BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Positionspapier 073

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.1.

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Antragstitel

Keine Lockerung des Nichtraucherschutzes

Antragsteller

Thomas

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei Bayern spricht sich gegen jegliche Lockerung des aktuellen Nichtraucherschutzes im bayrischen Gesundheitsschutzgesetz aus.


Antragsbegründung

Hiermit soll vorsorglich von der Piratenpartei gegen mögliche Lobbygruppen, die den Nichtraucherschutz wieder aufweichen wollen, Position bezogen werden.

Es ist zwar unüblich, sich hinter ein existierendes, durch einen Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz zu stellen. Auf Grund des großen Einflusses der Raucherlobby besteht jedoch weiterhin die Gefahr einer Lockerung durch den Gesetzgeber.

Es ist ein liberaler Grundsatz, dass jeder die Freiheit haben sollte alles zu tun, d.h auch sich selbst zu schaden, solange er keinem anderen schadet. Auch das Grundsatzprogramm stellt fest "Staatliche Reglementierung sollte sich darauf beschränken, Verhalten zu sanktionieren, das Dritten schadet." Das Rauchen hat anders als andere Konsumformen von Drogen unmittelbare und nachweisbare Folgen für Unbeteiligte. Insbesondere die Schädlichkeit des Passivrauchens für die Gesundheit wurde in zahlreichen Studien belegt.

Daher gibt es im öffentlichen Raum einen Konflikt zwischen den Interessen der Raucher, überall und jederzeit rauchen zu dürfen, und der Nichtraucher, nicht deren schädlichen und störenden Abgasen ausgesetzt zu sein. Dieser tritt insbesondere in abgeschlossenen Räumen und Orten der Begegnung (Restaurant, Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen usw.), die dem sozialen Austausch und dem Kennenlernen von anderen Personen dienen, zu Tage. Würde in diesen geraucht werden, müssten die Nichtraucher entweder Passivrauchen in Kauf nehmen oder wären von der Teilnahme ausgeschlossen. Nichtraucher wären also in diesem Fall in jedem Fall geschädgt: entweder durch Passivraucher oder Ausschluss von Orten der Begegnung.

Unter freiem Himmel in abgetrennten Raucherbereichen hingegen tritt der Konflikt auf Grund der Belüftung und Ausweichmöglichkeiten viel weniger ein. Wenn Raucher dort, wie mit der aktuellen Gesetzeslage der Fall, jederzeit Rauchen gehen können, und dabei Nichtraucher weder gefährden noch ausschliessen, ist also der Interessenausgleich gewahrt. Auch können Raucher weiterhin privat oder in geschlossenen Veranstaltungen frei rauchen. Bei öffentlichen Veranstaltungen haben also auch Nichtraucher die tatsächliche Wahlfreiheit zur Teilnahme. Wahlfreiheit wäre es gerade nicht, auf die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, bei denen geraucht wird, verzichten zu müssen.

Ausnahmeregelungen hingegen würden dazu führen, dass

  1. die Bürokratie vermehrt wird, weil die Ausnahmeregelungen ständig kontrolliert werden müssen und nie dem Einzelfall wirklich gerecht werden
  2. die Regelungen genutzt werden um Lücken zu finden und auszunutzen und damit Nichtraucher von vielen Orten und Versammlungen ausgeschlossen wären. Dies betrifft z.B. Raucherlokale und Nebenräume, die dann von vielen Wirten wieder forciert werden würden.

Das BVerfG urteilte, dass die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen in Gaststätten verfassungwidrig wäre, wenn sie Einraumkneipen und Diskotheken benachteiligen. Da auch Nichtraucher zu diesen Zugang haben sollen, kam also nur ein generelles Rauchverbot in Frage. Das ursprüngliche bayrische Gesetz, das bereits von Januar 2008 bis Juli 2009 Gültigkeit hatte, sah auch keine solche Ausnahmen vor.

Daher erfüllt das derzeitige bayrische Gesundheitsschutzgesetz sehr gut die Forderungen des Grundsatzprogramm zum Schutz vor Schaden an Dritten und Gewährleistung von gesellschaftlicher Teilhabe. Zudem erleichtert es Rauchern, die mit dem Rauchen aufhören wollen, den Ausstieg.

Auch die Folgen für die Gaststätten fielen vielen anders als von vielen befürchtet, positiv aus. Der Umsatz stieg im Jahr nach in Kraft treten sogar real um bis 3,6%. Die Arbeitnehmer profitierten gesundheitlich sehr deutlich davon, was z.B. in Irland medizinisch nachgewiesen werden konnte.

E-Zigaretten, die nur Wasserdampf erzeugen, dürften vom Gesetz ausgeschlossen sein, da dieses laut Art. 1 schreibt "Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen."

  1. http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/aufklaerung_vorbeugung/giba/rauchen/index.htm
  2. BVerfG Urteil, das feststellt, dass bei Zulassung von Nebenräumen kleinere Gaststätten benachteiligt wären, weil für sie absolutes, für grössere aber relatives Rauchverbot herrschen würde, um damit verfassungswidrig wäre
PirateFeedback
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

23.01.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. CSteinbrenner
  2. cmrcx
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Klaus P. Segatz - ein Volksentscheid soll vorsorglich vor einer zu einem späteren Zeitpunkt auf demokratischen Weg zustande kommenden anderslautenden Entscheidung geschützt werden?
ein Gesetz kann auf mehreren Wegen zustande kommen bzw. geändert werden. Wir würden uns hiermit auf die Seite des Volksentscheids stellen.--Thomas 00:21, 29. Dez. 2012 (CET)
  1. --Alfred1989 09:01, 10. Jan. 2013 (CET)

Wieso: 1. Der Volksentscheid ging hob oder top. Mehr konnte man nicht abstimmen. 2. Wir haben in bundesprogramm bereits für die legalisierung von drogen ausgesprochen. Was hat dass mit den nichtraucherschutz zu tun? Jede menge! Wenn wir Cannabis z.b abgeben wollen, werden wir um "Raucherloungen" meineserachtens nicht herum kommen, wo das zeug vorort konsumiert wird. Daher brauchen wir mittelfristig "Raucherlokale"! Nur werden dort Kinder und Jugendlichen kein Zutritt gewährt und sie müssen von außen als solches erkennbar gekennzeichnet sein!

  1.  ?
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Medicusmuc
  2.  ?
  3. ...