BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Verteilungsschlüssel der Mitgliedsbeiträge

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.2 von Daniel Seuffert.

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Titel = Verteilungsschlüssel für Mitgliedsbeiträge
Änderungsantrag Nr.
S10
Beantragt von
Daniel Seuffert
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / Abschnitt B: Finanzordnung, § 2 Absatz 2
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge Abschnitt B: Finanzordnung, § 2 Absatz 2 mit Wirkung ab 01.01.2013 durch "(entfällt)" ersetzen.

Begründung
alter § 2 Absatz 2

Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%. Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene.

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrages erhält der Bundesverband.

(2) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine anderslautende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel des Mitgliedbeitrages: Der Landesverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 10%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(3) Sollte im Falle einer Aufteilung nach § 6 Abs. (2) kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Bezirksverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.

Es gab und gibt keinen triftigen Grund Gebietskörperschaften in der BRD unterschiedlich finanziell zu behandeln. Daher soll die ursprüngliche Regelung der Bundessatzung im Sinne von deren Verfassern und deren Gewichtung der verschiedenen Gliederungsebenen wieder gelten. Die Aufteilung des Mitgliedsbeitrags auf Landes- und Bezirksverband ändert sich damit von 15% vs 15% zu 20% vs. 10%.







Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Daniel Seuffert
  2. Thomas Mayer
  3. Christian Baumeister
  4. Thomas Weigert
  5. Thomas
  6. Umrath
  7. cmrcx
  8. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (Würde das Geld zum LV hin verteilen und die finanzbasis der BzVs ausdünnen)
  2. Albert Barth 21:46, 21. Aug. 2012 (CEST)
  3. Volkerm 17:06, 24. Aug. 2012 (CEST)
  4. Matthias Zehe 21:13, 24. Aug. 2012 (CEST)
  5. ValiDOM
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • So sieht der bisherige Absatz in der Satzung aus:
    (2) Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%. Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene.
Bitte nimm diese bisherige Fassung in die Begründung des Antrags auf. Außerdem wäre die Nennung des kompletten neuen Absatzes im Antragstext sinnvoll. Soll der erste und der letzte Satz mit der Änderung dann wirklich wegfallen? Was hat die Regelung des Bundesanteils in der Landessatzung verloren? Ist es überhaupt notwendig, das nochmal in der Landessatzung zu regeln, wenn es schon in der Bundessatzung steht? --cmrcx 17:18, 21. Aug. 2012 (CEST)
Ich habe die Änderungen wie gewünscht eingearbeitet. Den Satz mit dem Anteil des Bundes habe ich absichtlich mit aufgeführt weil wenn man sich nur auf den verbleibenden Anteil abzüglich der 40% Bund bezieht müsste man die Prozentsätze verändern, so ist es sonnenklar und zudem wortidentisch. Daniel Seuffert
Bitte begründe, warum wir das noch einmal diskutieren sollen. --cmrcx 17:39, 21. Aug. 2012 (CEST)
So what? Es ist immer noch falsch und gehört immer noch geändert weil immer noch keiner erklären kann bis heute warum Bezirksverbände ausgerechnet in Bayern überproportional viel Geld bekommen sollen obwohl ihre politischen, programmatischen und sonstigen Leistungen bis zum heutigen Tage extrem dürftig waren/sind und sie teilweise auf zehntausenden von Euro Liquidität herumhocken. Der bayerische Landesverband hat immer noch teilweise Unterdeckungen wie damals beschrieben, es hat sich nichts geändert und genau deswegen wird dieser Antrag so lange wiederholt bis es korrigiert wurde.Daniel Seuffert
Nur weil dein Bezirksverband das Geld hortet heißt das nicht, dass das jeder so macht. Es gibt einen grund warum das in Bayern so ist: Wir sind eine der Wenigen Länder mit politischen Bezirken. Im allgemeinen solltest du mal über den oberbayerischen tellerand guggen. Die Aussage: "und wir stimmen so lange ab bis das mir das ergebnis passt" ist übrigens mehr als komisch. Benjamin Stöcker
  • An jedem LPT will jemand die Verteilung ändern. Das macht wirklich erst dann Sinn, wenn sich die Einnahmen verstetigt haben und man weiß, über welche Summen man denn überhaupt spricht. Zudem finde ich, dass die Verteilung nach Festbeträgen gegenüber der Verteilung nach Prozentpunkten deutliche Vorteile hat. --Albert Barth 21:46, 21. Aug. 2012 (CEST)
  • Die Abgeordneten des bayerischen Landtages werden über die sieben Wahlkreise, die mit den Regierungsbezirken identisch sind, bestimmt. Daher kommt den Bezirken in Bayern besondere Bedeutung zu und dies ist bei der Verteilung der Gelder zu berücksichtigen. Solange es nicht flächendeckend mitgliederstarke Kreis- und Ortsverbände gibt, führt die vorgeschlagen Neuverteilung nur zu regionalen Ungleichgewichten mit Unterversorgung der Fläche. MatthiasZ 21:13, 24. Aug. 2012 (CEST)
    • Diese Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Dort, wo kein Kreisverband existiert, bekommt den entsprechenden Anteil der Bezirksverband. Daran ändert dieser Antrag nichts. Wie soll es da zu einem regionalen Ungleichgewicht kommen? Das einzige, was sich effektiv verändert, ist, dass 5% jedes Mitgliedsbeitrags vom BzV an den LV umgelenkt werden. --cmrcx 11:23, 4. Sep. 2012 (CEST)
  • Also mir würde bei der Entscheidungsfindung eine Übersicht der kompletten Aufteilung eines Mitgliedsbeitrags helfen. Es fehlen mir in Deiner Rechnung noch 50%. Die bekommt wohl der Bund. Aber wenn es an dem ist, dann führe das bitte in Deiner Rechnung mit auf. Naabpirat 19:09, 7. Sep. 2012 (CEST)
    • Bundessatzung §6 (1) Satz 2: "40% des Beitrages erhält der Bundesverband." Auch ich fände es sinnvoll, das im Antrag aufzuführen. --cmrcx 14:27, 9. Sep. 2012 (CEST)