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Bedingungsloses Grundeinkommen/Sachliche Informationen zu wichtigen Fragen/Wenn die MWSt 100 Prozent beträgt, verdoppeln sich die Preise?

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Nein.


Nur wenige BGE-Modelle wollen eine Verlagerung der Steuern in dieser Art zum Beispiel das Götz-Werner-Modell.

Eine Meinung welche von einem Sonderfall ohne Sparquote und Außenhandel ausgeht ist, das die Preise im Durchschnitt konstant bleiben. Auch heute landen alle Steuern am Ende in den Preisen des Produkts. Jede Einkommenssteuer, Lohnnebenkosten, Unternehmenssteuer usw. Alles diese muss ein Unternehmen in die Preise seines Produkts einkalkulieren. Die Staatsquote beträgt heute etwa 50 Prozent. Also enthalten heute die Preise schon etwa 50 Prozent Steuer. 100 Prozent MWSt wäre das gleiche. Die Preise müssen also nicht steigen, so ist die Ansichten derjenigen welche diesen Sonderfall nehmen. Argumentation: Die Steuern landen immer in den Preisen beim Endkunden, dann könnte man diese auch direkt dort erheben. Das wäre einfacher. Erklärung findet man im Grundeinkommensfilm von Daniel Häni und Enno Schmidt http://www.kultkino.ch/kultkino/besonderes/grundeinkommen Minute 59:00 oder direkt Minute 64:43


Dann gibt es noch weitergehende Berechnungen welche über diesen Sonderfall hinaus Berechnungen anstellen welche versuchen auch den Außenhandel und die Sparquote sowie den durch ein Verbrauchssteuerssystem verursachten zusätzlichen Umverteilungsbedarf einzubeziehen. Das Ausland wird in einem Verbrauchssteuer-System nicht mit Deutschen Sozialversicherungsbeiträgen belastet (z.B. Arbeitgeberbeiträge zu KK/RV usw.). Zudem wird im Gegensatz zu einer Einkommensteuer gespartes Geld überhaupt nicht besteuert. Beide diese Dinge verursachen Einnahmerückgänge bei o.g. Staatsquote und müssen damit über die MwSt zusätzlich aufgewendet werden. In einer überschlägigen Berechnung wird für ein 800 Euro BGE (Kaufkraft) von einer zu erwartenden Preiserhöhung von mindestens 30% sowie eine MwSt von 170% gesprochen.

Bei letzterer Meinung ist jedoch noch zu beachten, dass auch auf importierte Produkte die erhöhte MWSt erhoben wird. Somit werden zusätzliche Steuereinnahmen durch MWSt auf importierte Waren generiert. Importe werden teurer, was die Binnennachfrage steigert. Exporte werden günstiger, was die Exporte steigern dürfte. Die inländische Wirtschaft dürfte dadurch gestärkt werden, was zusätzliche Steuereinnahmen zur Folge hätte.

Jede zusätzliche Steuereinnahme durch die Importumsatzsteuer stellt gleichzeitig eine Erhöhung der Kaufkpreise dar und ist damit in obiger Berechnung enthalten und keine zusätzliche Einnahme in dem Sinne das es eine Preiserhöhungs-senkende Wirkung hätte. Weder die Binnennachfrage noch die Exportnachfrage hat unmittelbar höhere Steuereinnahmen zur Folge. Grund dafür ist, das in einem reinen MwSt-System jegliche Einkommens- und Gewinnsteuern bzw. "Herstellungssteuern" existieren sondern lediglich der Verbrauch besteuert wird. Es würde u.U. jedoch nicht mehr gekauft sondern lediglich von anderen Erzeugern. So lange Verkaufspreis und Verkaufsmenge gleich bleiben, bleiben auch die Einnahmen konstant. Höhere Steuereinnahmen wären also nur durch höhere Inlandsausgaben der erwirtschaftenden generierbar. Dem steht jedoch z.B. die nicht einer Besteuerung unterliegende Sparquote gegenüber (u.U. mehr Gewinn=höhere Quote). Und dem stehen die übrigen negativen Folgen einer MwSt von 170% gegenüber (Grenzkontrollen, Schmuggel, Überwachung, Schwarzarbeit).

Beispiel: bisher wurden Orangen für 0,90 Euro das Kilo importiert. Im Laden kostete das Kilo nun 0,90 +0,10 (Gewinn)=1 Euro zzgl. 1,70 Euro MwSt= 2,70 Euro. Weil das so teuer ist kommt ein hiesiger auf die Idee das im Glashaus hier anzubauen. Daraufhin kostet das ganze sagen wir 0,80(Herstellung)+0,10(Gewinn Hersteller)0,10(Gewinn Handel)=1 Euro +MwSt=2,70 Euro. Der Preis ist gleich, die Einnahmen des Staates sind gleich geblieben. Nur der Deutsche Hersteller hat einen Gewinn von 0,10 Euro. Weitere Staatseinnahmen hängen nun davon ab ob er etwas von diesem Geld kauft oder ob (und zu welchen Teilen) das in die Sparquote fließt. Sind die Herstellungskosten jedoch nur 0,70ct und der Endpreis sinkt dann hat der Staat u.U. sogar Mindereinnahmen auch wenn alles ausgegeben würde. Denn 0,70+0,10+0,10)0,90 zzgl 170%= 2,43 Euro. Fließt dann noch etwas in die Sparquote des Unternehmers entsteht u.U. sogar noch eine weitere Lücke.

Ob die genannte höhere Produktionsquote erreicht werden kann hängt außerdem vom Willen des Volkes ab mehr Arbeit zu leisten als es heutzutage der Fall ist. Auch das ist zu bezweifeln nachdem empirische Studien wie SIME-DIME und MINCOME eher das Gegenteil, nämlich einen Rückgang der Arbeitsleistung nahe legen.

Alle Überlegungen haben aber m.E. eher wenig Einfluss auf die Höhe der Kosten bzw. den zu erwartenden Steuersatz von mind. 170% bzw. der Teuerungsrate von 30%+x. Diese Rate ergibt sich nämlich u.a. aus der fehlenden Besteuerung der Sparquote deren bisherige Steuerlast auf die Verbraucher umgelegt wird - und die Folgeerscheinung das den Verbrauchern bzw. reinen BGE-Empfängern das dann fehlende Geld wiederum gegeben werden muss. Dieser Zusammenhang ist zwingend und nicht mit anderen Folgen abänderbar.



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