Benutzer:Atman

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Kurzprofil
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Persönlich
Name: Atman B. Wiska
Nick: Atman
Wohnort: Berlin
Berufl. Qual.: Betriebswirt (Hwk)
Tätigkeit: Integrationsphase nach Krebserkrankung
Familienstand: polyamor
Geburtstag: 1965
Politisch
Partei: Piratenpartei Deutschland
Eintrittsdatum: März 2012
Mitgliedsnummer: 22625
Landesverband: Berlin
Bezirksverband: Mitte
politischer Kompass:
mein politischer Kompass
politischer Test:
kosmopol. 48%    national.
laizist.    18% fundamental.
visionär 30%    reaktionär
anarchist. 31%    autoritär
kommunist. 10%    kapitalist.
pazifist.    8% militarist.
ökologisch    12% anthropozent.
Kontakt
Webmail: Form-Mailer
Anschrift: Hansastraße 12, 13409 Berlin
Fon: 030-24539226
Mobil: 0163-3922862
Blog: http://poidance.blogmonster.de/
Skype: bo-berlin
Facebook: PoiMethodeDatenschutzhinweis


Ahoj :-)

Parteiaustritt

Grund: Diskussionsumfang und fundamentalistische Forderungen nach völliger Abschaffung von DRM und geistigem Eigentum an Software, Fotos, Musik oder Filmen (Werken), ohne dass die Mehrheit der Mitglieder überzeugende Modelle zur wirtschaftlichen Verwertung von digitalen Gütern dem entgegen stellen.

Die geforderte völlige Freigabe aller Digitalen Werke für alle Menschen als Privatkopie (ohne Qualitätsbegrenzung wie ich sie als "Bedingungslose Grundkopie" für Schul- und Bildungszwecke und als Sozialkopie alller digitalen Werke in verminderter Auflösung/Bitrate/Farbtiefe angedacht habe) ignoriert alle rechtstaatlichen Argumente, EU-Recht, Eigentumsgrundsatz im Grundgesetz und bestehende Rechtsnormen. Diese werdem mit dem Hinweis auf fehlende Studien abgetan, die doch belegen sollen dass freies Tauschen von digitalen Werken Einkommensnachteile für die Urheber nach sich ziehen. Dieser Kerngedanke, dass man alles allen Menschen kostenlos zur Verfügung stellen sollte, ohne dass ein einen Zwang zur Bezahlung für private Nutung gibt, entzieht digitales Wissen der wirtschaftlichen Verwertung mit dem Hinweis, dass Wissen frei sein sollte. Ein Film, eine Fotodokumentation, ein Musikalbum oder ein Videospiel ist aber kein Wissen der Menschheit (Wikipedia), sondern Existenzgrundlage vieler mittelständischer Unternehmen und nur im Ausnahmefall Gegenstand überzogener Rechteverwertung bei Major-Lables. Wenn alle digitalen Werke der Menschheit für alle Menschen frei im Netz verfügbar sind, ist Bezahlung überflüssig und von Allmosen kann keine Investition in Softwareentwicklung, Spieleentwicklung, Komposition oder Bildkunst, Filmproduktion oder e-Book-Verlag gesichert werden.

Ein Rechtsgutachten im Netz zum aktuellen Programm wird auf der Urheber-Mailingliste verlinkt, jedoch auch dort nicht rezipiert. Zitat: "Der Entwurf der NRW-Piraten ist insgesamt deutlich durchdachter und ausgefeilter als der der Berliner Piraten. Leider blendet er aber die europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben praktisch komplett aus, was zu Regelungsvorschlägen führt, die mit höherrangigem Recht teilweise nicht vereinbar sind. Die Urheberrechtsdebatte muss in vielen Bereichen mittlerweile (mindestens) auf europäischer Ebene geführt werden."

http://www.internet-law.de/2012/09/der-gesetzesentwurf-der-nrw-piraten-zum-urheberrecht.html

https://www.telemedicus.info/article/2427-Urheberrecht-Der-Gesetzesentwurf-der-NRW-Piraten-im-Detail.html

Da realpolitische Argumente komplett ungehört bleiben und meine Aussagen als lächerlich abgetan werden oder als störend, trete ich aus.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen

Atman Oktober 2012

Motivation war:

  • kollaborative Demokratie JETZT
  • fehlendes Wirtschaftswissen einbringen
  • kulturelle und soziale Gerechtigkeit

Erfahrung:

  • Mitglied seit März 2012
  • 10 J. Ausbilder Bundeswehr und Lebensmittelhandwerk
  • 15 J. Dozent für Vwl, Bwl (Marketing, Personalwesen) in KMU und Bildungsträgern
  • 10 J. Kulturarbeit, Unternehmensberatung und Vereinsführung
  • Freiberufler (von Harz4 bis 800,- Euro Tagessatz)
  • Manager auf Zeit (Vertriebssteuerung, Kommunikation IT-Konzern)
  • Regenerative Energiewirtschaft (Schlüssel: EE-Gas-Technologie)
  • 25 Jahre Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft (Religionsfreiheit)
  • 12.000 Edits in der Wikipedia (2003-2007, Benutzer Nr. 2100)
  • Betriebswirt (Hwk), Fachkraft für Personalvermittlung (IHK), NLP-Practitioner
  • Vater von 2 erw. Töchtern (Sorgerechtsthematik und Familienpolitik)
  • 80% Schwerbehinderung aufgrund Krebserkrankung (Integrationsthematik)
  • früher Mitglied bei den Grünen (politisch dort seit 1982 verortret)

Verortung:

  • räumlich: Berlin
  • politisch: gemäßigt
  • Alter: Ende 40
  • beruflich: Integrationsphase nach Krebsbehandlung
  • privat: polyamore Lebensweise, in Beziehung(en)
  • IT: Win-XP-User, no gaming, no Twitter, 2100 FB-Followers
  • Ausgleich: Poi als Methode

Mit den Parteiprogramm bin ich zu 90% einverstanden. Wo Inhalte mir zu weit gehen oder fehlen, finden sich nachfolgend meine Ergänzungen. Präambel: Ich bin für Unterscheidungsvermögen und differenzierte Praxistauglichkeit.

Urheberrecht

Unsere jetzige Position, Urheber dazu zu verpflichten ihre Werke sofort nach Veröffentlichung für jede private Nutzung freizugeben (Freies Kopieren und freie Nutzung gem. Parteiprogramm) verstößt gegen das Bekenntnis der Anerkennung aller Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang (Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit gem. Parteiprogramm).

Anders gesagt, ist unser Parteiprogramm an diesem Punkt nicht verfassungskonform. und verstößt gegen BGB, EU- und GG

Es gibt im Wahlprogramm, PDF zum Glück auch eine sehr differenzierte Haldung, die noch nicht überall angekommen ist.

In der FAZ wurde am 28.04.12 unser Ziel nach grenzenloser Verfügbarkeit von Kunst für Endkunden ohne Zwang zur Bezahlung mit einem kritischen, aber nicht dummen Artikel dargestellt. Ich möchte diese Debatte nicht mehr auf dem "entweder/oder" Prinzip führen, sondern eine konstruktive, technisch einfache Lösung für das Problem der beiden scheinbar unversöhlnichen Standpunkte finden.

Politisch stehen sich These (Kunst muss frei sein, sie gehört der Öffentlichkeit und Bezahlung kommt aus freien Stücken genug) und Antithese (der Markt benötigt Angebot und Nachfrage, mithin Knappheit um zu funktionieren und einen Preis entlang einer Knappheit zu bilden und das geistige Eigentum ist ebenso zu schützen wie das materielle) scheinbar unvereinbar gegenüber.

Kulturell zeigt der Ansatz einer Kulturflatrate den Weg einer Pauschalvergütung auf, dem allerdings die Umfänglichkeit aller jemals geschaffenen Werke nicht passt. Wenn jedes Werk, alles was je geschaffen wurde, für jedem Menschen pauschal abgegolten wird, kommt keine Planbarkeit für Investitionen zustande.

Technisch umgeht der Ansatz des Streaming anstatt des permanenten Download das Problem durch Ausleihe. Wer sich darauf einlässt, ist auf die gesamte Dauer der Nutzung an einen Anbieter gebunden, weil sonst alles seine ausgeliehen Werke auf einen Schlag verfallen. Auch keine runde Lösung, aber ein Ansatz, der zumindest These und Antithese dialektisch vereint.

Ich gehe das Thema nicht nur theoretisch oder als Gelgenheits-Tauscher von MP3-Dateien an. Ich arbeite/arbeitete als Bwl-Dozent mit Unterlagen, die viel Zeit und Mühe kosten und auch elektronisch kopierbar sind. Meine Arbeit habe ich z.T. unter CC-Lizenz in der Wikipepia als [Benutzer Wiska Bodo] über mehrere Jahre zur Verschlimmbesserung frei gegeben, zum Teil aber behalte ich mir mein Urheberrecht selbst vor zu verwerten. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass vor allem Bildungsträger dazu neigen, sich die Unterlagen der guten Dozenten auf den Server zu legen und nach Vertragsende den billigeren Hausdozenten zu übergeben. Diese paraphrasieren dann das Konzept und gehen mit frischen Beispielen und Fallstudien in die neuen Kurse. Freie Mitarbeiter bekommen dann keinen Job mehr und das Institut spart Geld. So läuft es auch oft mit Musik, mit Filmen und mit Spielen, auch wenn nicht jedes illegal kopierte Manuskript, einen neuen Kurs füllt bzw. nicht jeder Kinofilm in HD auf dem Heimbeamer einen Kinobesuch ersetzt. Oftmals tut er/es das doch.

In solchen Fällen, wie auch bei Büchern (eBooks) im Allgemeinen und technischen Unterlagen, Bauplänen und Konstruktionszeichnungen aus Spielen, CAD-Programmen, wie auch für produktive Software (Buchhaltungsprogramme oder Entwicklungsumgebungen für Software) halte ich Filesharing und das anonoyme Hosting von urheberrechtlich geschützten Inhalten für moralisch nicht vertretbar. Gesetzlich, so stelle ich hier fest, liegen diverse Schutzrechte vor, die auch wir als neue Partei nicht ändern werden (EU-Recht, BGB, GG Eigentumsschutz auch für immaterielle Güter). Demgegenüber steht das Recht auf Privatkopie, dass eine Lücke aufzeigt und das Zitatrecht. Beides kann man aber nicht bis zur Unkenntlichkeit ausdehnen, nur weil jeder Mensch jeden anderen über 7 Kontakte kennt.

In anderen Fällen, die der bildenden Kunst dienen, insb. Literatur (in Zitatumfang), Musik (einige Takte als Sample), Filmkunst (Filmzitate) und anderen gibt es ja unter strengen Auflagen in den engen Grenzen des Zitatrechtes die gesetzliche Erlaubnis, Werke frei zu zitieren und weiterzuverarbeiten. Umfängliche Zitate müssen vom Urheber genehmigt werden und das schützt die Knappheit des Gutes in einer wirtschaftlich geprägten Umgebung.

Bedingungslose Grundkopie

Mein Vorschlag setzt hier an.

Warum nicht analog zum bedingungslosen Grundeinkommen (welches ja auch nur eine Grundversorgung und nicht ein hohes Einkommen ohne Gegenleistung) anregt, eine bedingungslose Grundkopie digitaler Werke als Partei anstreben, die von der Qualität und vom Genuss her gerade noch der Befriedigung kultureller Grundbedürfnisse an Teilhabe befriedigt, die aber dem Nutzer immer noch so viel Anreiz lässt, dass er/sie die vollumfängliche Nutzung erwerben möchte?

Mein Vorschlag bietet die Synthese beider Positionen mit einem harten Kompromiss für beide Seiten auf. Idee:

Bedingungslose Grundkopie - Werksattkopie im Zitatumfang

Dieser Begriff bezeichnet eine (ggf. über Pauschalabgaben / Kulturflatrate) abzugeltende freie Kultur-Kopie, die vollen Zugriff in "verkürzter Form" (Zitatgedanke) erlaubt und digitale Kunst einerseits in niedriger Auflösung frei verfügbar hält, auf der anderen Seite jedoch den Kaufanreiz zum künstlerischen "Hoch-Genuss" über Kopfhörer, HD-Beamer, Buchende lesen erhält. Künstler würden nur teilweise enteignet, zum Fair-use:

* Musikdateien unter 100 Kbps Kbps Codierung in Mono
* Filme in kleiner (Z.B. 640 x 420 px) Auflösung in Monochrome
* Photos in kleiner Größe (z.b.640 x 420 px) und max. 4 Bit Farbtiefe
* eBooks mit max. 2/3 der Kapitel, keine Schlusskapitel nach Wusch des Autors

Das ist kein Genuss, das ist auch mir klar. Damit lassen sich jedoch ohne weiteres die Kernargumente für freie Kunst wie Medienkompetenz und Re-Arrangements durch Veränderung und Neuanordnung, Collagen und Werkzitate erfüllen, ohne dass Verbraucher sich beispielsweise Filme in Original-Qualität per HD-Beamer an die Wand werfen ohne ins Kino zu gehen. Musik als Kulturgut bleibt auf diese Weise auch kostenlos im Netz verfügbar, ohne dass der Druck zur direkten Bezahlung für echten Genuss entfällt und an deren Stelle eine freiwillige "Spende" später und freiwillig, irgendwann einmal als Support tritt.

Mit dieser Zitat-Anlehnung bleibt der marktwirtschaftliche Grundgedanke eines Bedürfnisses zum Konsum im hohen Genusses erhalten, während Party-Videos im Netz beispielsweise mit Mono-Tonspur eines Hits im Hintergrund eben nicht zur Kriminalisierung von Privatpersonen führen, die mediale Kompetenz erhalten wollen und nur ihre Lebenswirklichkeit ins Netz stellen wollen. Mit der Bedingungslosen Grundkopie / Werstattkopie fördern wir sowohl die gewünschte Werbung für den Künstler, als auch das Eigentumsrecht der Künstler und, falls diese das wünschen, ihrer Verlage.

Den Urhebern, die Kulturgüter schaffen wäre mit der bedingungslosen Grundkopie nicht der Markt genommen, auf dem sie ihr wirtschaftliches Überleben erkämpfen müssen, sondern der Anreiz aus dieser "Werkkopie im Zitatumfang" heraus das volle Werk zu kaufen (dann in HQ), bliebe erhalten.

Ich möchte mit diesem Vorschlag die Rechtsgüterabwägung zwischen kultureller Teilhabe und Medienkompetenz auf der einen Seite, mit dem Recht des Urhebers an einem knappen Angebot zur Erzielung eines auskömmlichen Einkommens aus Sicht eines Urhebers in einen Kompromiss gießen, der technisch handhabbar ist, nicht zu massivem Überwachungsdruck führt aufgrund der entspannten Situation und der beiden Seiten einen gewissen Verzicht aufzwingt von Seiten des Gesetzgebers.

Radikale Lösungen werden, nach meiner Meinung auch keine Mehrheiten mehr in unserer Partei finden, zumal wir jetzt auch immer mehr bürgerliche Kräfte absorbieren, die in anderen Parteien unzufrieden sind z.B. mit dem Politikstil oder dem Demokratieverständnis, die aber überhaupt kein Verständnis für kommunistische Ziele haben und von ihrer Arbeit auch unter Ausnutzung kapitalistischer Marktprinzipien gerecht leben wollen. Eine gewisse soziale Enteignung kann man da schon fordern, finde ich. Aber wir müssen uns von radikalen Utopien lösen, die das Unrecht des unbegrenzten Filesharing in jeder beliebiben Qualtät einfach nur legalisieren wollen.

  • Rechtlich geht das über das Zitatrecht, welches ich aufweichen würde.
  • Technisch geht das mit Datenmessungen entlang von Kompressionsgüte.
  • Gesellschaftlich geht das mit Hilfe eines Güterabwägungsprozesses.

Zweck: Volle Teilhabe, aber nur in gerade noch erträglicher Qualität kostenlos.

Ziel: volle Erlangung der Medienkompetenz, volles Testen und kulturelle Teilhabe. Nutzen: Das Gegenargument, wir wollen "alles" umsonst haben, würde entkräftet und dem Argument, dass Kultur allen gehört bzw. eh unterwegs ist, Rechnung getragen.

Kontrolle: Entkriminalisieren von Grundkopie und weitere Verfolgung von Diebstahl voller HD-Qualität für den unbezahlten Privatgenuss oder Tausch fremden Eigentums.

Liste der Möglichkeiten:

Musik:

Bisher erlaubt: einige Takte zum Samplen frei, Privatkopie bis zu 7 Stück. Piratenvorschlag: Grundkopie unter 100 Kbps Codierung als Monokopie frei. Jeder kann von seinen CD´s Grundkopien frei ins Netz stellen/tauschen, während die volle CD-Qualtiät weiterhin nur im engsten Kreis frei 7x kopierbar bleibt.

Auswirkung: Niemand könnte einem Menschen weiterhin verbieten, alle Musik zumindest zu kennen. Wer "alles" ohne Limit auf der Festplatte hat, ohne Lizenz, der bleibt kriminalisiert, weil zur Medienkompetenz keine CD-Qualität gehört.

Marktentwicklung: der Kauf von Musik bleibt attraktiv, Medienkompetenz steigt. Überwachungsdruck: da technische Merkmale leicht zu filtern sind, können die im Netz befindlichen Daten leicht in legale / illegale Dateien gefiltert werden und durch den nachlassenden Druck auf die Märkte, geht der Bedarf an Überwachung einzelner verbleibender Raubkopierer, die volle Qualität umsonst fordern, zurück.


Filme

Bisher erlaubt: einige Sekunden für Collagen etc und als Filmzitat frei. Piratenvorschlag: Grundkopie in geringer Auflösung (z.B. 640 x 420 px) und in Monochrome von jedem Film frei zu verteilen, tauschen, vervielfältigen.

Auswirkung: 3D-Erlebnis und Heimkino in HD ohne zu bezahlen bleibt illegal aber niemand kann uns Menschen verbieten, den Show zur Titanik zu kennen. Marktentwicklung: der Anreiz ins Kino zu gehen, wird sogar noch gesteigert.

Nebenwirkung aus beiden: Youtube-Videos, für die die GEMA nichts erhält, dürfen als private Hobbyfilme immer auch Hintergrundmusik oder Filme zeigen, wenn Oma beim Geburtstag gefilmt wird und die Musik von Heino mitläuft...


Photos

Bisher erlaubt: Bilder, deren Inhalt nicht von einem anderen Bild dominiert werden, also eine eigene Schöpfungshöhe haben, können andere Bilder zitiern. Piratenvorschlag: max. 4 Bit Farbtiefe und max. 640 x 420 px Auflösung frei.

Auswirkung: Jedes Bild kann in grenzwertiger Qualität am Monitor oder als low- quality-print betrachtet, verteilt und künstlerisch neu verarbeitet werden. Die Medienkompetenz, aber nicht der volle Genuss, werden kulturell gesichert.

Marktentwicklung: Eine Grundkopie ist kein unbegrenztes Recht. Es fördert die Nachfrage nach Originalqualität und sichert Bekanntheit wie auch Rezension.


eBooks

Bisher erlaubt: normales Zitat für private und Großzitat für wissenschaftliche Zwecke. Darüber hinaus Probelesen z.B. Kapitelweise über "inside" bei Amazon. Piratenvorschlag: max. 2/3 der Kapitel als PDF frei, keine Schlusskapitel oder vom Autor als kaufentscheidend gekennzeichnete Tabellen, Daten, Informationen.

Auswirkung: Da der Nutzer nicht selbst die Grundkopie erstellen kann, müssen Urheber und Verlage diese bereit stellen bzw. dulden, dass Experten diese mit ihren Vorgaben (Ausschlusskapitel / Inhalte) für die kulturelle Teilhabe erstellen. Wer ein Buch lesen möchte, kann sich damit dann Stil und Inhalt weitgehend frei selbst ansehen, ohne zu bezahlen. Der Autor/Verlag entscheiden den Umfang hierzu. Das Zitatrecht wird für private Nutzung erweitert, jedoch nicht zum Weiterverkauf.

Marktentwicklung: Buchpreisbindung und Verlagswesen bleiben erhalten, da Anreize, verbleiben, ein Buch komplett und im Original bzw. zum Weiterverkauf zu erwerben.


Software/Spiele

Bisher erlaubt: Testversionen Piratenvorschlag: Ich habe für meine Partei keinen technischen Grenzwert finden können, der eine Unterscheidung von Kultur-Kopie und Raubkopie erlauben würde und der vor allem im Internet-Datenstrom so leicht zu filtern wäre wie Musik-, Bild-, und Filmdaten mit bestimmten Codierungsobergrenzen (Überwachungsdruck).

Auswirkung: IMHO ist es dem Nutzer selbst nicht möglich, eine Kopie nach diesen Regeln zu erstellen, da hierzu das Eingreifen in den Quellcode nötig wäre.

Marktentwicklung: Softwarehersteller werden sich wohl weiter selbst schützen und wir als Partei sollten die Urheber-Rechte von Programmierern weiter schützen.

Argumentation

Die folgende Einwandbehandlung entnehme ich der bisherigen Argumentation, u.a. im Parteiprogramm und auf den "Battle-Cards" zur Urheberrechtsdiskussion.

Kunst gehört der Öffentlichkeit

Im Wahlprogramm 2009 steht noch zu lesen: Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen.

Ich erkenne an, dass Kunst und Kultur im öffentlichen Raum ihre Daseinsberechtigung haben wie auch im Netz. Ich bezweifle jedoch, dass dazu die volle Verfügbarkeit in Originalqualität den Interessen der Urheber, also der Künstler entspricht und vom Eigentumsgedanken des GG gedeckt ist. Folgende Argumentation soll dies verdeutlichen:

Angenommen, Werke die für Privatkunden geschaffen werden (Musik, Filme, Bücher, Fotos, aber auch Theaterstücke, Notenpartituren, Software oder andere digital kopierbare Kunst und Produktion), stehen in Originalqualität jedem Bürger privat kostenlos zur Verfügung und müssen von keinem Verbraucher mehr bezahlt werden, wer sollte dann noch einen Anreiz verspüren, in das Gemeinwohl von Kunst und digitalen Gütern zu investieren? Kultur muss doch vom Menschen geschöpft werden und nicht durch Systeme wie Universität oder Künstlernothilfe.

Vor allem aber, ganz unabhängig vom Eigentumsgedanken den wir zwar offiziell für gewerbliche Veranstalter schon akzeptieren, postuliert das Modell einer ansonsten "fairen" allgemeinen Rückführung von Kulturgütern in den öffentlichen Raum mit dem Hinweis auf Schöpfung aus dem öffentlichen Raum (Inspiration bei anderen Künstlern und kotenlose Hochschulausbildung von Künstlern), ein Bild von Kunst und Kultur, welches dem Begriff der individuellen Schöpfungshöhe diametral entgegen läuft. Schöpfung ist der dem Künstler innewohnende Drang, sich auszudrücken und nicht das Neu-Zusammenstellen von MP3´s per automatischer Softwareerkennung auf schlechten Elektropartys. So negieren wir künstlerische Schöpfung, indem wir Artisten ihr Recht auf Vergütung im privaten Rahmen nehmen. So, als ob Artisten, Texter und Autoren, Fotografen oder Komponisten, Maler und Sänger ihre Kunst überwiegend von der Allgemeinheit geliehen hätten, duch kostenlose Unis und dahergelaufene, kostenlose Inspiration und Kunst überwiegend gar nicht selbst schaffen würden und keinen eigenen, inneren, selbst aus sich drängenden Anteil zur Vergütung vorzuweisen hätten, sondern nur einen marginalen Anteil an ihrer eigenen Schöpfung und somit ein Recht an ihrer Verwertung in digitaler Form aus sich selbst heraus bereits verwirkt sei.

Zitat [DJVyloX] in einem Fachforum dazu: "Die aktuell bereits bekannten Stücke mit dem PC oder Mac aufzulegen hat mit DJing (auch als Hobby) so viel zu tun, wie Malen-Nach-Zahlen mit Da Vinci oder Van Gogh."

Und genau für diese bereits erwähnten [Traktor-DJ´s], die im Shuffle-Modus miese Elektro-Mixe vom Laptop synthetisieren lassen (und die anstatt echten Künstlern unserem Parteiprogramm vielleicht als Beispiel dienten), trifft diese doch eher radikale Weltsicht auf den Wert von Kunst ans sich selbst heraus wohl nur auf ALG2-Artisten zu, die sich als Blogger etwas hinzuverdienen, indem sie immer neue Pressemitteilungen in ihren Werken paraphrasieren. Sind das unsere Vorbilder für die Enteignung von Kunstschaffenden?

Diese Argumentation ist absurd und, gelinde gesagt, unverschämt Künstlern gegenüber! Außer vielleicht bei den bereits genannten Remix-Produktionen ohne eigene Schöpfungshöhe ist in der bildenden Kunst kein einziger Fachbereich bekannt, in dem nicht Artisten vor allem aus sich selbst heraus neue Werke schaffen, wenn auch teilweise collagiert oder neu arrangiert aus bestehender Kunst neu interpretiert. Für darstellende Künstler fordern wir überdies auch nicht, dass ihre Stücke und Choreografien jeder Privatperson kostenlos zur Verfügung zu stehen haben, auch wenn diese sich bei klassischen Vorbildern bedienen. Warum eigentlich nicht? Liegt es vielleicht daran, dass wir an den Partituren klassischen Balletts nicht so interessiert sind wie an EBM und Rock?

Daraus nämlich den vollkommenen Wegfall jeder persönlichen Schöpfungshöhe zu konstruieren, um dem bildenden Künstlern mit dem Hinweis auf immerhin möglichen Direktvertrieb das Recht abzusprechen für sich immer einen Lohn zu fordern gegenüber Endverbrauchern, entspricht dem Argument, für Softwareentwicklung kein Honorar mehr zu zahlen, weil die Entwicklungsumgebung schließlich Open-source sei und die IT-Ausbildung an der Uni kostenlos. Ich möchte den Programmierer sehen, der sich keine Inspiration bei bestehender Software holt und das mit sich machen lässt und bereit ist, wie vorgeschlagen, nur noch für Unternehmen zu arbeiten, die produktive Software verkaufen. Games werden ja nicht kommerziell genutzt und müssen ja nicht mehr bezahlt werden.

Bezahlung also für Musik auf Veranstaltungen, aber nicht für Zuhause? Bezahlung für produktive Software, aber nicht mehr für Games? Kommerzielle Entwickler sind gut und werden entlohnt - Kunst ist böse und muss umsonst fürs Wohnzimmer herhalten?

Gehts noch? Das stimmt doch hinten und vorne nicht.

Die Macht des Faktischen

Eine faire Vergütung von Kunstschaffenden darf niemals durch die Macht des Faktischen ausgehöhlt werden, mit Hinweis darauf, dass es eh zu spät sei. Es wäre mit dem gleichen Argument legalisierbar, Schutzgelderpressung und Menschenhandel zu legalisieren, weil sie de facto bereits saturierte Realität seien. Die volle Verfügbarkeit aller Kunst jedoch, in jeder Qualität, ohne Vergütung und kostenlos für jede Privatperson, stellt nach meiner Rechtsauffassung eine solche Enteignung, fast wie Genusserpressung dar und kann auch nicht mit dem scheinheiligen Rückgriff auf Kunsthochschule, freie Bildung oder Inspiration durch andere Künstler gerechtfertigt werden.

Eine solche undifferenzierte "Umsonstkultur" ist genau das Nerd-Bild, für die unsere Partei gehalten wird, von der wir uns aber mit dem Bekenntnis zur Anerkennung aller Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang (Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit gem. Parteiprogramm) definitiv verabschiedet haben. Von daher ist auch der Zwang zur kostenlosen Bereitstellung jeder digitalen Kunst für alle Privatpersonen sofort nach Veröffentlichung ein großes Problem im Angesicht der Selbstverpflichtung zur Anerkennung aller Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang.

  • Auch immaterielle Güter sind grundsätzlich schützenswertes Eigentum
  • Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch nicht für Kulturschaffende

Kein Geld haben ist auch keine Lösung

Im Parteiprogramm steht:

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

Kunst ist kein freies Gut und schon gar nicht eine aufwändige Buch-, Film-, oder Musikproduktion. Freie Güter sind Sonne, Wind und Wüstensand (Grundkurs VWL). Alle anderen Güter sind nach dem Stand der Wirtschaftswissenschaften sog. knappe Güter und es wäre schön, wenn die Piraten zumindest die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre einfließen lassen könnten in ihre Argumentation.

Warum auch sollte Kunst ein freies Gut sein (mit Ausnahme der Begründung, dass ihre Wegnahme im Internet nicht überwacht und ihre Vervielfältigung die Knappheit aufhebt, auf deren Grundlage sich ein Marktpreis bildet)? Natürlich ist es das gute Recht jedes Menschen, sein Talent zu einem knappen Gut am Arbeits- oder Dienstleistungsmarkt zu machen. Niemand würde ein Talent zum schnellen Kopfrechnen umsonst nutzen wollen. Wo ist der Unterschied zum Komponieren? Wie um alles in der Welt kommt eine Gruppe von Menschen auf die Idee, dass die künstliche Verknappung von Musik, Filmen oder Büchern durch Auflagenhöhe, Saisonaktionen oder Veröffentlichungslegung zur Weihnachtszeit unmoralisch sei? Jedes Gut, jede Dienstleistung, ob Architekt, Programmierer oder Friseur wird im Spiegel von Angebot und Nachfrage bepreist. Knappheit ist die Voraussetzung für Preisbildung, da sonst Waren und Güter an Wert verlieren.

Warum nur soll das für die eigene Arbeitskraft als Bürokraft gelten, aber nicht für AC/DC oder Warner-Brothers? Nehmen wir an der Tankstelle auch das Benzin ohne zu bezahlen mit, weil die Ressource Erdöl uns allen gehört und die Profite der Konzerne unmoralisch hoch und die Umweltverschmutzung exorbitant ist?

Jeder Marktteilnehmer muss ständig abwägen, ob er sein knappes Budget z.B. in Musik, Kino oder z.B. neue Kleidung investiert. Gehe ich in den neuen Film oder hole ich mir die neue AC/DC-Platte... das war zu analogen Zeiten die Taschengeldfrage. Mit welchem Kultur-Recht konsumieren Menschen Kinofilme in HD zuhause auf 30 Zoll und tauschen mit fremden Personen (nicht zur Erlangung von Medienkompetenz, sondern um die Bude zu rocken) gleich ALLE AC/DC Alben in 296 kbps für die 4-Punkt-Anlage am Wochenende zur Waldhüttenparty per Netbook?

Natürlich möchte niemand Kinder kriminalisieren, die für ihren Geburtstag ein Album der Prinzen herunterladen. Aber wenn das Taschengeld nun mal nur für die Handy-Aufladung ODER die CD reicht, dann muss eben die Kulturkopie in low-quality genügen, um Teilhabe zu ermöglichen. Es sind nicht nur Kinder in per-to-peer-Netzwerken unterwegs und bieten ihre Originaldateien zum Tausch an. Das Argument des "Probierens" und "danach Kaufens" ist auch nur insofern gültig, als dass ein anderes Bedürfnis, z.B. nach dem neuen iPhone dann zuerst bezahlt wird und später, wenn noch Geld übrig bleibt, gönnerhaft auch etwas vom bereits verfügbaren Künstler erworben wird. Ein Wegfall der Knappheit von Musik, Filmen und eBooks führt in dieser Reihenfolge nämlich nur zu einer vorweggenommenen Bedürfnisbefriedigung bei immateriellen Gütern, Musik, Filmen und Hörbüchern als Modeartikel, weil digitale Güter ja erst mal kostenlos verfügbar bleiben. Und die Kaufkraft fließt zunächst in materielle Güter.

Wir als Piraten sollten diese Realität anerkennen und nicht mit scheinheiligen Bildungsargumenten die Leute heilig sprechen. Jeder weiß, dass Downloads dazu dienen, sich das Geld für´s iPhone zu sparen, weil Musik und Filme de facto gratis sind, solange man nicht erwischt wird (Substitutionsprinzip der Bedürfnisse). Wenn wir das noch legalisieren und nur der Verkauf über Händler und Konzerteintritte für Künstler noch Profit abwirft, jedoch der Bedarf an HQ- und HD-Kopien als Original bereits befriedigt wird über freie Online-Kopien in Originalqualität, und das für die gesamte Bevölkerung, dann werden dem Künstler seine sofortigen Einnahmen zu Gunsten von materiellen Modeartikeln vorenthalten und Kulturarbeit verschleppt oder gar vernichtet, wenn das Geld nach der Anschaffung von Hardware eben leider diesen Monat mal wider nicht für die Spendenaktion CD-Kauf im Laden reicht. Pech gehabt, ist kein gutes Argument, um als Partei die Kulturlandschaft zu vertreten.

Vertreten wir damit überhaupt die Interessen der Künstler? Oder vertreten wir indirekt damit nicht die Interessen von Modeherstellern, PC-Anbietern, Prepayed-Tarifen für Handys oder anderen kurzlebigen Konsumgütern, die als Substitutionsgut anstelle des CD- und DVD-Erwerb treten?

Kommerzielle Interessen und damit die Möglichkeit mit den Werken zu handeln und diese knapp zu halten um einen Preis zu erzielen sowie der Handel mit produktiver Software genügt nicht als Rechtsschutz. Unterhaltungs-Werke sollen für jeden Privatkunden kostenlos verfügbar sein. Doch welcher Privatkunde erwirbt im Handel noch Original-Kopien von Unterhaltungs-Werken in dem Umfang, in dem er diese auch nutzt, wenn im Netz für ihn als Privatkunde jedes Werk zur Unterhaltung in Original-Auflösung und Umfang legal und kostenlos zur Verfügung steht? Ein gewisser Prozentsatz an "Solidaritäts-Nachkäufen" kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf dieser Basis weder eine sowieso schon schwierige Investitionsbereitschaft als Künstler erschwert wird, noch können derartige "Freiwilligkeits-Käufe" mit den Gesetzten der sozialen Marktwirtschaft und dem Eigentumsprinzip gerechtfertigt werden.

Was ist überhaupt kommerzielle Nutzung von Werken, wenn nicht der Verkauf von Unterhaltungskunst an Endkunden, gegen Geld und somit Investition in die eigene Zukunft? Sind Künstler, die Unterhaltung produzieren weniger wert als Programmierer von produktiver Software? Sind Game-Entwickler unser Freiwild?

Aus diesen beiden Prämissen ergibt sich ein logischer Fehler im Parteiprogramm der Piraten. Es ist schlicht vom Grundgesetzt her verboten Eigentum als ganzes wegzunehmen (in 1:1 Qualität und vollem Umfang), ohne dafür eine sofortige (notfalls kreditierte) Gegenleistung zu erbringen, und zwar ganz egal ob für private Nutzung direkt oder für den Handel mit Endkunden. Bisher erlaubt nur das Zitatrecht hier enge Ausnahmen und Bildungsträger oder Forschungszwecke werden begünstigt. Hier kann man ansetzen! Doch der Handel existiert schließlich nur aufgrund einer permanenten Marktnachfrage. Güter und Dienste, die in ihrer vollen Güte kommerziell nicht mehr nachgefragt werden, sondern nur noch "im Gönnermodus", werden auch nicht mehr im Handel gelistet und somit in letzter Konsequenz auch nicht mehr vorfinanziert im Marketing und so zumindest teilweise verhindert (oder nur noch als Liebhaberei von Künstlern geschaffen, die geerbt haben oder mit Konzerten reich werden), weil schlicht der finanielle Anreiz dafür in der gesamten Wertschöpfungskette entfällt.

Auch die Frage, ob grundsätzlich Verwertung von Rechten an Firmen übertragen werden darf (ob gut überwacht oder, wie derzeit mangelhaft), steht im Lichte der Vertragsfreiheit auf dem Boden des Grundgesetzes. Jeder Künstler darf mit jedem Verwerter Verwertungsverträge schließen. Das kann niemand verbieten. Wir müssen daher interessantere Angebote etablieren oder die Regulierung verschärfen, um Verteilungsungerechtigkeit zu beseitigen und nicht die Verwertung vernichten.

Selbst das vordergrüne Argument, dass die Künstler ja im Direktvertrieb, ohne Verlage, ohne Rechteverwerter, ohne Handel (wer will ihm das verbieten?) immer noch Einnahmen übers Internet generieren kann greift zu kurz, weil ja die Forderung nach kostenlosem Tausch für jeden Endkunden am Ende doch wieder dazu führt, dass selbst seine eigener, kleiner Direktvertrieb nur noch "Spenden-Käufe" einsammelt, weil ja die Verteilung seiner Werke im Netzt legal durch ist.

Wollen wir so gemein sein? "Hier, ich kauf mal, hab eh alles von Dir, aber eine kauf´ ich, sorry, mein anderes Geld brauch ich fürs Handy." Das ist doch Mist.

Ein modernes Urheberrecht durchschaut diese Umverteilung unter Missachtung der Marktgesetzte und gibt dem Komponisten sein Recht zurück, sorgt für freie Medienkompetenz und löst das Problem der veränderten Netzrealität nicht durch legalisierte Unterschlagung, sondern durch ein abgewandeltes, modernes digitales Zitatrecht, dass jedem Menschen freien Zugang zur Kulturleistung sichert, den Wunsch und den Bedarf nach unbeschränktem Genuss jedoch erhält. Nur dieser Bedarf ermöglicht letztlich den Handel, der ja auch unter Piraten weiter erlaubt sein soll, der jedoch sich selbst keine Kunden verschafft. Kein Geld zu haben, ist kein Argument und Kunst dennoch konsumieren zu dürfen. Die Knappheit der Güter wird auch durch Exklusivität begründet und wer sich neue Musik nicht leisten kann, der muss sparen wie auf Hardware-Statussymbole aus Plastik mit einem Apfel-Logo auf der Rückseite. Das ist vollkommen ok.

  • Privatkopie in CD-Qualität und Video-HD ist sehr privat ausgelegt legal
  • Wer den vollen Genuss haben möchte von digitalen Werken, der muss zahlen.
  • Raubkopien in HD oder z.B. 296 kbps/Stereo greifen zu sehr in den freien Markt ein


Medienkompetenz geht auch monochrom

Der Zwang zum Energieaustausch (zum Handel) darf nicht mit dem Wunsch nach Bildung ausgehebelt werden, sondern das Grundrecht auf Teilhabe rechtfertigt rechtstandwahrende Verfügbarmachung und überlässt dem Kunden die Wahl, ob er die Arbeit der Künstler und deren Dienstleister in Originalqualität und nicht als Werkstattkopie nutzen möchte.

Um nun aber Zugang für Bildung, Orientierung und Verfremdung zu legalisieren, schlage ich vor, diese in "Werkstattqualität" zum Anlesen, freien Colagieren, Experimentieren, Kennen lernen, zur Erlangung von Medienkompetenz und zur kostenlosen Weiterverarbeitung quasi als "Zitat" rechtlich abzusichern. Denn dies ist im Grunde und im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten tatsächlich von essentieller Wichtigkeit. Nicht aber die kostenlose Nutzung durch jede Privatperson in HD und 320 kbps oder 24 Bit Farbtiefe ohne Rücksicht auf Angebot und Nachfrage und Preisbildung im Markt.

Das sichert weiterhin Investition und Arbeitsplätze der Kulturlandschaft mitsamt ihren Dienstleitstern (Verlage, Galerien, Fernsehanstalten, Lables, Kinobetreiber etc.) Niemand wird im Internet dumm sterben, wenn er Musik nur in Mono kennen lernen kann und nicht als Kopfhörergenuss. Niemand erleidet eine kulturelle Gängelung, wenn er oder sie Mass Effect 3 nicht auf seinem PC spielen kann, ohne zu bezahlen. Man braucht schließlich auch Geld für adäquate Hardware und soll deswegen den Download kostenfrei erhalten, sagen wir, um sich eine mediale Meinung über den Stand der intergalaktischen Kooperation zu machen?

Machen wir uns nichts vor: BIOWARE und andere Game-Producer haben mit der Zwangsregistrierung und individuellen IP-Scans selbst schon dafür gesorgt, dass sie nicht übermäßig beschissen werden. Nur weil "HULK" in monochrom und auf Postkartengröße keinen Bock macht, soll die Medienkompetenz unserer Jugend gefährdet sein? Bildung braucht keine HD-Auflösung und Surround-Sound.

  • Niemand, der Medienkompetenz erlangen möchte, braucht freies HD-Kino zuhause
  • Niemand, der künstlerisch Werke weiterverarbeiten möchte, braucht CD-Qualität
  • Medienkompetenz und Kulturzugang dürfen aber keine Arbeitsplätze kosten


Piraten sind frei

Ich bin auch aus freiheitlichen Gründen dagegen, Künstlern vorzuschreiben, dass sie ihre Kunst gefälligst jeder Privatperson kostenlos, in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen haben, nur um eine ungerechte Verteilungsquote der schlechten Verwertung derzeit zu bekämpfen. Freiheit ist immer auch die Freiheit der Anderen, in dem Fall der Künstler, über deren Rechte wir hier befinden, als gehörten sie uns. Ich bin dafür, diese Freiheit weitgehend zu schützen, zu achten und es den Artisten nicht noch schwerer zu machen von ihrer Kunst zu leben, als es ohnehin schon ist. Die Piraten-Partei sollte ihre Kraft lieber darauf verwenden, eine gerechte Verteilung innerhalb der GEMA zu erzwingen und die GEZ so zu reformieren, dass Kunst und Kultur dort auch wirklich ihre gebührenfinanzierte Heimat haben und nicht weitere Abgüsse des Mainstream und Verblödungsprogramms mitsamt Werbung. Auch der Freiheitsgedanke der Artisten und ihr Recht, sich nämlich zur Verwertung vertreten zu lassen, darf nicht durch die schlechte derzeitige Praxis eingeengt werden oder durch die Argumentation, dass sonst die Überwachung Überhand nähme.

So bietet eine Low-Quality-Kulturflatrate sehr leicht Filtermöglichkeiten, da alle frei verfügbaren Dateien im Netz oberhalb der erlaubten Werksattqualität leicht zu löschen sind, ohne dass es einer IP-Identifikation und Überwachung bedarf. Dies ist durch Filehoster superleicht zu bewerkstelligen und sogar bereits beim Upload ohne Ansehen des Accounts einfach zu filtern. Der teilweise in unserer Partei vernehmbare Hass auf Verwerter darf in keinem Fall dazu führen, den Blick für technisch machbare und ausgewogene Lösungen für eine neue Medienkultur zu entwickeln und Künstler zu enteignen.

Es gibt nicht nur "entweder frei oder unfrei" sondern mit meinem Vorschlag zur Kulturflatrate im LQ-Format eine echte Werkstatt-Alternative für Schulen, Verfremdung, Re-Arrangement, Probekonsum und angemessene Kulturteilhabe. Wir sollten uns im Bereich der GEMA besser als mit deren Abschaffung, um die gerechtere Verteilung, insb. der sog. U-Musik kümmern (und die Aufhebung der Trennung zwischen E- und U-Musik) sowie um die Einführung von elektronischen Musikfolgebögen zur titelgenauen Abrechnung von Indipendendmusik und Off-Kulturleistung. Die ungerechte Pauschal-Ausschüttung an Mainstream-Künstler innerhalb der GEMA ist verfassungswidrig, weil sie mit dem Argument manueller Erfassungsprobleme gegen den Eigentumsgrundsatz der Gebühren für tatsächliche Aufführungen mehr als vernachlässigbar verstößt.

  • Die Arbeit der GEMA muss in einem Bundestagsausschuss geklärt werden.
  • Polizei und Verwerter müssen arbeitsfähig bleiben und filtern dürfen
  • Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist ein doppelter Richtervorbehalt
  • Die Enteignung alternativer Künstler aufgrund fehlender elektronischer
    Musikfolgebögen in Clubs und auf Veranstaltungen ist ein Unding.

Wirtschaft und Soziales

Die schonende Regulierung der Finanzmärkte, Energie- und Forschungspolitik bestimmen
als Schlüsselaufgaben den Erhalt unserer Art. Gesundheit, Soziales, Recht und Gesetz,
ja der ganze Wille einer Gesellschaft folgt immer den ökonomischen Zwängen, die hier entstehen.

  • Wirtschaftsförderung ist an Förderung der Mitarbeiter zu koppeln
  • Bildung vor Betreuung - Menschen wollen arbeiten und brauchen Perspektiven
  • Sozialpolitik kann nicht gegen Unternehmen durchgesetzt werden, nur mit ihnen
  • Unternehmerführerschein als Schutz vor Abzocke am Arbeitsmarkt und Spekulation
  • Leiharbeit ist wichtig und sinnvoll, solange sie massiv reguliert wird
  • Die Harz4-Gesetzgebung folgt der Motivationslehre, fördert aber zu wenig
  • Arbeitsagentur abbauen und so Familienhilfen, Kultur und Forschung stärken
  • Das BGE funktioniert lebenspraktisch noch nicht im nationalen Alleingang
  • Die Auszahlung von Sozialleistungen wird mit einem späteren BGE vereinfacht
  • Neben dem BGE fördert vor allem freie Bildung die Motivation zu arbeiten
  • Fehlanreize in den öffentlichen Haushalten führen zu massiver Misswirtschaft
  • Kameralistische Buchführung in kommunalen Haushalten verhindert Controlling
  • Der Bund der Steuerzahler muss auf Staatssekretär-Ebene Einfluss erhalten
  • Finanztransaktionssteuer im nationalen Alleingang schwächt unsere Wirtschaft
  • Die Stärkung der EU muss zu sozial marktwirtschaftlichen Gesetzen führen
  • Zukunftstechnologien dürfen nicht zu Spekulationen mit DNA - Patententen führen
  • Grundversorgung und Daseinsfürsorge dürfen nicht alleine renditeorientiert sein
  • Eine Welt ohne Waffen wäre toll, aber auch diese Technik kann Frieden sichern
  • Waffenexportkontrolle darf nicht gegen Arbeitsplatzsicherung abgewogen werden
  • Kulturarbeit, Erziehung und Bildung sowie Energie- und Finanzwissen sollten die
    freiwerdenden Arbeitsplätze ersetzen, die evolutionär wegfallen werden

Politikstil

Unser Parteiprogramm sollte vorhandenes Wissen akkumulieren (mit Quellenangabe)

  • Es gibt europaweit ca. 100 Parteiprogramme, die gescannt werden können
  • Es ist wissenschaftlicher Arbeitsstil, sich vorhandene Lösungen zu greifen
  • Der haltlosen Argumentation von Copy & Paste ist mit Quellenangabe zu begegnen
  • Piraten erfinden nicht jetzt jedes Rad neu - wir sollten intelligenter sein
  • Der Petitionsausschuss des Bundestages ist in einen Think-Tank umzuwandeln
  • Volksentscheide sind wichtig, bedrohen jedoch die EU-Handlungsfähigkeit
  • Abgeordnetenwatch ist auf jede Anfrage und Zusammenarbeit mit Lobbyisten auszuweiten
  • Das Delegierten-Prinzip ist virtuell auf die Piraten umsetzbar (online-Votings)
  • Ich biete unseren Mandatsträgern hiermit Wirtschafts-Training und Video-Coaching an


Ausschlüsse:

  • Null Toleranz für radikale oder rassistische Positionen
  • Privatkopien in HQ wirklich nur unter pers. bekannten Freunden
  • Keine sozialen Forderungen ohne solide Gegenfinanzierung
  • keine wirtschaftlichen Freiräume ohne soziale Kontrolle
  • Falsche Energie- und Agrarsubvention zerstört unseren Lebensraum
  • Lobbyverbände sind wichtige Informationsträger, aber zu einflussreich

to be continued :-)

Atman 15:10, 25. Apr. 2012 (CEST)