BY:Positionspapiere/POS-104

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Evidenzbasierte Haltung zum gesetzlichen Umgang mit der E-Zigarette

Viele Menschen in Deutschland benutzen heute die E-Zigarette als Genussmittel. Diese besteht aus einem elektronisch betriebenen Verdampfer und einem Behältnis, das mit der zu verdampfenden Flüssigkeit, dem sogenannten Liquid, gefüllt ist. Die Liquids bestehen aus einer Trägersubstanz (z.B. Propylenglykol) und Aromen und können zusätzlich Nikotin enthalten. Bei der Verdampfung des Liquids in der E-Zigarette entstehen weder Rauch noch nach derzeitigem Wissenstand andere, für Dritte schädliche Emissionen.

Die Piratenpartei fordert:

  • Es müssen Qualitätsstandards als Grundlage für Produktion, Vertrieb und Handel der Liquids geschaffen werden (Ausweispflicht für Inhaltsstoffe, kindersichere Behältnisse, Angabe der Nikotinkonzentration, Zulassungsregeln für Produzenten usw.).
  • Eine Höchstkonzentration für Nikotin in den Liquids soll, idealerweise europaweit, festgelegt werden.
  • Regelungen und Einschränkungen sollen nur zum Zwecke des Jugend- und Verbraucherschutzes getroffen werden. Abgabe und Handhabung von Liquids sollen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet werden.
  • Die Einbeziehung der E-Zigarette ins »Nichtraucherschutzgesetz« ist abzulehnen. Insbesondere ist kein Grund erkennbar, die Benutzung von E-Zigaretten auf Raucherbereiche zu beschränken.

Beschluss

Das Positionspapier wurde vom Landesparteitag 2013.2 (Protokoll) als Positionspapier 008 angenommen.