verankern

Die Bundesregierung will die Gewährleistung der Netzneutralität als (Regulierungs-) Ziel im (Telekommunikationsgesetz) gesetzlich verankern und sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen. Diese Zusage begrüßen wir, möchten allerdings betonen, dass damit die Netzneutralität in Deutschland keinesfalls gesetzlich verankert wird. Auch fehlt bisher eine genaue Definition, was die Partner der Großen Koalition unter Netzneutralität verstehen. Eine Umdeutung zugunsten der großen Telekommunikationskonzerne ist somit immer noch möglich. Wir fordern eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf nationaler und europäischer Ebene. Die Netzneutralität ist ein wesentliches Funktionsprinzip des Internets, das dafür sorgt, dass alle Datenpakete unabhängig von ihrem Inhalt gleich behandelt und damit diskriminierungsfrei transportiert werden. Die Netzneutralität ist die Basis für ein offenes und freies Internet, das Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und einen fairen Wettbewerb frei von Zensur und anderen Freiheitseinschränkungen ermöglicht. Das gilt es zu erhalten. Auch lehnen wir alle datendiskriminierenden Methoden und die entsprechenden Kategorisierungen, wie z.B. Güteklassen, Angebotseinschränkungen oder -bevorzugungen sowie Zugangserschwernisse ab. Eingriffe in die Vermittlungsschicht oder das Betrachten der Transportschicht der durchgeleiteten Daten müssen konsequent verboten werden. Weiterhin dürfen Zugangsprovider nicht von Ermittlungsbehörden als "Hilfsheriffs" missbraucht werden.


1.4. Internetzugang: Kein Routerzwang!

Hat die Große Koalition noch im Koalitionsvertrag den Routerzwang abgelehnt, ist in der Digitalen Agenda keine Rede mehr davon. Der Routerzwang klingt zwar im ersten Augenblick sehr technisch, ist aber sehr wohl ein sehr politisches Thema. Ein Internet-Provider, der seinen Kunden vorschreibt, welche Modem- und Routermodelle sie zu verwenden haben, und darüber hinaus auch die Einwahldaten für den DSL-Zugang nicht mehr an Kunden herausgibt, da diese mit dem Router "mitgeliefert" werden, schränkt sowohl die Wahlfreiheit als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seiner Kunden ein. Weiterhin verletzt ein Routerzwang ein wichtiges Prinzip der Netzneutralität. So muss bei echter Netzneutralität sichergestellt sein, dass jeder Anwender nicht nur jeden Dienst und jedes Protokoll, sondern auch jedes Gerät verwenden darf. Genauso wie Anbieter bestimmte Dienste nicht verbieten können sollen, dürfen sie einem Anwender auch nicht vorschreiben, mit welchen Gerät er ins Netz geht. Darüber hinaus beeinträchtigt diese Rechtslage den Aufbau von Freifunk- und Bürgernetzen zur Internetversorgung von Gebieten, die von den Netzbetreibern nur unzureichend oder zu prohibitiven Kosten versorgt werden, da die hierfür notwendige Hardware im Zweifel nicht eingesetzt werden kann. Das zusammengenommen sind wichtige Gründe und Argumente, den Routerzwang abzulehnen.


2. Digitale Technologien und Datenschutz

2.1. Intelligente Netze (Smart Grids) in der Energieversorgung

Die Bundesregierung will noch 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Messsystemen in der Energieversorgung (Smart Grids / Smart Metering) schaffen. Datenschutz soll dabei ein Thema sein. Wir sind sehr technologiefreundlich und fördern jede Technologie, die uns das Leben einfacher macht und uns voranbringt. Versorgungsnetze und intelligente Lösungen dürfen aber nicht dazu verwendet werden, Nutzerverhalten auszuspionieren. Deshalb muss beim Einsatz von Smart Meters nicht nur auf die Einhaltung des Datenschutzes, sondern auf die grundsätzliche Datensparsamkeit geachtet werden. Es dürfen nur die wirklich notwendigen Daten erfasst werden, diese dezentral auf ein Minimum reduziert und so weit wie möglich anonymisiert werden. Doch auch für die verbleibenden Daten braucht man allgemeine, funktionierende und sichere Lösung zu ihrem Schutz. Denkbar wäre ein "digitaler Briefumschlag" oder eine Verschlüsselung der Daten per PGP. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass die Einführung von Smart Meters nicht für eine Preiserhöhung missbraucht wird. Hier müssen jeweils endverbraucherfreundliche Lösungen gefunden werden.


2.2. Telemedizin und Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die Bundesregierung möchte mit Telemedizin und E-Care-Systemen die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten verbessern. Die Piratenpartei begrüßt eine Digitalisierung des Gesundheitswesens grundsätzlich, da ein rascher Zugriff auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten und deren dezentrale Verfügbarkeit ganz neue Möglichkeiten der modernen Patientenversorgung bietet. Allerdings stellen die von Natur aus hochsensiblen Gesundheitsdaten auch besonders hohe Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz. Das beginnt bereits bei der Auswahl der genutzten Systeme. Insbesondere hinsichtlich der Datensicherheit setzen wir Piraten auf eine dezentrale Versorgungsinfrastruktur und dezentrale Speichermöglichkeiten. Auch beim Thema Elektronische Gesundheitskarte halten wir den erreichten Stand für ungenügend. Datenschutzfragen werden insbesondere, wenn es um telemedizinische Lösungen und Gesundheitsdaten geht, stark vernachlässigt.


2.3. Intelligente Mobilität und Verkehrstelematik

Ein weiteres Zukunftsfeld sieht die Bundesregierung in der Digitalisierung der Verkehrsmanagementsysteme und insbesondere den Einsatz von Telematik. Wir unterstützen die Erforschung und Anwendung ergänzender Ansätze wie den Einsatz moderner Telematik-Systeme und die Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte. Telematik-Systeme, ob infrastrukturseitig oder fahrzeugbasiert, bieten eine Reihe von Möglichkeiten, Verkehrsflüsse zu optimieren, Fahrzeiten zu verkürzen, Emissionen zu reduzieren und auch die Unfallhäufigkeit zu senken. Forschung und Entwicklung im Bereich der Verkehrstelematik erachten wir deshalb als sinnvoll und richtig. Auch im Bereich Lärmschutz kann eine clevere Verkehrssteuerung positive Effekte erzielen. Wir regen zudem an, die Entwicklung auch über die Grenzen klassischer Verkehrstelematik hinaus fortzusetzen: So kann nicht nur die Verkehrsführung elektronisch optimiert werden, sondern auch das bestehende Verkehrsangebot verbessert werden, indem bestehende Kapazitäten - egal ob öffentlich oder privat - besser nutzbar gemacht werden. Wichtig ist, dass die für eine wirksame Verkehrssteuerung zu erhebenden und zu übermittelnden Daten strengen Datenschutzmaßstäben unterworfen werden. Es darf nicht sein, dass moderne Funktionalität und Daten dazu missbraucht werden, Bewegungsprofile von einzelnen Fahrzeugen zu erstellen oder Fahrzeugkommunikation abzuhören.


2.5. EU-Datenschutzverordnung

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag und "Digitaler Agenda" "die Verabschiedung einer EU-weiten Datenschutzverordnung vorantreiben. Laut jüngsten Aussagen von Innenminister Thomas De Maizière soll die EU-Datenschutzverordnung dann deutsches Recht "komplett" ersetzen. Die Piratenpartei setzt sich ebenfalls für ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht ein. In dieser HInsicht wäre es erfreulich, wenn die Bundesregierung ihre bisherige Blockadehaltung aufgibt und die Verabschiedung der EU-Datenschutzverordnung ebenfalls vorantreibt. Wichtig ist allerdings - und in dieser Hinsicht sind die Aussagen von Innenminister De Maizière durchaus mit Vorsicht zu genießen -, dass das EU-Datenschutzrecht nicht zu einer Absenkung der bestehenden Schutzniveaus in den einzelnen europäischen Ländern führen darf. Wir wollen ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht ein, das höchste Standards, insbesondere den Verbrauchern gegenüber, garantiert. Wir brauchen diese EU-Datenschutzverordnung, um Konzerne die Datenschutzflucht zu verunmöglichen und den täglich ländergrenzenübergreifenden Datenmissbrauch zu unterbinden. Um die informationelle Selbstbestimmung und Datenautonomie jedes Einzelnen zu gewährleisten müssen folgende Elemente unbedingt Teil der Verordnung sein: transparente leicht erfassbare Vertragsklauseln und Selbstauskunftsrechte, die Datennutzung erst nach ausdrücklicher persönlicher Einwilligung und die Datenportabilität.


3. Digitale Wirtschaft und Digitales Arbeiten

3.1. "Industrie 4.0": Demokratisches Potentiale in der Produktion nutzen

Die Zukunft der klassischen Industrien liegt nach Ansicht der Bundesregierung in der sogenannten "Industrie 4.0" und dem "Internet der Dinge". Die Individualisierung und Flexibilisierung der Industrieproduktion durch verstärkten Einsatz hochmoderner Informationstechnik ist nicht wirklich neu, weist aber dennoch den Weg zu neuen gesellschaftlichen Perspektiven. Beispielsweise der 3D-Druck ist Industrie 4.0 in Reinform: Die Möglichkeit weitgehender Dezentralisierung kann zu einer Demokratisierung der Produktion* führen und öffnet völlig neuen Geschäftsmodellen die Tür. Er ist ein "Empowerment" für Konsumenten, die nun selber Hersteller werden können. Völlig neue Produkte entstehen, gleichzeitig können Rohstoff- und Produkttransporte verringert und Abfälle vermindert werden. Bei der Nutzung neuer und vor allem intelligenter Technologien sind auch neue Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit zu berücksichtigen. Daten mit Personenbezug dürfen von "intelligenten" Objekten nicht ohne Zustimmung der Benutzer gesammelt oder weitergegeben werden. Der Benutzer muss vollständigen Überblick und Kontrolle über diese Daten haben. Die Grundsätze der Datensparsamkeit sowie ein ausdrückliches Opt-in der Datensammlung und -Verwendung müssen auch hier gelten. Wir wünschen der Bundesregierung den Mut, diese industrielle Revolution mit all ihren Implikationen und Konsequenzen im Bürgersinn voranzutreiben.


3.2. Unternehmensgründungen: Bürokratie und Hürden abbauen

Die Bundesregierung möchte die junge digitale Wirtschaft fördern und Unternehmensgründungen erleichtern. Wir sind für eine wirksame Förderung von Start-Ups und Existenzgründern. Ob eine fast bedingungslose finanzielle Förderung von Start-Ups der richtige Weg ist, möchten wir in Frage stellen. Definitiv jedoch sollten die rechtlichen und bürokratischen Hürden für Unternehmensgründungen gesenkt werden. Insbesondere fordern wir hier die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern, da sie einen Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellt.


3.3. Fachkräftemangel: Auch Arbeitsagenturen stärker einbinden

Der Fachkräftemangel ist laut der ersten veröffentlichten Entwürfe auch Thema der "Digitalen Agenda". Nach Angaben des Branchenverbands BitKom sind über 40.000 Stellen offen, die aufgrund des Fachkräftemangels nicht besetzt werden können. Wirklich mutig ist die Bundesregierung in ihren Konzepten zur Bekämpfung des Fachkräftemangels nicht. Von ein bißchen Bildung hier und ein bißchen mehr Willkommenskultur da ist die Rede. Wenn der Fachkräftemangel jedoch wirksam behoben werden soll, muss man sich dem Thema auch ernsthaft stellen und konsequente Schritte gehen: Neben MINT-Förderung in Schulen und Hochschulen müssen auch Arbeitsagenturen verstärkt auf den IT-Bereich umschulen. Solange Arbeitsagenturen in der Umschulung zur Reinigungskraft mehr Potential sehen als in der Umschulung zum App-Entwickler und sich damit verweigern, Menschen für den IT-Bereich weiterzubilden, werden wir ungenutzte Potentiale auch ungenutzt lassen und den Fachkräftemangel auch nicht so schnell beheben können. Wir brauchen weiterhin mehr interdisziplinäre und praxisnahe Ausbildungsgänge und mehr Möglichkeiten des lebenslangen Lernens, um auch älteren Menschen eine Umorientierung oder eine Aktualisierung ihrer Qualifikation zu ermöglichen. Der deutsche Arbeitsmarkt muss sich zudem für Fachkräfte aus dem Ausland öffnen - und zwar konsequent. Auch die Potenziale von Frauen dürfen wir in der IT nicht länger vernachlässigen.


4. Digitaler Wissens- und Kulturaustausch

4.1. Urheberrecht: Reform gegen den digitalen Analphabetismus

Beim Urheberrecht bleibt die Bundesregierung trotz allgemeinen Bekenntnisses für einen Interessenausgleich altmodisch und unkonkret. So sollen sich laut erster Entwürfe für die "Digitale Agenda" lediglich "Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut", "nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders zurückziehen können". Damit verlegt sich die Bundesregierung auf einen Nebenkriegsschauplatz und gefährdet höchstens den wichtigen Grundsatz »der Bote ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Botschaft«, ohne am grundlegenden Problem irgendetwas zu ändern. Die Bundesregierung ist immer noch nicht bereit, sich der Gretchenfrage zu stellen: Wollen wir 15 Jahre nach Napster immer noch Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Gewinnerzielungsabsicht vervielfältigen, weiter kriminalisieren? Deutschland befindet sich beim Zugang zu Wissen und Kultur im Internet immer noch im Netzmittelalter. Die beliebtesten Videos auf Youtube sind in Deutschland genauso gesperrt wie innovative Dienste wie Hulu. Selbst innerhalb der EU sind die Dienste wie zum Beispiel Videos der britischen BBC nicht nutzbar. Und dennoch machen sich Nutzer strafbar, wenn sie auf die einzigen noch möglichen Kanäle ausweichen. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel im Urheberrecht, der nicht den Schutz von Geschäftsmodellen aus Zeiten von Magnetbändern und Plastikscheiben in den Vordergrund stellt, sondern die Schaffung, Verbreitung und Vergütung von Werken der Kunst und Wissenschaft im digitalen Zeitalter. Der digitale Analphabetismus in Deutschland ist Ausdruck dieser Innovationsfeindlichkeit und dem Beharren auf alte Pfründe der Vormachtstellung von Verwertern über Urheber. Urheber werden durch das geltende Urheberrecht und Urheberrechtswahrnehmungsgesetz von einer fairen Honorierung ausgeschlossen. Verlage bereichern sich an den Urhebern zustehenden Tantiemen durch das ungerechtfertigte Einbringen von Rechten in Verwertungsgesellschaften.


4.2. Leistungsschutzrecht: Schluss mit der Quasi-Steuer für Presseverleger

Redaktionelle Inhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, sollen, so die Bundesregierung in ihren ersten Entwürfen zu einer "Digitalen Agenda", zudem eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten. Das Thema Leistungsschutzrecht geht damit in die nächste Runde. Die Piratenpartei lehnt das Leistungsschutzrecht grundsätzlich und vollständig ab. Das Urheberrecht schützt Verleger von Pressetexten bereits umfänglich. Darüber hinaus kann jeder Anbieter von Pressetexten seine Texte vor dem Zugriff schützen, indem er sie entsprechend markiert (Robots.txt) oder in ein kommerzielles Angebot integriert. Da Presseverleger ihre Texte kostenlos anbieten, über Werbebanner finanzieren und die Listung in Suchmaschinen und Newsagregatoren zu einem zusätzlichen Besucherstrom führt, ist das Leistungsschutzrecht kein "Schutz", sondern schlicht eine Art zusätzliche Steuer. Zudem blockiert das Leistungsschutzrecht innovative neue Geschäftsmodelle. Es sichert den Branchenriesen das Kapern von neuen interessanten Start Ups durch das Aufrechnen utopischer Gebühren. Das Leistungsschutzrecht widerspricht zudem dem freien Netz und dem Recht auf freien Zugang zu Informationen. Es installiert eine Mautgebühr zum Schutz veralteter Angebote anstelle den Journalismus auf den digitalen Wandel vorzubereiten.


5. Digitale Bildung, Forschung, Wissenschaft

5.1. Digitale Medienkompetenz: Mediensouveränität muss erlernt werden

Die Bundesregierung möchte die Digitale Medienkompetenz vor allem mit Informationensplattformen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen fördern. Gleichzeitig möchte sie Kindern und Jugendlichen aber den Zugang über die Eltern und per Safety-By-Default-Einstellungen einschränken. Das kann für uns nicht der richtige Weg sein. Heranwachsende müssen heute so früh wie möglich an eine konstruktive, produktive und sichere Nutzung digitaler Geräte und Technologien herangeführt und die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt und gestärkt werden. Insbesondere dem informierten und überlegten Umgang mit persönliche Daten im Netz ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Nur so können Kinder und Jugendliche früh ein mediensouveränes Verhalten erlernen und sich auch wirksam vor den negativen Seiten der Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten wie z. B. Cybermobbing oder Stalking schützen. Hier müssen Elternhaus, frühkindliche Bildungseinrichtungen und Schule zusammenarbeiten und an einem Strang ziehen.


5.2. OpenAccess-Strategie: Forschungsgelder an Open Access koppeln

Die Bundesregierung möchte eine Open-Access-Strategie entwickeln, um den Wissens- und Informationsaustausch im wissenschaftlichen Bereich zu erleichtern. Konkrete Vorschläge folgen nicht. Das ist bedauerlich. Wir Piraten fordern grundsätzlich den allgemeinen und freien Zugang zu allen aus Steuermitteln finanzierten Forschungsergebnissen ein. Eine Open-Access-Pflicht für alle an staatlichen Forschungseinrichtungen erzielten Forschungsergebnisse ist daher unerlässlich. Weiterhin muss die Vergabe von Fördermitteln an die freie Veröffentlichung der erlangten Erkenntnisse geknüpft werden. Um über die Veröffentlichungspraxis nach dem Open-Access-Modell zu fördern, wollen wir einer allgemeinen, nicht themenbeschränkten Open-Access-Zeitschrift nach dem Vorbild von PLOS One eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewähren. Weiterhin wollen wir einen Open Access-Fonds aus Bundesmitteln bilden, der die von Forschern zu entrichtenden Publikationskosten in Open Access-Zeitschriften bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt. Ziel dieses Fonds ist, Open Access-Veröffentlichungen aus der Nutzenabwägung innerhalb des Budgets von Forschern herauszunehmen. Die Piratenpartei setzt sich weiterhin für eine Stärkung der Eigenarchivierungsrechte von Autoren, z. B. auf der eigenen Homepage, ein. Diese stellen neben Zeitschriften für die Bevölkerung eine weitere kostenfreie Zugangsmöglichkeit zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung dar.


5.3. Bildungsschranke im Urheberrecht: Weg frei machen für freie Lehrmaterialien (OER)

Laut der ersten Entwürfe für eine Digitale Agenda möchte die Bundesregierung eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht einführen, um den Austausch von Wissen und Information zu erleichtern. Die Piratenpartei befürwortet diesen Schritt, er ist jedoch zu unkonkret. Schon jetzt gibt es Schranken für Bildung und Forschung im Urheberrecht, die aber nicht weit genug gehen. Schulbücher sind davon zum Beispiel ausdrücklich ausgenommen. Diese Schranken ohne eine grundsätzliche Urheberrechtsreform, welche die Bundesregierung in ihrer "Digitalen Agenda" eben nicht vorsieht, auszuweiten, ist schwierig. Die Piratenpartei fordert daher die Erstellung und den Einsatz von freien Lehr- und Lernmaterialien (OER), welche keinen umfangreichen urheberrechtlichen Hürden unterliegen – nicht nur in der Schule, sondern auch im Hochschulbereich. Die UNESCO-Richtlinien für Hochschulbildung geben hier bereits Eckpunkte vor, die eine Zusammenarbeit bei OER nicht nur zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und Bundesländern, sondern auch international im akademischen Bereich erleichtern. Diese Bildungsschranke würde endlich auch deutschen Universitäten ermöglichen, an weltweit erfolgreichen und offenen Universitätsstudiengängen wie dem OCWC (Open Courseware Consortium) teilzunehmen. Damit stünden Hochschulvorlesungen endlich jedem Menschen auch ohne Hochschulreife zur Weiterbildung zur Verfügung.


6. Transparenter und innovativer Staat

6.1. OpenData: Umfassende Open Government-Strategie gebraucht

Die Bundesregierung möchte laut den ersten Entwürfen für eine "Digitale Agenda" Deutschland zum Vorreiter in Sachen OpenData machen und einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vorlegen. Dieses Vorhaben befürwortet die Piratenpartei sehr, ist die Bundesregierung doch den deutschen Aktionsplan ein Jahr nach ihrer Unterschrift unter die Charta immer noch schuldig. Bedauerlich ist allerdings, dass in den bereits veröffentlichten Entwürfen für eine "Digitale Agenda" der Begriff "Open Government" nicht einmal vorkommt. Open Data funktioniert jedoch nicht als Einzelmaßnahme, sondern muss in eine umfassende Open Government-Strategie eingebettet sein, die neben einem transparenten Staat auch mehr Teilhabemöglichkeiten von Bürgern an Entscheidungsprozessen in Politik und Verwaltung umfaßt. Insbesondere wenn von einem "transparenten Staat" gesprochen wird, hört dieser nicht bei der Öffentlichmachung von Daten auf. Zu einem offenen und nachvollziehbaren Staat gehören auch transparente Prozesse (z.B. bei Verhandlungen von Gesetzen oder Abkommen wie dem Freihandelsabkommen TTIP), transparente Einflüsse auf Meinungsbildungsprozesse (z.B. wenn es um Lobbyismus, Nebeneinkünfte von Abgeordneter oder Dokumenten wie Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages geht) und transparente Ergebnisse staatlicher Entscheidungsprozesse (z.B. bei Subventionen, dem Abschluss von Verträgen und bei Protokollen).

Auch der im Koalitionsvertrag noch geplante Beitritt zur internationalen Open Government Partnership wird in den Entwürfen für eine "Digitale Agenda" nicht mehr erwähnt. Da dieser Beitritt jedoch mit wirksamen und verbindlichen Schritten verbunden wäre, wie der Erstellung eines Nationalen Aktionsplanes nicht nur für Open Data sondern für alle Aspekte des Open Government und dessen Erarbeitung und jährliche Evaluierung in Kooperation mit der Zivilgesellschaft, ist der Wegfall in der Digitalen Agenda ein deutliches Signal dafür, dass die Regierungskoalition es doch nicht so ernst meint mit dem transparenten und partizipativen Staat. Das ist auch am intransparenten und wenig partizipativen Prozess der Entwicklung der Digitalen Agenda bereits erkennbar, in die weder die Zivilgesellschaft noch wenigstens Länder und Kommunen eingebunden wurden, obwohl die Digitale Agenda selbst mehr Kollaboration verspricht.


6.2. Digitale Mobilitätsdienste: Geodaten richtig nutzen

Als Grundlage für neue digitale Mobilitätsanwendungen möchte die Bundesregierung laut ihrer "Digitalen Agenda" die Geodateninfrastruktur für Deutschland ausbauen. Die Piratenpartei begrüßt dieses Vorhaben, vermisst aber klare Beschlüsse etwa zur kostenfreien Bereitstellung der bereits mit Steuergeldern bezahlten Datenschätze in öffentlicher Hand als auch eine Verpflichtung, offene und international bewährte Lizenzen für die Nutzung der Daten einzusetzen. Die bisher von der Bundesregierung in einem nationalen Alleingang entwickelten "Deutschlandlizenzen" erfüllen diese Anforderungen nicht. Andere Länder wie England haben bereits bewiesen, dass es möglich ist, stabile, verbraucherfreundliche Informationssysteme auf Basis offener Daten zu implementieren. Auch der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) arbeitet bereits an entsprechenden Systemen und Angeboten.


6.3. eGovernment: De-Mail ist Sicherheitsrisiko und kein Sicherheitsgarant

Die Bundesregierung will weiter auf De-Mail in der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden setzen. Sie bewirbt De-Mail zudem weiterhin als "sichere Infrastruktur" - und das, obwohl dieser Dienst aus technischer Sicht als vollkommen unsicher gelten muss. Schon seit Jahren weisen Fachleute darauf hin, dass die fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an verschiedenen Stellen ermöglicht, De-Mails abzufangen oder gar zu manipulieren. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diese Tatsache wider besseren Wissens verschweigt, da diese Schwachstellen bewusst in De-Mail eingebaut wurden, um eine Hintertür für deutsche und »verbündete« Geheimdienste oder gar Ermittlungsbehörden zu schaffen. Spätestens nach den Snowden-Enthüllungen ist es Zeit von De-Mail abzurücken und stattdessen einen sicheren Dienst zu etablieren. Die Sicherheit der persönlichen Kommunikation der Bürger muss oberste Priorität haben. Die technischen Voraussetzung dafür existieren bereits seit geraumer Zeit.


7. Sicherheit und Freiheit im Netz

7.1. Sicherheits- und Verschlüsselungstechniken für Bürger

Die Bundesregierung möchte vorgeblich Sicherheits- und Verschlüsselungstechnologien fördern, erklärt den Selbstschutz aber zeitgleich zur Aufgabe jedes einzelnen. Das kann und darf nicht sein. Die digitale Selbstverteidigung ist immer nur Notwehr, wenn der Staat die Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann. Diese Verpflichtung hat er nach wie vor. Versagen darf nicht zur Tugend werden. Wir fordern deshalb nicht nur für jederman einfach zu bedienende Verschlüsselungstechnologien für die sichere Kommunikation, sondern insgesamt einen staatlich geförderten Ausbau einer überwachungsresistenten IT-Infrastruktur auf Basis freier Software und offener Standards. Insbesondere setzen wir uns für ein staatlich finanziertes Trustcenter ein, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren, und eine gesetzliche Garantie für den anonymen sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten.


7.2 Quelltext statt Bundesadler - mit Offenheit und Transparenz für Vertrauen und Sicherheit

Die Piratenpartei möchte mit Offenheit und Transparenz in der Softwareentwicklung Vertrauen für technische Lösungen schaffen. Staatliche Zertifizierungen von kommerziellen Lösungen, wie sie die Bundesregierung präferiert, sehen wir kritisch. Die Transparenz und Zugänglichkeit der Technologie durch Beteiligung der Netzgemeinde am Entwicklungsprozess ist für uns daher ein wesentlicher Aspekt für die Entwicklung sicherer Internet- und Telekommunikations-Technologien. Während für die Bundesregierung offenbar die Kommerzialisierung der Entwicklung unter staatlicher Förderung beziehungsweise Kontrolle ein wesentliches Ziel ist, sehen wir demgegenüber in der Selbstermächtigung der Anwender durch Freie Software den Schlüssel zu mehr Sicherheit im Netz. Entsprechende Lizenzmodelle für Computersoftware korrespondieren darüberhinaus auch gut mit unserem Anspruch, das Urheberrecht zu reformieren. Im Gegensatz zur Bundesregierung stehen für uns die (Sicherheits-) Bedürfnisse der Netzbürger im Vordergrund und nicht die Geschäftemacherei mit der Sicherheit unter staatlicher Aufsicht.


7.3. Verbraucherschutz in der Digitalen Welt

Im Bereich Digitaler Verbraucherschutz kündigt die Bundesregierung einige konkrete Schritte an, insbesondere auch ein Verbandsklagerecht und eine Schlichtungsstelle Internet. Insbesondere ein Verbandsklagerecht befürworten wir sehr. So könnnen Rechtsfragen verbindlich für alle betroffenen Verbraucher geklärt werden.


=7.4. Keine staatliche und nachrichtendienstliche Überwachung im Cyberraum

Die Bundesregierung möchte laut ihrer "Digitalen Agenda" die Cyber-Sicherheitsarchitektur strategisch neu ausrichten und hier insbesondere Sicherheitsbehörden personell und technisch besser ausstatten: konkret das BSI, das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, die Sicherheitsbehörden, BKA und Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Angesichts des bisher immer noch unaufgearbeiteten Geheimdienst- und Überwachungsskandals sowie vieler offener Fragen auf unterschiedlichsten ebenen, finden wir es nicht nur verfrüht, sondern auch einigermaßen skandalös, jetzt den Dienste neues Geld und weitere Technologien an die Hand zu gehen. Die Piratenpartei fordert bereits seit längerem mindestens eine Reform der Geheimdienste und der parlamentarischen Kontrolle. Angesichts der immer neuen Enthüllungen über Überwachungs-Übergriffigkeiten der Geheimdienste müssen wir zudem grundsätzlich über die Zukunft der Geheimdienste debattieren. Eine Demokratie darf auf jeden Fall keine Organisationen dulden, die sich wie ein Root-User selbst außerhalb jeder Gesetzgebung bewegen.


7.5. IT-Sicherheitsgesetz: Keine Care-Pakete für das BKA

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz möchte die Bundesregierung Betreiber sicherheitskritischer Infrastrukturen dazu verpflichten, Angriffe auf IT-Systeme zu melden. Sofern es nicht zu einem Ausfall oder einer Störung des jeweiligen Netzes kommt, soll eine anonyme Meldung ausreichen. Eine Meldepflicht für IT-Angriffe hilft nach Auffassung der Piratenpartei kaum jemanden weiter, wenn nur das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und das BKA über potenziell schädliche Aktivitäten und Sicherheitslecks informiert werden. Was wir tatsächlich brauchen ist ein generelles Klima der Transparenz über Störungen und Fremdeingriffe. Wir brauchen eine zentrale Meldestelle, bei der sicherheitsrelevante Ereignisse gemeldet und für alle einsehbar veröffentlicht werden. Nur dann können sich Kunden über das Sicherheitsniveau der Anbieter informieren und Unternehmen wirksame Gegenmaßnahmen gegen Angriffe und Angriffsmuster entwickeln. Es reicht nicht, Internet-Service-Provider zu verpflichten, ihre Kunden über Sicherheitsvorfälle zu informieren. So verfügen beispielsweise auch Energie- und Wasserversorger über sensible Daten. Datensicherheit wird insbesondere mit der zunehmenden Digitalisierung der allgemeinen Versorgungsstrukturen über die reine Internetkommunikation und Telefonie hinaus ein wesentlich umfassenderes Problem. Wir fordern deshalb, dass alle Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Kunden über Sicherheitsvorfälle zu informieren. Neben dem eigentlichen Vorfall müssen Kunden der Anbieter zudem ausführliche Informationen dazu erhalten, welche Daten beim Unternehmen gespeichert und gegebenenfalls abhanden gekommen sein könnten. Das käme auch unserer allgemeinen Forderung nach einem Datenbrief entgegen. Eine öffentliche Auflistung der Vorfälle und der Sicherheitsprobleme würde langfristig sicherheitsbewusste Firmen belohnen.

Ganz abzulehnen ist der Ausbau des BKAs und die ›Beratungsaufgabe‹ des BSI. Das BSI sollte Sicherheitsvorfälle sammeln und veröffentlichen, als zentrale Anlauf- und Anonymisierungsstelle für IT-Sicherheits-Whistleblowing dienen und Firmensicherheit überprüfen, nicht aber mit Steuergeldern finanziert die Arbeit der Sicherheitsabteilungen von Firmen übernehmen. Und solange das BKA Millionen für ineffiziente und verfassungswidrige Trojaner verschwenden kann, solange braucht das BKA auch keine zusätzlichen Mittel für Beamte. Eine Umwidmung der Gelder für Trojaner in die Ausbildung und Ausstattung der IT-Forensikabteilungen des BKAs wäre hier sinnvoller und grundrechtsschonender.


8. Europäische und Internationale Perspektive

8. 1. Cyber-Rüstungswettlauf

Die Bundesregierung legt in den ersten Entwürfen zur "Digitalen Agenda" das Bekenntnis ab, dass sie sich gegen einen „Cyber-Rüstungswettlauf“ durch eine friedliche Ausrichtung der internationalen Cyber-Sicherheitspolitik einsetzt. Was das konkret heißt, sagt sie nicht. Die Piratenpartei befürwortet dieses Ziel und fordert selbst auf internationaler Ebene den Abschluss eines internationalen Freiheitsabkommens.


8. 2. Völkerrecht des Netzes

Die Bundesregierung spricht sich für ein "Völkerrecht des Netzes" aus. Die Piratenpartei befürwortet diesen Schritt sehr. Die Piratenpartei fordert selbst die Verhandlung und den Abschluss eines „International Liberty Agreement (ILA)“, um global gültige Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere - aber nicht ausschließlich - in digitalen Netzen, verbindlich festzulegen. Die Piraten möchten diese Verhandlungen öffentlich und unter Einbeziehung der jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierten Organisationen führen. Ein solches ILA-Abkommen soll nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern einen Konsens der Bevölkerungen darstellen. Konkret muss ein internationales Abkommen folgende Elemente enthalten: Anforderungen an die Ausgestaltung der die Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit und die Möglichkeit der Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält. Weiterhin muss darin ein nicht einschränkbares Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen („Three Strikes“), vereinbart werden.