Benutzer:Alba/Albert Barth/Kandidatur BPT 2012.1 Erläuterung meiner Ziele

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Wiki-Profil: Albert Barth


Erläuterung meiner Ziele

Etwas Grundsätzliches vorab:

Ich kandidiere als Bundesschatzmeister und damit als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Piratenpartei Deutschland. Die von mir genannten Ziele stehen teilweise in Beziehung zueinander und sind aus meiner Sicht alle sehr diskussionswürdig. Meine Aufgabe sehe ich dabei so:

1. Impulse geben, was in meiner Kandidatur schon seinen Anfang fand.

2. Alternativvorschläge zu den genannten Zielen von der Basis und den Vorständen der Gliederungen aufnehmen und ausarbeiten.

3. Die gesamte Partei im Bereich „Finanzen und Steuern“ verschlanken und effizienter machen.

Die Entscheidungen hinsichtlich der Umsetzung treffen natürlich die zuständigen Parteitage und Vorstände. Damit bin ich wieder bei Ziffer 1,

Impulse geben:


Verschlankung der Verwaltung

  • „PiBu 33“ ist der Name für mein Konzept einer piratigen Buchhaltung.
  • „PiMV“ ist der Name für mein Konzept einer piratigen Mitgliederverwaltung.

Eine Beschreibung zu „PiBu 33“ und „PiMV“ gibt es hier seit dem 20.04.2012: Erläuterung meiner Ziele ("PiBu 33" / "PiMV")


Verbesserung der finanziellen Ausstattung

Das aktuelle Problem der Piratenpartei hinsichtlich der Finanzierung ist die Deckelung der Mittel aus der Parteienfinanzierung gem. § 18 Abs. 5 Satz 1 PartG (relative Obergrenze). Die Obergrenze bildet die Summe folgender Einnahmen gem. § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis Nr. 7 PartG:

  • Mitgliedsbeiträge (Nr. 1)
  • Mandatsträgerbeiträge (Nr. 2)
  • Spenden von natürlichen Personen (Nr. 3)
  • Spenden von juristischen Personen (Nr. 4)
  • Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit (Nr. 5)
  • Einnahmen aus sonstigem Vermögen (Nr. 6)
  • Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Veröffentlichungen (Nr. 7)

Hier gilt es, Aktivitäten zu entwickeln.


Organisation von Reisekosten und Auslagenersatz

Die aktiven Piraten bringen enorm viel an Reisekosten und Sachaufwendungen ein und belassen es meist bei einem lapidaren Hinweis: „Das spende ich.“ Es besteht aber ein grundsätzlicher Erstattungsanspruch. Würde der aktive Pirat seine Kosten formal geltend machen und erst danach auf die Auszahlung verzichten, würde dies einer Geldspende gleich kommen. Die Gliederung wäre nicht belastet und die relative Obergrenze hätte sich um den gespendeten Betrag erhöht.

Auf Grund dieser geübten Praxis verzichtet die Piratenpartei geschätzt auf jährlich 300.000 EUR bis 500.000 EUR.


Fundraising und Mittelverteilung

Viele Piraten sehen es als problematisch, Spenden von Unternehmen anzunehmen. Ob und in welcher Höhe Spenden angenommen werden dürfen, regelt die Satzung. Die Zuständigkeit liegt damit beim Parteitag. So lange die Satzung es zulässt, will ich mich auf bundesebene für ein überregionales Fundraising einsetzen. Mittel daraus sollen über den Finanzrat auch auf die Länder verteilt werden.

Die Finanzierung des Bundes hat sich noch nicht verstetigt. Bis dieser Status erreicht ist, könnte auch eine teilweise Finanzierung des Bundes durch die Länder erforderlich sein. Als Grundlage für die finanzielle Unterstützung übergeordneter Gliederung sehe ich einen wirklich belastbaren und streng einzuhaltenden Haushaltplan bzw. Finanzierungspläne zu konkreten Projekten.


Unfallversicherung für aktive Piraten

Aktive Piraten bringen nicht nur geldwerte Leistungen und Sachmittel in die Partei ein, sondern setzen sich im Rahmen ihrer Aktivitäten immer auch der Gefahr für Leib und Leben aus. Eine Versicherung über die Berufsgenossenschaft halte ich für sinnvoll und bezahlbar. Aktuell würde das für die gesamte Partei etwa 6.000 EUR pro Jahr kosten, also durchschnittlich 375 EUR pro Landesverband.


Schulung und Hotline für Schatzmeister

Mehr Informationen gibt es hier seit dem 20.04.2012: Erläuterung meiner Ziele ("PiBu 33" / "PiMV")



Überarbeitung der Satzung

Eine schlanke und effiziente Verwaltung braucht eine einfach und klar verständliche Rechtsgrundlage an den entscheidenden Stellen. Über Änderungen entscheidet natürlich der Parteitag.


Mustersatzungen für Untergliederungen

Aus Gründen der Verwaltung neige ich eher dazu, Untergliederungen nicht schon mit nur wenigen Mitgliedern zu errichten. Aus regionalpolitischen Gründen können Kreis- und Ortsverbände aber nicht früh genug aktiv werden.

Alternativ könnten die Untergliederungen vorerst auf eine eigene Buchhaltung verzichten und die Finanzen über die übergeordnete Gliederung abwickeln oder nur eine gemeinsame Buchhaltung zusammen mit weiteren „Schwestergliederungen“ einrichten.

Satzungen werden für die jeweiligen Alternativen als Muster zur Verfügung gestellt.


Zentrale Materialbeschaffung und -verleih

Material, wie beispielsweise Printsachen oder Infostände, sollen bundesweit beschafft werden können. Damit lassen sich das Corporate Design besser umsetzen und Preisvorteile nutzen.

Material, wie beispielsweise Plakatständer, könnte an die jeweiligen Bundesländer oder Kommunen für die Wahlwerbung ausgeliehen werden.


Merchandising und Veranstaltungsservice

Länder und Untergliederungen sind aktuell in ihren Aktivitäten eingeschränkt, soweit diese den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen. Über die Implementierung entsprechender Einheiten auf Bundesebene ist die Nutzung durch jede Untergliederung oder für entsprechende Projekte möglich.

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sollten auf bundesebene organisiert bleiben. Die Mittelverteilung kann individuell auf die jeweilige Gliederung erfolgen.


Errichtung einer Piratenakademie

Die Piratenakademie ist schon einige Male im Wiki zu finden. Soweit sich das Angebot auch auf externe Teilnehmer gegen Gebühren richtet, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Die Errichtung ist insoweit nur auf Bundesebene möglich.

Die Ansiedlung auf Bundesebene ermöglicht die effiziente Verwaltung, die Bündelung aller Wissensressourcen und die bundesweite Vermittlung der Referenten.


Transparenz bei Vereinbarungen mit Dienstleistern

Vereinbarungen und Abrechnungen zwischen Piratenpartei und Unternehmen sollten veröffentlicht werden, soweit gewichtige Gründe dem nicht widersprechen. Wenn Vertragspartner bestehender Vereinbarungen der Veröffentlichung nachträglich nicht zustimmen, sollte die Beendigung der Vereinbarung in Erwägung gezogen werden.


Compliance: Selbstverpflichtung bei Verträgen mit Piraten

Vereinbarungen zwischen der Piratenpartei und eines von einem Piraten geführten Unternehmen oder eines einem Piraten oder dessen Angehörigen (§ 15 AO) gehörendem Unternehmen sollten uneingeschränkt möglich sein, aber besonderen Erklärungs- und Veröffentlichungspflichten unterliegen. Entsprechende Regelungen werden erarbeitet und dem nächsten BPT zur Entscheidung vorgelegt.


Statement

Die genannten Themen stellen wichtige Schritte in der weiteren Entwicklung der inneren Struktur der Piratenpartei dar. Ich habe bereits erklärt und wiederhole das an dieser Stelle gerne, dass ich für politische Ämter nicht zur Verfügung stehe, als Schatzmeister gerne lebenslänglich.

Hinweis: Bitte meine Veröffentlichungen seit dem 20.04.2012 noch beachten: Erläuterung meiner Ziele ("PiBu 33" / "PiMV")


Hassfurt, im April 2012

gez.: Albert Barth