BY:Positionspapiere/POS-088

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Einstellung der Förderung von Vertriebenenverbänden

Wir fordern die Einstellung der Förderung von Vertriebenenverbänden in Bayern soweit und die Aufgabe der seit 05.06.1954 übernommenen Schirmherrschaft Bayerns über die Sudetendeutsche Volksgruppe. Die nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) dem Freistaat Bayern auferlegten Kosten sind davon ausgenommen da dies ein Bundesgesetz ist.

Finanzielle Förderung erfahren durch den Freistaat Bayern als Dachorganisationen der Bund der Vertriebenen (BdV), der Landesverband Bayern und die Deutsche Jugend in Europa (DJO), Landesverband Bayern.

Vertriebenverbände sind bald 70 Jahre oder 3 Generationen nach dem Ende des 2. Weltkriegs ein Anachronismus, der keiner weiteren staatlichen Förderung mehr Bedarf. Die Bedeutung der Vertriebenenverbände ist an der Entwicklung ihrer Mitgliederzahlen zu sehen und hat heute außer der Brauchtumspflege jede politische Bedeutung verloren. Im Zeitalter eines geeinten Europas brauchen wir keine staatliche Förderung von Vertriebenenverbänden.

Auf Bundesebene ist eine Abschaffung des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) anzustreben.


Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP028 angenommen.