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Protokoll KPT Neu-Ulm 2011 am 31.07.‘11
Tagesordnung
13:30 Uhr: - Einlass und Akkreditierung 14:00 Uhr: - Beginn des Kreisparteitags - Begrüßung durch Willi Gasser, - Generalsekretär des Bezirksverbands Schwaben - Wahl eines Versammlungsleiters, Wahlleiters, - Protokollanten und der Rechnungsprüfer - Tätigkeitsbericht des Vorstands und Bericht der Rechnungsprüfer - Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 15:00 Uhr: - Wahl des Vorstands - Aufstellung und Vorstellung der Kandidaten (pro Amt max. 10 Minuten) - Wahl des Kassenprüfers 16:00 Uhr: - Sonstiges - Diskussion und Abstimmung über Anträge 17:00 Uhr: - Schließung der Versammlung
Die Akkreditierung wurde um 13:30 Uhr eröffnet.
Akkreditierte: 6
Inhaltsverzeichnis
- 1 Begrüßung
- 2 Wahl der Versammlungsleitung
- 3 Wahl des Protokollanten
- 4 Wahl des Wahlleiters
- 5 Bestimmung der Wahlhelfer
- 6 Abstimmung über die Geschäftsordnung
- 7 Abstimmung über die Tagesordnung
- 8 Wahl der Rechnungsprüfer
- 9 Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- 10 Berichte der Kassenprüfer
- 11 Entlastung des Vorstandes
- 12 Wahl des Vorstandes
- 13 Wahl der Kassenprüfer
- 14 Sonstiges
- 15 Diskussion und Abstimmung über Anträge
Begrüßung
Der Bezirksgeneralsekretär des BzV Schwaben, Willi Gasser, heißt die Mitglieder Willkommen und eröffnet den KPT um 14:03 Uhr.
Wahl der Versammlungsleitung
I. Willi Gasser Willi wird angenommen
Die Wahl des Protokollanten wird vorgezogen
Wahl des Protokollanten
I. Christoph Schönfeld Angenommen
Wahl des Wahlleiters
I. Jochen Schmidberger Wird angenommen
Bestimmung der Wahlhelfer
I. Angelika Snook II. Christoph Schönfeld Werden ohne Widerspruch angenommen
Abstimmung über die Geschäftsordnung
angenommen
Abstimmung über die Tagesordnung
wird angenommen
Wahl der Rechnungsprüfer
I. Angelika Snook II. Jan Engelhart Wurden angenommen
Tätigkeitsbericht des Vorstandes
1. Vorsitzender Dirk T. Polly Kopie aus dem Wiki der Piratenpartei:
Tätigkeitsbericht 2010/2011 Vorsitzender KV Neu-Ulm
- Gründung des KV Neu-Ulm - Aufruf zur Ideenfindung für relevante Themen im LK Neu-Ulm - Einrichten und Pflegen der Website des KV - Pflege der Wiki-Seiten - Leitung der öffentlichen Sitzungen - Vorbereitung Aktion „Schülerlotsen“ - Vorbereitung Aktion „Eltern-LAN“ und Teilnahme - Unterstützung von Ulm/Ehingen/Biberach beim Wahlkampf - Teilnahme Grünen-Infoveranstaltung „Atomausstieg“ - Orga Kontoeröffnung - Planung der Aktion „Kinder wollen singen“ - Einführung und Vorbereitung eines Workshops „Wahl“ - Vorbereitung „Willkommenspaket Neupirat“ - Vorbereitung Aktion „GeoCaching-Day“ - Vorbereitung Aktion „Freifunk“ - Aufbau und Administration Piratenpad Neu-Ulm
Schatzmeister Simon Engel Kopie aus dem Wiki der Piratenpartei:
- Kreisschatzmeister Neu-Ulm - Initiierung und maßgebliche Mitarbeit bei der Gründung des KV Neu-Ulm - Aufruf zur Ideenfindung für relevante Themen im LK Neu-Ulm - Neuaufbau und Überarbeitung der Wiki-Seiten - Gründung und Aufbau der Piratenhochschulgruppe Neu-Ulm - Initiierung und Vorbereitung der Aktion „Freifunk“ - Vorbereitung Aktion „Eltern-LAN“ - Initiierung der Teilnahme an der Grünen-Infoveranstaltung „Atomausstieg“ - Organisation der Kontoeröffnung für den KV Neu-Ulm - Mitarbeit bei der Aktion „Kinder wollen singen“ - Mitarbeit „Willkommenspaket Neupirat“ - Vorbereitung Aktion „GeoCaching-Day“ - Erstellung des Kassenberichtes - Zusammenarbeit mit den Kassenprüfern
Berichte der Kassenprüfer
Entfallen, da das Geld des KVs vom BzV verwaltet wird und die Kassenprüfung gemeinsam erfolgt
Entlastung des Vorstandes
Es wird beantragt, die Vorstände einzeln zu entlasten
I. Dirk T. Polly wird einstimmig entlastet II. Franz Nemec wird mit 3 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen nicht entlastet III. Simon Engel wird einstimmig entlastet
Wahl des Vorstandes
I. 1. Vorsitzender Kandidaten a. Dirk T. Polly Dirk stellt sich kurz vor: - Erörtert das der KV aufgrund der wenigen aktiven Mitgliedern in Aktionen beschränkt ist - Einsatz für mehr aktive Mitglieder - Verbesserte Kommunikation mit Mitgliedern - Bessere Pflege der HP und des Twitteraccounts - Freifunk voran bringen
Der Wahlleiter erklärt das Wahlverfahren
Wahlgang: Eröffnung des Wahlgangs um 14:25 Uhr, geschlossen um 14:27 Uhr (Stimmzettel 1) 6 abgegebene und gültige Stimmen Dirk 6 Stimmen (100 %) Dirk T. Polly ist gewählt worden und nimmt die Wahl an
II. Stellv. Vorsitzender Kandidaten a. Simon Engel Simon stellt sich kurz vor: - Unterstützt den Freifunk - Mehr Infostände im kommenden Jahr - (Setzt sich für eine Umstrukturierung der Piratenpartei ein) Wahlgang: Eröffnung des Wahlgangs um 14:32 Uhr, geschlossen um 14:33 Uhr (Stimmzettel 2) 6 abgegebene und gültige Stimmen Simon 6 Stimmen (100 %) Simon Engel ist gewählt worden und nimmt die Wahl an III. Schatzmeister Kandidaten a. Jan Engelhart Jan stellt sich kurz vor
GO-Antrag: auf eine kurze Pause (Antragsteller: Willi Gasser) Angenommen
Wahlgang: Eröffnung des Wahlgangs um 14:55 Uhr, geschlossen um 14:57 Uhr (Stimmzettel 3) 6 abgegebene und gültige Stimmen Jan 6 Stimmen (100 %) Jan Engelhart ist gewählt worden und nimmt die Wahl an
Wahl der Kassenprüfer
GO-Antrag: auf öffentliche Abstimmung (Antragsteller: Willi Gasser)
Angenommen
a. Michaela Geisler – wird angenommen b. Angelika Snook – wird angenommen
Sonstiges
Nichts
Diskussion und Abstimmung über Anträge
Satzungsänderungsantrag 001
Antragsteller: Willi Gasser
Eingegangen: 29.06.2011
Antrag:
Ich stelle folgenden Satzungsänderungsantrag:
Die Satzung soll in §10 folgendermaßen geändert werden:
*Aktuelle Fassung:
§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze.
*Neue Fassung: §10. Kandidatenaufstellungen für Wahlen §10.1 Vorrang des staatlichen Rechts Art.1 – Subsidiarität der Satzung
(1) Alle Veranstaltungen der Piratenpartei Deutschland, in denen ihre Kandidaten für Wahlen zu öffentlichen Ämtern[1] oder Mandaten aufgestellt werden sollen, erfolgen strikt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze sowie der zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechtsnormen. [2]
(2) Nur soweit diesen staatlichen Rechtsnormen keine anzuwendenden Regelungen zu entnehmen bzw. aus
ihnen abzuleiten sind, dann sind die folgenden Bestimmungen anzuwenden. §10.2 Zuständigkeit und Verfahren Art.1 – Gebietsverband
(1) Deckt sich das satzungsgemäße Tätigkeitsgebiet eines Gebietsverbands mit dem Wahlgebiet, dann ist dieser Gebietsverband für die Aufstellung verantwortlich. Decken sich die Tätigkeitsgebiete nicht mit dem Wahlgebiet, dann ist der nächst höhere Gebietsverband für die Kandidatenaufstellung verantwortlich, dessen satzungsgemäßes Tätigkeitsgebiet das Wahlgebiet vollständig umfasst.
(2) Ist ein Wahlgebiet nach staatlichen Normen in sich gegliedert,[3] dann soll der Vorstand des insoweit zuständigen höheren Gebietsverbands für jede dieser staatlichen Gliederungen des Wahlgebiets einen weisungsgebundenen Beauftragten ernennen, dem die praktische Durchführung der Kandidatenaufstellung obliegt;[4] ihm sind alle dazu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und eine angemessene Zahl von Assistenten beizugeben.
(3) In Nominierungsveranstaltungen können weder Mitglieder der Versammlungsleitung noch ihre Assistenten als Kandidaten für die öffentliche Wahl aufgestellt werden. Art.2 – Nominierungs-Versammlungen
(1) Die Aufstellung von Kandidaten der Piratenpartei für Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten findet in nicht-öffentlichen Versammlungen statt (geschlossene Gesellschaft); [5] zutrittsberechtigt sind insoweit nur die stimmberechtigten Mitglieder der Versammlung, Vorstandsmitglieder des verantwortlichen Gebietsverbands und die Versammlungsleitung nach Art.56 Abs.2 dieser Satzung. Die Versammlungsleitung gibt nach dem Ende der Versammlung ihr Ergebnis auf geeignete Weise bekannt; der Vorstand des verantwortlichen Gebietsverbands entscheidet danach, ob und in welcher Weise die Medien auch über den Verlauf der Versammlung informiert werden.
(2) Stimmberechtigt in der Versammlung sind nur Mitglieder der Piratenpartei, die Kandidaten in der öffentlichen Wahl, für die sie aufgestellt werden, dann auch wählen dürften;[6] wenn die öffentliche Wahl am selben Tag stattfinden würde.[7] In der Ladung zur Versammlung sind die Stimmberechtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen, für welche Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten die Kandidaten aufgestellt werden; im übrigen gelten für Form und Frist der Ladung die gleichen Regeln wie für die Ladungen zu Bezirksparteitagen.
(3) Die Nominierung der Kandidaten erfolgt nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte; [8] die Reihenfolge der Listenkandidaten im beschlossenen Wahlvorschlag richtet sich nach der Zahl der auf sie entfallenden Stimmen. [9]
(4) Nominierungs-Versammlungen können auch im Rahmen eines Parteitags stattfinden, wenn in der Ladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und sichergestellt ist, dass nur insoweit Stimmberechtigte an den Nominierungswahlen teilnehmen. Art.3 – Geschäftsordnung der Versammlungen
(1) Das Protokoll der Nominierungsversammlung muss mindestens enthalten:[10]
1. Ort und Zeit der Versammlung; 2. Form und Datum ihrer Ladung; 3. Zahl der erschienenen Stimmberechtigten; 4. Gang der Wahlen und Abstimmungen; 5. Ergebnis der Nominierungswahlen.
(2) Das Protokoll der Versammlung ist vom Versammlungsleiter und von zwei weiteren Teilnehmern zu unterschreiben; sie haben dabei an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Reihenfolge der Listenkandidaten in geheimer Abstimmung erfolgt ist.[11]
(3) Im übrigen gelten für Nominierungs-Versammlungen sinngemäß die Regelungen dieser Satzung über den Parteitag sowie seine Geschäftsordnung.
Begründung Damit es bei der Kandidatenaufstellung im Wahljahr 2013 keine Probleme mit dem Bundes/Landeswahlleiter gibt, wurde mir die Satzung des BzV Oberpfalz empfohlen. Diese sei vorbildlich.
Begründung und Fußnoten 1. ↑ §10 der alten Satzung regelt nur Nominierungen zu Volksvertretungen, in Bayern werden aber Landräte, Bürgermeister u.a. direkt gewählt; auch Hochschul- und Kammer-Wahlen u.a. sind dort nicht berücksichtigt. 2. ↑ bay. Landeswahlordnung, Kommunalwahlordnung u.a. 3. ↑ Das sind Stimmkreise zum bay. Landtag und BT-Wahlkreise; beide weichen praktisch immer von den Landkreisgrenzen ab. 4. ↑ Das sind Nominierungsveranstaltungs-Kommissare 5. ↑ Erfahrungsgemäß erscheint bei kleineren Parteien sonst die Polizei, die nach Art.4 Abs.5 Satz 2 bayVersG dort auch zu dulden ist – sonst löst sie die Versammlung auf. 6. ↑ Wegen Verstoß gegen diesen demokratischen Grundsatz sind schon Wahlen annulliert worden (z.B. HVerfG 3/92, Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts vom 4.Mai 1993, abgedruckt in NVwZ 1993,1083ff; vgl. BVerfGE 98,243). Stimmt auch nur ein einziger nicht-Stimmberechtigter mit ab, dann wird der Wahlvorschlag gar nicht erst zugelassen; der jeweilige Wahlausschuss aber entscheidet darüber erst auf seiner Zulassungssitzung nach Einreichen der Unterstützungsunterschriften – wegen Fristablauf kann die rechtskonforme Nominierung dann auch nicht mehr nachgeholt werden, und die Wahl wäre für uns gestorben. 7. ↑ Art.30 Abs.1 Satz 2 bay.LWG und Art.31 bay.LWG, jus cogens; die Kommunalwahlordnungen verweisen jeweils auf diese Artikel. 8. ↑ Zwingend so nach Art.30 Abs.4 Satz 3 ff bay.LWG bzw. Art.31 Abs.2 Satz 3 bay.LWG; auch die Kommunalwahlordnungen verweisen darauf. Für Listenkandidaten ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben eine modifizierte Form des approval vote, bei der nur gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. 9. ↑ Gesetzlich wären sie sonst zwingend in alphabetischer Reihenfolge aufgestellt; Art.31 Abs.3 Satz 2 bay.LWG, ebenso bei Kommunalwahlen! 10. ↑ Gesetzlich so vorgeschrieben: Art.30 Abs.5 Satz 5 bay.LWG. 11. ↑ Zwingend so vorgeschrieben in Art.30 Abs.5 Satz 2 bay.LWG und Art.31 Abs.4 bay.LWG; ebenso in den Kommunalwahlordnungen
Der Antrag wird einstimmig Angenommen
Der Parteitag wird um 15:06 Uhr beendet