BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Gegen Beschneidung-Kinderrechte stärken

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von Ea3321.

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Positionspapier Antrag Nr.
BD01
Beantragt von
Ea3321
Titel 
Kölner Beschneidungsurteil ist moralischer Meilenstein – Piratenpartei Bayern sieht Kinderrechte gestärkt
Antrag

Dem Urteil des Landgerichts Köln entsprechend erkennt die Piratenpartei Bayern an, dass Eltern im Rahmen des Sorgerechts das Recht haben, bestimmte Entscheidungen bezüglich ihres Kindes zu treffen, dass davon jedoch nur solche Entscheidungen gedeckt sind, die dem Wohl des Kindes dienen, nicht jedoch solche Entscheidungen, die einen irreversiblen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes enthalten. Wir schließen uns der Einschätzung von Serdar Akin, Bundesvorsitzender des Bundes der alevitischen Jugend an, der ausdrücklich fordert: “Mein Körper-Meine Entscheidung” [1]. Kein religiöses Gesetz der Welt kann sich einer kritischen Überprüfung durch weltliche Gerichte entziehen.

Das Gerichtsurteil könne man ein Stück weit als den Versuch verstehen, Kinder in diesen Entscheidungsprozess einzubinden. Die Eltern diskutieren mitunter wochenlang mit ihren Söhnen welches Smartphone das richtige für sie ist. Dann kann und darf man sich auch nicht zu schade sein, mit dem Sohn einige Stunden über dieses heikle Thema zu debattieren und dessen Einvernehmen zur Beschneidung einzuholen. Mit einem religionsmündigen Kind kann ein solches Gespräch geführt und dann gemeinsam entschieden werden.


Wir haben Verständnis, dass Juden und Muslime sich von dem Urteil bedroht und angegriffen fühlen. Diesen Sensitivitäten muss Rechnung getragen werden. Dies kann jedoch nicht erfolgen, indem die religiöse Beschneidung von Kindern dauerhaft entgegen unserer Gesetzesgrundlagen legalisiert wird. Es ist vielmehr ein Kompromiss zu finden, der religiöse Beschneidungen unter kontrollierten Bedingungen für einen festgelegten Zeitraum straffrei stellt, um in dieser Zeit den Wandel in den Religionen, weg von Zwangsbeschneidung von Kindern und hin zu freiwilliger Beschneidung zustimmungsfähiger Erwachsener, aktiv voranzutreiben. Religionen haben sich immer wieder reformiert und modernisiert, um sich neuen gesellschaftlichen Gegebenheiten und Vorstellungen anzupassen. Die Abschaffung von religiöser Zwangsbeschneidung von Kindern ist ein weiterer solcher Schritt, der nötig, überfällig und – wie Reformbewegungen insbesondere im Judentum zeigen [2] – auch möglich ist. Die Bundesrepublik Deutschland könnte eine Vorreiterrolle spielen in dieser Entwicklung hin zu einer fortschrittlichen menschlichen Gesellschaft, die die Rechte des Individuums, die Rechte des Kindes, in das Zentrum stellt und dort schützt, wo es sich nicht selbst schützen kann.

Wir unterstützen die liberalen und progressiven Theologinnen und Theologen im Judentum und Islam in ihren Bemühungen, für eine unblutige, schmerzfreie und nichtchirurgische Auslegung der entsprechenden religiösen Gebote zu sorgen.

Begründung

Die universellen Menschenrechte sind die Basis der humanistischen Gesellschaft. Sie werden in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Auf dieser Basis urteilte auch das Landgericht Köln, als es festlegte, dass die rituelle Beschneidung von kleinen Jungen eine Körperverletzung ist. Der Landesverband Bremen der Piratenpartei begrüßte dieses Urteil ebenfalls als eine Bestätigung der oben genannten unveräußerlichen Menschenrechte. Politiker aller großen Parteien kritisieren nun dieses Urteil und wollen aus Rücksicht auf die religiösen Gefühle der betroffenen Eltern entsprechende Ausnahmeregeln erlassen. Der Eingriff, der heute rein rituelle Bedeutung hat und medizinisch nicht zu begründen ist, soll für die Anhänger der entsprechenden Religionen straffrei bleiben. Solche Ausnahmen verstoßen nicht nur gegen das Egalitätsprinzip der Menschenrechte, sondern öffnen sinnbildlich auch die Büchse der Pandora. Das Egalitätsprinzip sagt aus, dass die Menschenrechte für /alle/ Menschen in gleichem Umfang gelten. Dies zu schützen, hat sich die Bundesrepublik durch ihr Grundgesetz verpflichtet. Wird nun ein Menschenrecht zugunsten eines anderen hohen Gutes - in diesem Fall der Religionsfreiheit - geopfert, kommen mit Sicherheit weitere Begehrlichkeiten.

Quelle: [3]






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. DelphiN 18:22, 18. Aug. 2012 (CEST)
  2. B4sti4n 17:29, 21. Aug. 2012 (CEST)
  3. Querdenker 14:35, 22. Aug. 2012 (CEST)
  4. ChB
  5. Umrath
  6. Django 19:50, 27. Aug. 2012 (CEST)
  7. Naabpirat 21:11, 7. Sep. 2012 (CEST)
  8. MsClassless

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Thomas Weigert 08:43, 18. Aug. 2012 (CEST)
  2. Wastl Steinhäußer
  3. cmrcx Ich begrüße das besagte Urteil, aber dieser Antrag ist für mich unverständlich.
  4. PiratAndi
  5. CSteinbrenner
  6. Mauri Fischbein
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Volkerm 16:57, 24. Aug. 2012 (CEST)
  2. ansgarhone
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.


  • "Für ein friedfertiges und soziales Deutschland bedarf es einen Konsens in allen gesellschaftlichen Fragen." Ein solcher Konsens ist völlig unrealistisch. Außerdem widerspricht er dem nächsten Satz: "Eine pluralistische Diskussion kann manchmal weit verbindender sein, als eine vorgespielte Einhelligkeit." Also was nun? --cmrcx 02:39, 19. Aug. 2012 (CEST)
    • Stimmt. Der erste Satz wäre zu streichen Ea3321 23. Aug. 2012 (CEST)
  • Was soll dieses naiv-moralische "Kindern tut man nicht weh", das da so völlig Zusammenhangslos in der Mitte steht? --cmrcx 02:39, 19. Aug. 2012 (CEST)
    • Zwischenüberschrift. Kommt vom offenen Brief der 700 Ärzte und Juristen. Ea3321 23. Aug. 2012 (CEST)
  • Warum sollten wir uns für ein bestimmtes Alter aussprechen, ab dem Kinder als zustimmungsfähig gelten sollen? --cmrcx 02:39, 19. Aug. 2012 (CEST)
    • Religionsmündigkeit ist gesetzlich festgelegt Ea3321 23. Aug. 2012 (CEST)
      • Vorsicht! Hier geht es nicht um "Religionsmündigkeit", sondern um die rechtskräftige Einwilligung in eine Körperverletzung. Querdenker 12:16, 25. Aug. 2012 (CEST)
  • Der Transparenz wegen (Lobbyeismus und so..) sei hier mal erwähnt, dass der Antragsteller (wie auch auf seiner Benutzerseite erwähnt) Mitglied der Giordano-Bruno-Stiftung ist. Diese Stiftung wehrt sich zwar gegen den Vorwurf, sie sei religions-feindlich. Doch finden immer wieder Mitglieder dieser Stiftung den Weg in die Öffentlichkeit, die sich offen feindlich verhalten und dazu aufrufen, Regionen müsse man aus der Gesellschaft verdrängen. Zum Thema selbst bin ich noch immer unentschlossen. ValiDOM
    • Also ich kann in dem Antrag nichts "religions-feindliches" erkennen, oder gar die Aufforderung "Religionen müsse man aus der Gesellschaft verdrängen"! Querdenker 14:34, 22. Aug. 2012 (CEST)
  • "Bis dahin sprechen wir uns für eine gesetzliche Übertragung des Eingriffs in staatliche Kliniken unter sterilen und schmerzfreien Bedingungen aus, um das gesundheitliche Risiko sowie das Trauma zu minimieren sowie damit die Ärzte über die Risiken und Folgen aufklären können und müssen." Körperverletzung bleibt Körperverletzung - egal ob in einer staatlichen Klinik oder durch einen "Beschneider" => diesen Satz streichen! Querdenker 14:34, 22. Aug. 2012 (CEST)
    • Naja, irgendeinen temporären Ausweg sollten wir schon lassen. Diese Beschneidung ganz zu kippen wäre sicher positiv, aber das ist nicht kurzfristig erreichbar. Ea3321 23. Aug. 2012 (CEST)
      • wenn ich es mit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern ernst meine, dann kann der Ausweg nur sein
        a) "symbolische" Beschneidung (wie unten angedeutet) oder
        b) die Beschneidung bis zum Alter der Zustimmungsfähigkeit des Kindes (wann das ist, wäre eine weitere Diskussion) zu verschieben. Querdenker 12:16, 25. Aug. 2012 (CEST)
  • Interessanterweise entzündete sich die Diskussion an einer muslimischen Beschneidung - geprägt wird die Diskussion zur Zeit jedoch von der jüdischen Beschneidung. Zurückgeführt wird bei den Juden die Pflicht zur Beschneidung auf eine Stelle in der Thora: "Und ihr sollt beschnitten werden an eurem Gliede der Vorhaut, und das sei zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Und acht Tage alt soll beschnitten werden bei euch jegliches Männliche für eure Geschlechter ..." (Gen. 17, 10-12)." Es geht dabei ganz klar um eine rituelle Handlung (=> zum Zeichen des Bundes!) bei der die in den Diskussionen oft angeführten gesundheitlichen / hygienischen Vorteile, die eine Beschneidung angeblich bietet, keine Rolle spielen. Auch wird nichts dazu ausgeführt, wie die Beschneidung durchzuführen ist: alles wegschneiden, etwas wegscheiden (war bis ins 2. Jhdt. üblich!), nur anritzen um eine Narbe (=> "Mal / Zeichen des Bundes") zu erzeugen oder gar nur der symbolischer Akt einer angedeuteten Beschneidung! Das oft ins Feld geführte Argument "Die Bedeutung der Beschneidung liegt darin, alle Juden zu vereinen und den Unterschied zwischen unserem und dem Glauben der anderen Völker zu definieren." geht ebenfalls ins Leere, da es die Beschneidung schon vor Entstehung des Judentums gab, auch ein Teile der Muslime beschnitten ist und sich aus unterschiedlichen Gründen - vor allem in den USA - auch viele Nichtgläubige beschneiden lassen. Ein Verbot des Eingriffes in die körperliche Unversehrtheit von Kindern würde daher mitnichten "jüdisches Leben in Deutschland unmöglich machen", sondern lediglich ein Nachdenken über die eigene Tradition und ein Hinterfragen nach dem eigentlichen Sinn des Gebotes der Beschneidung anstossen! Querdenker 14:34, 22. Aug. 2012 (CEST)
  • Bei den Muslimen findet sich die Pflicht zur Beschneidung nicht im Koran, sondern nur in der "Sunna" und es gibt verschiedene Ansichten wie z.B. das Hadith (Auspruch) des Propheten Mohammed "Wenn du schneidest, übertreibe nicht (la tanhaki)" bzw. "Schneide leicht und übertreibe nicht (ashimmi wa-la tanhaki)" bzw. "Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht" zu deuten sei und welche Konsequenzen sich daraus ergeben: "zulassen (=> mit der vorislamischen Tradition nicht brechen), aber nicht befürworten", als "ehrenhaft, aber nicht notwendig" erachten, oder als "Empfehlung, die eingehalten werden soll"? Auch ist nichts dazu ausgeführt, wann eine Beschneidung durchzuführen sei => eine Beschneidung erst mit 14 bzw. 16 Jahren wäre aus theologischer Sicht bei den Muslimen kein Problem!! (Wohl aber die damit einhergehende Veränderung der Traditionen :-(( ) Querdenker 14:34, 22. Aug. 2012 (CEST)
  • Was bei der Diskussion meist vergessen wird: auch in einigen christlichen Kirchen (!) gab/gibt es die Beschneidung! Querdenker
  • Wenn man die religiöse Beschneidung zuließe würde sich das auch auf Frauen erstrecken. In einigen islamischen Ländern wie z. B. Somalia werden aus religiösen Gründen die Frauen beschnitten. Im Alter von 3 Jahren schneidet man ihnen alles ab, was nach dem Islam unrein ist: Schamlippen und Klitoris. Danach wird das ganze dann zugenäht, so dass noch ein streichholzkopfgroßes Loch zum Pinkeln bleibt. In der Hochzeitsnacht schneidet der Ehemann das dann mit einer Rasierklinge wieder soweit auf, dass er eindringen kann. Natürlich ist das nicht mit den aktuellen Gesetzesentwürfen beabsichtigt, aber wenn man einmal die Tore geöffnet hat die Jungen beschneiden zu lassen dann werden auch eher früher als später die Forderungen entsprechender islamischer Gruppen laut, die Mädchen zu beschneiden. Aus Gründen der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung wird man das dann nicht mehr verwehren können. PiratAndi
  • Mir gefällt der Satz nicht: "der religiöse Beschneidungen unter kontrollierten Bedingungen für einen festgelegten Zeitraum straffrei stellt". Das ist nicht akzeptabel. Erst durch die Bestrafung gibt es ja den Druck zur Veränderung Michael Ceglar
  • Also wenn ich das richtig sehe, haben einige Kritiker Bedenken, der Antrag sei zu "weich". In Konsequenz müsste man den letzten Absatz streichen. "Wir unterstützen (...) ab Vollendung des 14 Lebensjahres sein." Wäre das zustimmungsfähig? Ea3321
    • "Wir unterstützen die liberalen und progressiven Theologinnen und Theologen im Judentum und Islam in ihren Bemühungen, für eine unblutige, schmerzfreie und nichtchirurgische Auslegung der entsprechenden religiösen Gebote zu sorgen." - das wäre schon o.k., aber dieser windelweiche Rest "Bis dahin ..." sollte gestrichen werden. Querdenker 02:21, 1. Sep. 2012 (CEST)