BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Wahlordnung2

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von Thomas.

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Sonstiger Antrag Nr.
X08
Beantragt von
Thomas
Titel 
Wahlordnung 2
Antrag

Der Parteitag möge folgende Wahlordnung beschliessen:

Wahlordnung

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Begründung

Diese Wahlordnung dient sowohl als vorgesehene Ergänzung für die Satzungsänderung für Aufstellungsversammlungen als auch als allgemeine, unabhängige Vorlage für Aufstellungsversammlungen und Parteitage bzw. zur Verwendung in Geschäftsordnungen. Die Versammlungen sind zwar nicht an sie gebunden, es können sich jedoch alle Mitglieder und Helfer damit auf die Wahlverfahren vorbereiten und dann entscheiden nur noch kleine Änderungen zu zulassen.

Diese Wahlordnung unterscheidet sich vom anderen Wahlordnungs-Vorschlag durch den Einsatz einer einfachen Zustimmungswahl für die hinteren Plätze und beschleunigt damit die Wahl noch weiter.

Das Wahlverfahren zur Listenaufstellung zur Bundestagswahl oder für die Wahllisten der Landtags-/Bezirkstagswahlen benutzt für die Besetzung der relevanten Spitzenplätze ein echtes personalisiertes und faires Verhältniswahlverfahren. Damit sind Gruppen und Minderheiten (z.B. nach Themen, Region) automatisch proportional zu ihrer Größe auf der Liste und mit entsprechender Wahrscheinlichkeit auf den vorderen Plätzen repräsentiert.

Bei der Bundestagswahl haben voraussichtlich nur eine einstellige Zahl von Kandidaten eine realistische Chance in den Bundestag zu gelangen. Die restlichen Plätze und deren Reihenfolge sind eher symbolischer Natur. Ähnlich haben bei der Landtagswahl nur die vordersten Plätze eine besondere Bedeutung.

Die Liste wird in zwei Blöcke geteilt (Spitzenkandidaten und Rest) und damit durch lediglich zwei Wahlen bestimmt. Bei der Kandidatenvorstellung dürfen die Kandidaten unmittelbar nach ihrer Vorstellung ggf. 0, 1 oder 3 Minuten Fragen beantworten. Nach der Wahl der Liste wird das Endergebnis bestätigt. Ohne besondere Vorkommnisse könnte somit die gesamte Listenwahl an einem Tag erledigt werden. Der Grund, in zwei Blöcken zu wählen ist, dass man dadurch genauer auf die Platzierung der Spitzenkandidaten Einfluss nehmen kann. (Bei Vergabe von bis zu z.B. 99 Punkten würde ein Block reichen, aber die Stimmzettel kompliziert werden.)

Das Verfahren für die Spitzenplätze verwendet einen Ansatz, der es möglich macht, seine Vorlieben möglichst differenziert und ehrlich zum Ausdruck zu bringen (0-9 Punkte) und effektives taktisches Wählen maximal erschwert. Verwendet werden dazu sowohl die proportionale Version der Bewertungswahl, die erfolgreich zur Listenaufstellung in Delmenhorst (Niedersachsen) zum Einsatz kam, sowie die proportionale Version der Schulze-Vorzugswahl, die in Berlin und in Liquid Feedback verwendet wurde bzw. wird. (Approval voting ist ein Spezialfall der Bewertungswahl). Diese personalisierten Verhältniswahlverfahren funktionieren so, dass die Bewertungen eines Wählers umso weniger Einfluss bekommen, je mehr seine Favoriten schon einen vorderen Platz auf der Liste gewonnen haben. Damit bekommen Wähler auch eine Chance, deren Favoriten bisher noch kaum auf der Liste vertreten sind.

Für die restlichen Plätze wird eine einfache Zustimmungswahl (Approval voting) verwendet und die Reihenfolge durch das Verhältnis der Ja- und Nein-Stimmen festgelegt. Nur Bewerber mit einer einfachen Mehrheit können dabei auf die Liste gelangen. Dadurch können Bewerber, die die Partei nicht gut repräsentieren, aussortiert werden.

Das Wahlverfahren ist mit freundlicher Unterstützung der Experten des Center for Election Science, Markus Schulze (Erfinder Schulze-Methode) und Stefan Dirnstorfer (Liquidizer) entwickelt worden.

Wahlverfahren in Prosa

Für die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreis- und Landeslisten soll folgendes Wahlverfahren zum Einsatz kommen, sofern die Aufstellungsversammlung kein anderes Verfahren beschließt:

  1. Die Anzahl N der Spitzenplätze, die eine realistische Chance oder besondere Bedeutung bei der öffentlichen Wahl haben werden, wird bestimmt. Die Liste wird in zwei Blöcken gewählt: Erst die Plätze 1 bis N, dann die eher symbolischen restlichen Plätze.
  2. Vorstellung der Kandidaten
    1. Vorschlagende tragen Kandidaten in die Kandidatenliste für den jeweiligen Durchgang ein. Den Kandidaten wird per Los jeweils eine Position in der Vorstellungsliste zugewiesen. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.
    2. Kandidaten haben grundsätzlich maximal 10 Minuten Zeit, sollen jedoch aus organisatorischen Gründen möglichst in kürzerer Zeit sich und ihr Programm vorstellen – dabei sind keine Nachfragen erlaubt. Tritt ein Kandidat seine Redezeit spätestens nach dem zweiten Aufruf des Versammlungsleiters nicht an, so verfällt diese.
    3. Nach jeder Vorstellung gibt es die Möglichkeit, Fragen an den Kandidaten zu stellen. Die Versammlung beschließt, ob sie Fragen stellen will, und falls dies zutrifft, ob die eigene Redezeit für den Kandidaten auf insgesamt 1 oder 3 Minuten beschränkt werden soll. Währenddessen kann jeder Pirat mit seiner Akkreditierungsnummer max. eine Frage an den Kandidaten in Textform (max. 200 Zeichen) bei der Versammlungsleitung einreichen. Die Fragen werden, soweit vorhanden und maximal 5 Stück, in der Reihenfolge des Eingangs von der Versammlungsleitung dem Kandidaten vorgelesen und von diesem einzeln beantwortet. Die Versammlungsleitung darf sehr ähnliche Fragen zusammenfassen und persönliche Angriffe ausfiltern. Innerhalb seines begrenzten Zeitkontingents für alle Fragen kann der Kandidat selbst bestimmen, ob es mehr Fragen kurz oder weniger Fragen ausführlich beantwortet.
  3. Wahl der Spitzenkandidaten
    1. Die Wähler werden in das Wahlverfahren eingeführt.
    2. Es wird eine geheime Wahl aller Kandidaten durchgeführt. Die Wähler können unabhängig für jeden der Kandidaten zwischen 0 und 9 Punkten oder keine Bewertung (als 0 Punkte gewertet) auf dem Stimmzettel abgeben. Durch die Anzahl der Punkte gibt ein Wähler seine Zustimmung zu einem Kandidaten an. Den meist favorisierten Kandidaten vergibt man 9, den weniger favorisierten bis hinunter zu 0 Punkten. Annähernd gleich guten Kandidaten kann man auch die gleiche Punktzahl geben. Die Wahlhelfer wählen zu erst.
    3. Die Stimmen werden durch Wahlhelfer-Teams nach Acht-Augen-Prinzip in Computer übertragen.
    4. Die Stimmen werden nach der Methode der "proportionalen Bewertungswahl" (gemäß Webster/Sainte-Laguë) ausgewertet und damit eine Rangfolge der gewählten Kandidaten bestimmt. Bei Punktgleichheit (sehr unwahrscheinlich) entscheidet das Los. Zusätzlich wird mit Hilfe der proportionalen Schulze-Methode eine zweite Liste ermittelt, wobei das Ranking durch die Punktzahl 9 (höchster) bis 0 (niedrigster Rang) festgelegt ist. Auch hier entscheidet bei Gleichstand das Los.
    5. Die beiden Listen werden veröffentlicht. Falls die Listen unterschiedlich sind, stimmt die Versammlung ab, welche der beiden Listen verwendet wird.
    6. Die Rohdaten der Stimmen werden veröffentlicht, um die Möglichkeit zu geben, Ergebnisse zu überprüfen oder anzufechten.
    7. Die Liste wird auf N Plätze gekürzt. Die Kandidaten werden vom vordersten bis zum hintersten Platz gefragt, ob sie den Platz annehmen. Bei Ablehnung werden die Stimmen des Kandidaten gelöscht und die Liste nach dem gewählten Auswertungsverfahren unter Beibehaltung der vorderen Plätze erneut erstellt. Mit einer 2/3 Mehrheit kann die Wahl des Blockes wiederholt werden.
  4. Wahl der restlichen Kandidaten
    1. Die Bewerber für die restlichen Plätze dürfen sich vorstellen (wie in Schritt 2), sofern sie das noch nicht im ersten Block getan haben.
    2. Es wird eine geheime Zustimmungswahl (Approval voting) mit der Möglichkeit der Enthaltung je Kandidat durchgeführt.
    3. Jeder Kandidat, der eine einfache Mehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen ohne Enthaltungen erreicht hat, ist gewählt (bei LTW/BzTW auch die Stimmkreisbewerber). Die gewählten Kandidaten werden in der Reihenfolge des Verhältnisses von Ja- zu Nein-Stimmen (bei Gleichheit nach Anzahl der Ja-Stimmen und weiter per Los) der bisher gewählten Liste angehängt, wenn sie die Wahl annehmen und die Liste nicht incl. aller Stimmkreisbewerber bereits die maximal zulässige Länge erreicht hat (LTW/BzTW). Mit einer 2/3 Mehrheit kann die Wahl des Blockes wiederholt werden.
  5. Listenbestätigung: In einem geheimen Wahlgang stimmen alle geheim ab, ob sie die gewählte Liste mit 2/3 Mehrheit bestätigen.






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  1. Benjamin Stöcker (10 Min sind Pflicht, ansonsten hätte ich gerne eine GO nicht nur Prosa Beschreibung)
  2. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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