BY:Unterfranken/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Integration durch Interaktion

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Antrag

Programmanträge an den Bezirksparteitag sollten für BzV-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Landesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann der Bezirksverband Unterfranken.

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den BY:Unterfranken/Bezirksparteitag_2013.1 von Johannes Büttner.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Unterfranken/Bezirksparteitag_2013.1/Antragsfabrik.

Änderungsantrag Nr.
PA23
Beantragt von
Johannes Büttner
Programm

Bezirksprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Migranten-, Asyl- und Flüchtlingswesen
Die PIRATEN setzen sich für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Aus diesem Grund wollen wir eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Hierbei ist die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen und solchen Flüchtlingen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, besonders zu berücksichtigen. Langfristig ist auf ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, hinzuarbeiten.

Ausländerwahlrecht
Die PIRATEN  engagieren sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger und staatenlose Menschen, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens drei Monaten rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten; unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir streben an, dass Bayern sich im Bundesrat um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes bemüht.
Das kommunale Wahlrecht ist ein wichtiges Instrument für politische Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Zum Zusammenleben auf gleicher Augenhöhe gehört, dass auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die teilweise seit Jahrzehnten in Deutschland leben, das kommunale Wahlrecht erhalten. EU-Bürger dürfen bei Kommunalwahlen wählen, wenn sie seit drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind. Angehörigen anderer Staaten ist das Wahlrecht jedoch verwehrt, auch wenn sie seit 40 Jahren in Deutschland wohnen. Im Gegensatz zu Landtags- und Bundestagswahlen, wo das Wahlrecht durch die Staatsangehörigkeit erlangt wird, ist die Zugehörigkeit zu einer Kommune mit den damit einhergehenden Pflichten davon unabhängig. Diesen Grundgedanken greift auch Artikel 28 GG auf, der explizit ein kommunales Wahlrecht für EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit vorsieht.
Jeder Mensch hat das Recht, an seinem Lebensmittelpunkt die städtische Politik mitzubestimmen. Wer das Gefühl hat, dass die eigene Meinung zählt, ist bereits integriert. Die bestehenden Hürden, die das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht dem entgegensetzt, werden wir aufheben. Das kommunale Wahlrecht ist allen Menschen zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres direkten Umfelds teilzuhaben.







Lektorat

Lektoriert von

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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