BY:Landkreis München/Kreisparteitag 2012.1

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Der 1. reguläre Parteitag des Kreisverbands München-Land der Piratenpartei findet statt:

Datum: Sonntag., 11. November 2012
Zeit: Akkreditierung ab 10:30 Uhr, Beginn 11:00 Uhr (Im Anschluss an die Aufstellungsversammlung Direktkandidat Bundestagsahl)
Ende frühestens 12:00, spätestens 19:00 Uhr Ort: Restaurant Minoa, Zwerger Str. 28, 85579 Neubiberg
Anfahrt: mit S/U-Bahn Neuperlach-Süd oder Neubiberg, mit Auto http://goo.gl/maps/tofZ

Auf diesem Parteitag geht es hauptsächlich um Inhalte, d.h es werden Anträge zum Programm oder Satzung des Kreisverbandes diskutiert und beschlossen.

aktuelle Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Kreisvorstand
  2. Feststellung der Beschlußfähigkeit
  3. Beschluß der Tagesordnung
  4. Wahl der Versammlungsämter
  5. Behandlung von Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung oder Satzung
  6. Behandlung von Positionspapieren
  7. Behandlung von Anträgen zum Wahl- oder Parteiprogramm
  8. Behandlung von sonstigen Anträgen
  9. Diskussion und Empfehlung von Anträgen zum Bundesparteitag 2012.2 im Rahmen einer Antragskonferenz
  10. Schließung der Versammlung

Der Kreisverband München-Land verfügt über eine ständige Antragsfabrik, in der Entwürfe und fertige Anträge gesammelt werden und so viele wie möglich beim nächsten Parteitag behandelt werden. Alle Mitglieder können dort Anträge einstellen: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landkreis_München/Antragsfabrik Hinweise über die Einreichung von Anträgen finden sich auf der Seite. Zumindest die bisher dort eingereichten Anträge sollen am Parteitag behandelt werden.

Die aktuelle gültige Satzung des Kreisverbandes befindet sich unter http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landkreis_München/Satzung, die Geschäftsordnung unter http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landkreis_München/Geschäftsordnung.

Wichtige Hinweise zur Akkreditierung: die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn alle fälligen Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden und bei Vorlage eines gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, d.h. Personalausweis oder Reisepass

Hilfreich ist außerdem:

  • ein Nachweis der Beitragszahlung (Überweisungsausdruck, Kontoauszug, Quittung)
  • der Mitgliedsausweis (sofern schon erhalten)

Wurde der Beitrag noch nicht entrichtet oder kann die Entrichtung nicht nachgewiesen werden, muss die Beitragszahlung in bar vor Ort erfolgen.