BY:München/Kreisverband/Zweitwohnungssteuer

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Streichung der Zweitwohnungssteuer

Im Jahr 2003 hat die CSU im Landtag beschlossen, den Kommunen die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer zu gestatten. Die Regelung sollte vor allem Tourismus-Gemeinden am Alpenrand zusätzliche Einnahmen verschaffen. Es griffen aber nicht nur die Tourismus-Gemeinden zu, sondern auch einige große Städte wie München, Augsburg und Nürnberg. Dadurch wurden nicht nur die Besitzer von Ferienwohnungen zur Kasse gebeten, sondern auch Studenten und Geringverdiener wie Krankenschwestern und junge Polizisten, die von Berufs wegen eine Zweitwohnung in der Großstadt brauchen. Das Gesetz wurde deshalb nachgebessert. Seit 2009 muss die Zweitwohnungssteuer nur noch bezahlen, wer pro Jahr mehr als 25 000 Euro (Alleinstehende) bzw. 33 000 Euro (Ehepaare) verdient. Um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen, verlegten aber auch viele Betroffene ihren Hauptwohnsitz in die Großstadt. Ihren Heimatorten entgehen dadurch Steuereinnahmen. Solange der Landtag dieses Gesetz nicht korrigiert hat, sollte die Stadt München daher auf die Erhebung dieser zweckentfremdeten und unfairen Steuer verzichten.

Begründung

Die Begründung steht im Antrag. Hier einige weiterführende Informationen:
http://www.muenchen.de/Rathaus/ska/fachinfos/zweitwohnst/index.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Zweitwohnungen-Die-Steuer-liegt-der-CSU-im-Magen-id4156986.html
http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&id=26