BY:Schwaben/KV Neu-Ulm/KPT11/BY:Schwaben/KV Neu-Ulm/KPT11/Protokoll

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Protokoll KPT Neu-Ulm 2011 am 31.07.‘11

Tagesordnung

  13:30 Uhr:
        - Einlass und Akkreditierung 
  14:00 Uhr:
        - Beginn des Kreisparteitags
        - Begrüßung durch Willi Gasser,
        - Generalsekretär des Bezirksverbands Schwaben
        - Wahl eines Versammlungsleiters, Wahlleiters,
        - Protokollanten und der Rechnungsprüfer
        - Tätigkeitsbericht des Vorstands und Bericht der Rechnungsprüfer
        - Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
  15:00 Uhr:
        - Wahl des Vorstands
        - Aufstellung und Vorstellung der Kandidaten (pro Amt max. 10 Minuten)
        - Wahl des Kassenprüfers 
  16:00 Uhr:
        - Sonstiges
        - Diskussion und Abstimmung über Anträge 
  17:00 Uhr:
        - Schließung der Versammlung

Die Akkreditierung wurde um 13:30 Uhr eröffnet.

Akkreditierte: 6


Begrüßung

Der Bezirksgeneralsekretär des BzV Schwaben, Willi Gasser, heißt die Mitglieder Willkommen
und eröffnet den KPT um 14:03 Uhr.


Wahl der Versammlungsleitung

I.	Willi Gasser
Willi wird angenommen


Die Wahl des Protokollanten wird vorgezogen


Wahl des Protokollanten

I.	Christoph Schönfeld
Angenommen

Wahl des Wahlleiters

I.	Jochen Schmidberger
Wird angenommen

Bestimmung der Wahlhelfer

I.	Angelika Snook
II.	Christoph Schönfeld
Werden ohne Widerspruch angenommen


Abstimmung über die Geschäftsordnung

angenommen


Abstimmung über die Tagesordnung

wird angenommen


Wahl der Rechnungsprüfer

I.	Angelika Snook
II.	Jan Engelhart
Wurden angenommen 


Tätigkeitsbericht des Vorstandes

1. Vorsitzender Dirk T. Polly Kopie aus dem Wiki der Piratenpartei:


Tätigkeitsbericht 2010/2011
Vorsitzender KV Neu-Ulm
-	Gründung des KV Neu-Ulm
-	Aufruf zur Ideenfindung für relevante Themen im LK Neu-Ulm
-	Einrichten und Pflegen der Website des KV
-	Pflege der Wiki-Seiten
-	Leitung der öffentlichen Sitzungen
-	Vorbereitung Aktion „Schülerlotsen“
-	Vorbereitung Aktion „Eltern-LAN“ und Teilnahme
-	Unterstützung von Ulm/Ehingen/Biberach beim Wahlkampf
-	Teilnahme Grünen-Infoveranstaltung „Atomausstieg“
-	Orga Kontoeröffnung
-	Planung der Aktion „Kinder wollen singen“
-	Einführung und Vorbereitung eines Workshops „Wahl“
-	Vorbereitung „Willkommenspaket Neupirat“
-	Vorbereitung Aktion „GeoCaching-Day“
-	Vorbereitung Aktion „Freifunk“
-	Aufbau und Administration Piratenpad Neu-Ulm

Schatzmeister Simon Engel Kopie aus dem Wiki der Piratenpartei:

-	Kreisschatzmeister Neu-Ulm
-	Initiierung und maßgebliche Mitarbeit bei der Gründung des KV Neu-Ulm
-	Aufruf zur Ideenfindung für relevante Themen im LK Neu-Ulm
-	Neuaufbau und Überarbeitung der Wiki-Seiten
-	Gründung und Aufbau der Piratenhochschulgruppe Neu-Ulm
-	Initiierung und Vorbereitung der Aktion „Freifunk“
-	Vorbereitung Aktion „Eltern-LAN“
-	Initiierung der Teilnahme an der Grünen-Infoveranstaltung „Atomausstieg“
-	Organisation der Kontoeröffnung für den KV Neu-Ulm
-	Mitarbeit bei der Aktion „Kinder wollen singen“
-	Mitarbeit „Willkommenspaket Neupirat“
-	Vorbereitung Aktion „GeoCaching-Day“
-	Erstellung des Kassenberichtes
-	Zusammenarbeit mit den Kassenprüfern


Berichte der Kassenprüfer

Entfallen, da das Geld des KVs vom BzV verwaltet wird und die Kassenprüfung gemeinsam erfolgt


Entlastung des Vorstandes

Es wird beantragt, die Vorstände einzeln zu entlasten

I.	Dirk T. Polly wird einstimmig entlastet
II.	Franz Nemec wird mit 3 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen nicht entlastet
III.	Simon Engel wird einstimmig entlastet


Wahl des Vorstandes

I.	1. Vorsitzender
Kandidaten
a.	Dirk T. Polly
Dirk stellt sich kurz vor:
-	Erörtert das der KV aufgrund der wenigen aktiven Mitgliedern in Aktionen beschränkt ist
-	Einsatz  für mehr aktive Mitglieder
-	Verbesserte Kommunikation mit Mitgliedern
-	Bessere Pflege der HP und des Twitteraccounts
- 	Freifunk voran bringen
Der Wahlleiter erklärt das Wahlverfahren
Wahlgang:
Eröffnung des Wahlgangs um 14:25 Uhr, geschlossen um 14:27 Uhr (Stimmzettel 1)
6 abgegebene und gültige Stimmen
Dirk 6 Stimmen (100 %)
Dirk T. Polly ist gewählt worden und nimmt die Wahl an
II.	Stellv. Vorsitzender
Kandidaten
a.	Simon Engel
Simon stellt sich kurz vor:
-	Unterstützt den Freifunk
-	Mehr Infostände im kommenden Jahr
-	(Setzt sich für eine Umstrukturierung der Piratenpartei ein)

Wahlgang:
Eröffnung des Wahlgangs um 14:32 Uhr, geschlossen um 14:33 Uhr (Stimmzettel 2)
6 abgegebene und gültige Stimmen
Simon 6 Stimmen (100 %)
Simon Engel ist gewählt worden und nimmt die Wahl an

III.	Schatzmeister
Kandidaten
a.	Jan Engelhart
Jan stellt sich kurz vor
GO-Antrag: auf eine kurze Pause (Antragsteller: Willi Gasser)
Angenommen
Wahlgang:
Eröffnung des Wahlgangs um 14:55 Uhr, geschlossen um 14:57 Uhr (Stimmzettel 3)
6 abgegebene und gültige Stimmen
Jan 6 Stimmen (100 %)
Jan Engelhart ist gewählt worden und nimmt die Wahl an

Wahl der Kassenprüfer

GO-Antrag: auf öffentliche Abstimmung (Antragsteller: Willi Gasser)

Angenommen

a.	Michaela Geisler – wird angenommen
b.	Angelika Snook – wird angenommen

Sonstiges

Nichts


Diskussion und Abstimmung über Anträge

Satzungsänderungsantrag 001
Antragsteller: Willi Gasser
Eingegangen: 29.06.2011
Antrag:
Ich stelle folgenden Satzungsänderungsantrag:
Die Satzung soll in §10 folgendermaßen geändert werden:
*Aktuelle Fassung: 
   § 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
   Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze. 
*Neue Fassung: 
§10. Kandidatenaufstellungen für Wahlen
§10.1 Vorrang des staatlichen Rechts
Art.1 – Subsidiarität der Satzung
(1) Alle Veranstaltungen der Piratenpartei Deutschland, in denen ihre Kandidaten für Wahlen
zu öffentlichen Ämtern[1] oder Mandaten aufgestellt werden sollen, erfolgen strikt nach Maßgabe
der einschlägigen Gesetze sowie der zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechtsnormen. [2]

(2) Nur soweit diesen staatlichen Rechtsnormen keine anzuwendenden Regelungen zu entnehmen bzw. aus

ihnen abzuleiten sind, dann sind die folgenden Bestimmungen anzuwenden.
§10.2 Zuständigkeit und Verfahren
Art.1 – Gebietsverband
(1) Deckt sich das satzungsgemäße Tätigkeitsgebiet eines Gebietsverbands mit dem Wahlgebiet, dann 
ist dieser Gebietsverband für die Aufstellung verantwortlich. Decken sich die Tätigkeitsgebiete nicht
mit dem Wahlgebiet, dann ist der nächst höhere Gebietsverband für die Kandidatenaufstellung
verantwortlich, dessen satzungsgemäßes Tätigkeitsgebiet das Wahlgebiet vollständig umfasst.
(2) Ist ein Wahlgebiet nach staatlichen Normen in sich gegliedert,[3] dann soll der Vorstand des insoweit
zuständigen höheren Gebietsverbands für jede dieser staatlichen Gliederungen des Wahlgebiets einen
weisungsgebundenen Beauftragten ernennen, dem die praktische Durchführung der Kandidatenaufstellung
obliegt;[4] ihm sind alle dazu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und eine angemessene Zahl
von Assistenten beizugeben.
(3) In Nominierungsveranstaltungen können weder Mitglieder der Versammlungsleitung noch
ihre Assistenten als Kandidaten für die öffentliche Wahl aufgestellt werden.
Art.2 – Nominierungs-Versammlungen
(1) Die Aufstellung von Kandidaten der Piratenpartei für Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder
Mandaten findet in nicht-öffentlichen Versammlungen statt (geschlossene Gesellschaft);
[5] zutrittsberechtigt sind insoweit nur die stimmberechtigten Mitglieder der Versammlung, Vorstandsmitglieder
des verantwortlichen Gebietsverbands und die Versammlungsleitung nach Art.56 Abs.2 dieser Satzung.
Die Versammlungsleitung gibt nach dem Ende der Versammlung ihr Ergebnis auf geeignete Weise bekannt;
der Vorstand des verantwortlichen Gebietsverbands entscheidet danach, ob und in welcher Weise die Medien
auch über den Verlauf der Versammlung informiert werden.
(2) Stimmberechtigt in der Versammlung sind nur Mitglieder der Piratenpartei, die Kandidaten in der
öffentlichen Wahl, für die sie aufgestellt werden, dann auch wählen dürften;[6] wenn die
öffentliche Wahl am selben Tag stattfinden würde.[7] In der Ladung zur Versammlung sind die
Stimmberechtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen, für welche Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder
Mandaten die Kandidaten aufgestellt werden; im übrigen gelten für Form und Frist der Ladung die gleichen
Regeln wie für die Ladungen zu Bezirksparteitagen.
(3) Die Nominierung der Kandidaten erfolgt nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Wahl. Gewählt ist,
wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte; [8] die Reihenfolge
der Listenkandidaten im beschlossenen Wahlvorschlag richtet sich nach der Zahl der auf sie entfallenden
Stimmen. [9]
(4) Nominierungs-Versammlungen können auch im Rahmen eines Parteitags stattfinden, wenn in der
Ladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und sichergestellt ist, dass nur insoweit Stimmberechtigte
an den Nominierungswahlen teilnehmen.
Art.3 – Geschäftsordnung der Versammlungen
(1) Das Protokoll der Nominierungsversammlung muss mindestens enthalten:[10]
1. Ort und Zeit der Versammlung;
2. Form und Datum ihrer Ladung;
3. Zahl der erschienenen Stimmberechtigten;
4. Gang der Wahlen und Abstimmungen;
5. Ergebnis der Nominierungswahlen.
(2) Das Protokoll der Versammlung ist vom Versammlungsleiter und von zwei weiteren Teilnehmern zu
unterschreiben; sie haben dabei an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Reihenfolge
der Listenkandidaten in geheimer Abstimmung erfolgt ist.[11]
(3) Im übrigen gelten für Nominierungs-Versammlungen sinngemäß die Regelungen dieser Satzung über den Parteitag sowie seine Geschäftsordnung.
Begründung
Damit es bei der Kandidatenaufstellung im Wahljahr 2013 keine Probleme mit dem Bundes/Landeswahlleiter
gibt, wurde mir die Satzung des BzV Oberpfalz empfohlen. Diese sei vorbildlich.
Begründung und Fußnoten
  1. ↑ §10 der alten Satzung regelt nur Nominierungen zu Volksvertretungen, in Bayern werden aber Landräte,
Bürgermeister u.a. direkt gewählt; auch Hochschul- und Kammer-Wahlen u.a. sind dort nicht berücksichtigt.
  2. ↑ bay. Landeswahlordnung, Kommunalwahlordnung u.a.
  3. ↑ Das sind Stimmkreise zum bay. Landtag und BT-Wahlkreise; beide weichen praktisch immer von den Landkreisgrenzen ab.
  4. ↑ Das sind Nominierungsveranstaltungs-Kommissare
  5. ↑ Erfahrungsgemäß erscheint bei kleineren Parteien sonst die Polizei, die nach Art.4 Abs.5 Satz 2 bayVersG
dort auch zu dulden ist – sonst löst sie die Versammlung auf.
  6. ↑ Wegen Verstoß gegen diesen demokratischen Grundsatz sind schon Wahlen annulliert worden (z.B.
HVerfG 3/92, Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts vom 4.Mai 1993, abgedruckt in NVwZ
1993,1083ff; vgl. BVerfGE 98,243). Stimmt auch nur ein einziger nicht-Stimmberechtigter mit ab,
dann wird der Wahlvorschlag gar nicht erst zugelassen; der jeweilige Wahlausschuss aber entscheidet
darüber erst auf seiner Zulassungssitzung nach Einreichen der Unterstützungsunterschriften
– wegen Fristablauf kann die rechtskonforme Nominierung dann auch nicht mehr nachgeholt werden, und die
Wahl wäre für uns gestorben.
  7. ↑ Art.30 Abs.1 Satz 2 bay.LWG und Art.31 bay.LWG, jus cogens; die Kommunalwahlordnungen
verweisen jeweils auf diese Artikel.
  8. ↑ Zwingend so nach Art.30 Abs.4 Satz 3 ff bay.LWG bzw. Art.31 Abs.2 Satz 3 bay.LWG; auch die
Kommunalwahlordnungen verweisen darauf. Für Listenkandidaten ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben
eine modifizierte Form des approval vote, bei der nur gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der
abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
  9. ↑ Gesetzlich wären sie sonst zwingend in alphabetischer Reihenfolge aufgestellt; Art.31
Abs.3 Satz 2 bay.LWG, ebenso bei Kommunalwahlen!
 10. ↑ Gesetzlich so vorgeschrieben: Art.30 Abs.5 Satz 5 bay.LWG.
 11. ↑ Zwingend so vorgeschrieben in Art.30 Abs.5 Satz 2 bay.LWG und Art.31 Abs.4 bay.LWG; ebenso
in den Kommunalwahlordnungen
Der Antrag wird einstimmig Angenommen

Der Parteitag wird um 15:06 Uhr beendet