BY:Landkreis Weilheim-Schongau/Kreisverband/GO

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Version
  • Die aktuelle Fassung der GO wurde von der konstituierenden Sitzung am 19.07.2012 des 1. Vorstands des KV Weilheim-Schongau beschlossen und auf der Konstituierenden Sitzung am 12.06.2013 vom 2. Vorstand geändert

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. Sollte keine Entscheidung möglich sein, wird die Angelegenheit dem Gesamtvorstand zur Entscheidung vorgelegt.
  4. Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten, Tätigkeitsbericht an.
  5. Jedes Vorstandsmitglied führt seinen Tätigkeitsbericht auf seiner Benutzerseite im Wiki. Dieser sollte einmal im Monat aktualisiert werden.

§2 Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

  • Julian Wagener, Vorsitzender: Technik
  • Alexander Neumeyer, stellv. Vorsitzender: Presse
  • Marc Engelhardt, Schatzmeister: Finanzen

§3 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluß müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.
  3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Abstimmung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 48 Stunden.
  5. Beschlüsse des Vorstands sind unverzüglich aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  6. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:
    1. einem Organ der Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen
    2. einem Organ der Jungen Piraten Deutschland oder deren Untergliederungen
    3. jeder natürlichen oder juristischen Person.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung statt. In Ausnahmefällen können diese auch fernmündlich stattfinden.
  2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden in Schriftform einberufen und finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Der Vorstand jedes angegliederten Ortsverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  5. Es obliegt dem Protokollanten zu jeder Sitzung unverzüglich ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist vom Protokollant unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muß zeitgleich auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt gegeben werden. Zusätzlich wird eine Kopie ausgedruckt und nicht unterschrieben in einem Ordner abgeheftet. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bezirksverband.
  2. Die Vorstandsmitglieder erhalten gemäß der Vorgaben des Bezirksverbandes Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist nicht zulässig. Auf Beschluß des Vorstands können Mitgliederdaten ausnahmsweise an einen beauftragten Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt.