BY:Unterfranken/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Gebietsversammlungen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den BY:Unterfranken/Bezirksparteitag_2013.1 von Michael Hartrich.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Unterfranken/Bezirksparteitag_2013.1/Antragsfabrik.

Titel = Gebietsversammlungen
Änderungsantrag Nr.
SÄA04
Beantragt von
Michael Hartrich
Betrifft
Satzung des Bezirksverband Unterfranken / §14
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen, den folgenden Paragraph als §14 oder an anderer geeigneter Stelle in die Satzung der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Unterfranken aufzunehmen.

(1) Eine Gebietsversammlung ist die Versammlung aller Piraten eines unterfränkischen Landkreises, einer kreisfreien Stadt, eines Wahl- oder Stimmkreises, in denen keine Untergliederung (Kreis- oder Ortsverband) existiert.

(2) Der Vorstand des Bezirksverbandes vertritt die Interessen der Gebietsversammlung nach Maßgabe ihrer Beschlüsse. Der Bezirksvorstand kann auf Vorschlag der Gebietsversammlung Personen aus deren Mitte für die Vertretung mit bestimmten Aufgaben beauftragen.

(3) Die Gebietsversammlung entscheidet je nach Gebietsart über

  • wichtige, das Gebiet betreffende politische Fragen.
  • über die Gründung einer Untergliederung.
  • gegebenenfalls weitere ihr nach der Satzung des Bezirksverbandes zukommende Aufgaben.


(4) Stimmberechtigt ist jeder nach dem Landes- oder Bundeswahlgesetz im Gebiet wahlberechtigte Pirat, der nicht länger als drei Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand ist.

(5) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des Bezirksverbandes einberufen, wenn

  • der Bezirksvorstand es beschließt.
  • mindestens 10 %, jedoch nicht weniger als drei der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.


(6) Die Gebietsversammlung kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben.

(7) Gebietsversammlungen können mit anderen Gebietsversammlungen örtlich und zeitlich zusammengelegt werden und finden an einem beliebigen Ort innerhalb der geographischen Grenzen des Gebietes der Versammlung statt.

(8) Eine Gebietsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 % der Piraten des Gebiets, jedoch nicht weniger als drei, akkreditiert sind.

(9) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zum Bezirksparteitag. Der Vorstand des Bezirksverbandes kann jedoch abweichende Regelungen beschließen.

(10) Beschlüsse von Gebietsversammlungen können durch Beschlüsse des Bezirksparteitages mit Zweidrittelmehrheit aufgehoben werden.

Begründung

Damit auch Piraten in Gebieten ohne Kreis- und Ortsverband schnell auf lokale politische Fragen reagieren können, benötigen sie ein Gremium, das für ihren Bereich beschlussfähig ist. Dies soll durch die Einführung von Gebietsversammlungen realisiert werden.






Lektorat

Lektoriert von

  1. MircoL
  2.  ?
  3. ...


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Michael Hartrich
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...