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Stärkung der Kinderinteressen bei Streitigkeiten zwischen den Eltern

Bei Streitigkeiten der Eltern zu Sorgerecht und Umgangsrecht soll die Verfahrensdauer zur Klärung des Sachverhaltes deutlich verkürzt werden. Ein erster gerichtlicher Anhörungstermin soll binnen eines Monats erfolgen.

Unter Streitigkeiten der Eltern leiden die Interessen der Kinder. Aktuell dauert es Monate bis Jahre (je nach Ausprägung der Streitigkeiten) bis juristische Regelungen getroffen werden. Kinder sehen in dieser Zeit oftmals einen Elternteil nicht und die extreme, nervliche Belastung der Eltern durch die Gerichtsverfahren überträgt sich auf die Kinder. Je schneller klare Regelungen gefunden werden, umso schneller können sich Kinder auf die neue Situation einstellen und werden nicht weiter als Spielball zwischen den Streitern missbraucht.

Das Münchner Modell, das einen ersten Anhörungstermin vor Gericht innerhalb von nur einem Monat gewährleistet, beschleunigt bereits am Amtsgericht München die Verfahrensdauer und wirkt sich positiv aus. Leider ist das Modell nicht verpflichtend für alle Richter und wird daher nicht konsequent angewendet. Die beschleunigten Verfahren sind qualitativ nicht schlechter und sparen in der Regel den Beteiligten Geld (juristische Beratung und Prozesskosten). Rechtsprechung ist ein Grundrecht der Bürger und darf nicht zum finanziellen Ruin führen.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP010 angenommen.