BY:Positionspapiere/POS-025

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Rekommunalisierung der Stromnetze

Die Stromverteilnetze im Bereich der Niedrigspannung und Mittelspannung auf Ebene der Bezirke sollen rekommunalisiert werden. Die Netze sollen durch Anstalten des öffentlichen Rechts / Genossenschaften / Bürgerbeteiligungsgesellschaften betrieben werden, direkte Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger sind hierbei sicherzustellen. Es sollen bezirksweit operierende Energiegenossenschaften in den bayerischen Bezirken gegründet werden.

Begründung

Stromnetze gehören als Bestandteil der Infrastruktur zu den wesentlichen physikalischen Elementen zur Sicherstellung der Deckung des gesamtgesellschaftlichen Lebenshaltungsbedarfs. Der zuverlässige Betrieb solcher Netze beruht nur zu einem geringfügigen Anteil auf einer Wettbewerbssituation. Der überwiegende Teil besteht in der Sicherstellung einer exakt definierten Versorgungsqualität. Insofern bietet eine rein marktwirtschaftlich organisierte Versorgungstruktur keine Vorteile, sondern begünstigt lediglich mittelfristig die Bildung von Oligopolen, die dann in stillschweigendem Einverständnis die Bewirtschaftung dieser Netze rein aus Aspekten der Kapitalrendite betreiben. Die Folgen solcher Organisationsformen sind aus den Versäumnissen bei der Infrastrukturerhaltung der Bahn hinreichend bekannt. Da jedoch die Grundversorgung seiner Bürger zu dem elementaren Aufgaben eines Staatswesens gehört, ist die Sicherstellung eines wesentlichen politischen Einflusses der Bürger auf die dazu notwendigen Strukturen dringend geboten.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als P131 angenommen (Protokoll).