BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Keine Legalisierung der rituellen Beschneidung von Jungen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von Tilko Dietert.

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Positionspapier Antrag Nr.
BD02
Beantragt von
Tilko Dietert
Titel 
Keine Legalisierung der rituellen Beschneidung von Jungen
Antrag

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern, fordert den Deutschen Bundestag auf, die Beschneidung von männlichen Kindern aus religiösen oder anderen nicht medizinisch notwendigen Gründen nicht zu legalisieren. Der gesellschaftliche Diskurs darüber muss abschließend geführt werden. Den betroffenen Religionsgemeinschaften soll eine Übergangsfrist eingeräumt werden, um ihre Rituale an die Rechtslage in Deutschland anzupassen.

Die Verjährungsfrist für diese Straftat soll erst ab Volljährigkeit des Opfers beginnen.

Begründung

Wir stehen zwar für das Grundrecht der freien Religionsausübung ein, und selbstverständlich steht es jedem voll religionsmündigen Bürger frei, sich freiwillig aus religiösen, ästhetischen oder anderen Gründen seinen eigenen Körper verletzen zu lassen.

Das Grundrecht der freien Religionsausübung muss aber begrenzt werden, wenn dadurch Grundrechte anderer Menschen ohne deren Einwilligung eingeschränkt oder verletzt werden. Im Falle der rituellen Beschneidung wird das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von wehrlosen Kindern verletzt, ohne das es aus anderem Gründen dem Kindeswohl dient (wie bei Impfungen bzw. medizinisch oder ästhetisch notwendigen Operationen). Dieses kann vom Staat nicht hingenommen werden.

Wenn dieses archaische Ritual legalisiert werden würde, müsste der Gesetzgeber ein nicht vorhandenes Recht, religiöse Rituale anderen Menschen aufzuzwingen, über das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit stellen! Dann müsste man mit derselben juristischen Argumentation auch die Genitalverstümmelung von Mädchen zulassen!

Auch wenn die rituelle Beschneidung von Jungen nicht so drastisch ist wie dieses Beispiel und das Leid der betroffenen Frauen damit nicht bagatellisiert werden soll, ist es doch ein Eingriff, der sowohl akute Komplikationen als auch lebenslange physische und psychische Nachteile für die betroffenen Jungen mit sich bringen kann.

Der Antrag richtet sich nur gegen die Legalisierung der rituellen Beschneidung von Jungen, weil es hier solche Bestrebungen gibt. Für andere Körperverletzungen aus religiösen oder sonstigen nicht medizinisch notwendigen Gründen gibt es keine Legalisierungsbestrebungen, gegen die wir uns aussprechen müssten.

Zu dem in der öffentlich Diskussion oft angeführten Argument, dass dann die Eltern zur Beschneidung ins Ausland ausweichen oder es im Geheimen machen würden, ist anzumerken:

- Wenn man alle Straftaten legalisieren würde, bei denen keine Aufklärungsquote von 100% erreicht wird, könnte man das Strafgesetzbuch abschaffen. Bei jeder Straftat muss die Gesellschaft damit leben, dass es Gesetzesbrecher gibt und dass von denen nicht alle erwischt werden. Bei allen unstrittigen Straftatbeständen kann eine Legalisierung also nicht die Lösung sein, sondern man muss sich anstrengen, die Aufklärungsquote zu erhöhen

- Die Beschneidung wird insbesondere bei den strenggläubigen Angehörigen der betroffenen Religionsgemeinschaften ohnehin überwiegend von "Beschneidern" durchgeführt, so dass die Legalisierung der Beschneidung unter der Bedingung, dass sie durch Ärzte unter Betäubung durchgeführt wird, wenig bringt. Außerdem verstößt eine Beschneidung unter Betäubung gegen die rituellen einer jüdischen Beschneidung, so dass diese "Legalisierung" für strenggläubige Juden keine Lösung darstellt.

- Ein Ausweichen ins Ausland ist zwar grundsätzlich möglich, aber die Folgen der Beschneidung bleiben sichtbar. Da jeder Arzt nach dem neuen Kinderschutzgesetz bei Kindeswohlgefährdung von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden und verpflichtet ist, notfalls eine Meldung an das Jugendamt zu machen, müssen die Eltern auch bei einer Beschneidung im Geheimen oder im Ausland mit einer Strafverfolgung rechnen

Zu dem Argument, dass die Beschneidung dem Kindeswohl diene und deshalb schon heute legal sei, ist anzumerken:

- Alle seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, dass es keinen medizinischen Vorteil (Hygiene) durch die Beschneidung gibt und dass die negativen Auswirkungen (akute Komplikationen sowie spätere psychische und physische Beeinträchtigungen) zwar nicht in 100% der Fälle auftreten, aber statistisch signifikant vorhanden sind. Eine medizinisch unnötige Beschneidung dient also nicht dem Kindeswohl, sonder schadet ihm.

- Eine Diskriminierung innerhalb der Religionsgemeinschaft ist nicht zwingend, denn schon heute gibt es z.B. in Israel zehntausende Eltern, die ihren Kindern dieses Leid ersparen und dennoch die jüdische Religionsgemeinschaft weder freiwillig verlassen noch verlassen müssen.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Naabpirat 21:15, 7. Sep. 2012 (CEST)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • 1. Wie stellst Du Dir das mit der Übergangsfrist vor? Wie lange soll die gelten? Wie soll in dieser Zeit die Regelung aussehen – schließlich müsste man die Beschneidung dafür vorübergehend wieder legalisieren? Warum brauchen wir überhaupt so eine Übergangsfrist, eigentlich könnte man doch auch den Zeitraum ab dem Urteil schon als Übergangsfrist betrachten? --cmrcx 10:08, 1. Sep. 2012 (CEST)
    • Antwort zu 1: Die Übergangsfrist soll keine Legalisierung darstellen, sondern nur eine Aussetzung der Strafverfolgung (wie es z.B. in Bayern aufgrund der Legalisierungsdiskussion durch Erlaß der Staatsregierung gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei gerade geschehen ist). Ich persönlich würde am liebsten keine Übergangsfrist einräumen, aber mit Rücksicht auf die Religionsgemeinschaften und das "Gewohnheitsrecht" (bisher wurde die rituelle Beschneidung ja geduldet) halte ich eine Übergangsfrist von maximal 6 Monaten noch für akzeptabel. Den Zeitraum seit dem Urteil sehen die betroffenen Religionsgemeinschaften wohl kaum als Übergangsfrist, denn nach den Stellungnahmen der im Bundestag vertretenen Parteien und des Ethikrates erwarten diese ja eine Legalisierung der rituellen Beschneidung. Aber je länger es dauert, bis (hoffentlich) eine Klarstellung erfolgt, dass es keine Legalisierung der rituellen Beschneidung geben wird, desto kürzer kann die weitere Übergangsfrist ausfallen. --Tilko Dietert 21:22, 13. Sep. 2012 (CEST)
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