BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Direktwahl Exekutive

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von Benjamin Stöcker.

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Positionspapier Antrag Nr.
EA08
Beantragt von
Benjamin Stöcker
Titel 
Direktwahl der Exekutive
Antrag

Die Piratenpartei Bayern spricht sich dafür aus, dass die bayerischen Bürger die Staatsregierung des Landes direkt selbst wählen. Ein entsprechendes Volksbegehren der ÖDP wird unterstützt.

Begründung

Im Grundsatzprogramm der Piraten heißt es "Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat. " Die Direktwahl des Ministerpräsidenten wie von der ÖDP bald per Volksbegehren gefordert stellt einen Schritt hin zu mehr Demokratie und Gewaltenteilung dar. Getrennte Wahlen sind in anderen Ländern durchaus üblich. Durch die getrennte wahlen würde bei der Wahl zur Legislative auch mehr auf die Positionen geachtet werden, da die "Minsterpräsidentenkandidaten" kein so großes Thema wären bei der Wahl. Ein Beispiel für getrennte Wahlen der "Gesetzgebenden" und der "Ausführenden" Gewalt in Bayern sind die Landkreise, bei denen das bereits einwandfrei funktioniert.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. DrHalan 11:52, 28. Aug. 2012 (CEST)
  3. Volkerm
  4. Thomas 14:25, 28. Aug. 2012 (CEST)
  5. Umrath
  6. Viktor
  7. Thomas Mayer
  8. Klaus P. Segatz
  9. Benjamin Wahl
  10. Caladan
  11. Christian Baumeister (Chris)
  12. Dominik'Pinny'Kegel
  13. Detlef Netter

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Michael Ceglar
  2. wigbold
  3. Marita Obermeyer-Simsekli
  4. ansgarhone
  5. cmrcx Der Antrag fordert etwas anderes als das besagte Volksbegehren und begründet diese Abweichung noch nicht einmal.
  6. Querdenker Direktwahl des Ministerpräsidenten: ja / Direktwahl der Staatsregierung: nein
  7. PiratNEA

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. CEdge
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Das Thema "Direktwahl der Executive" lässt sich ohne umfassende Diskussion kaum mit ja/nein geantworten. Deshalb kann ich das "ja" in diesem Antrag nicht unterstützen, weil nicht gesagt wird, wie die Wahl erfolgt. Das Volksbegehren kann ich hingegen unterstützen, um eben eine solche Diskussion herbeizuführen. CEdge
  • Ich bin dagegen, weil das Parlament die Regierung kontrollieren muß und damit auch wählen/abwählen können muß. Die Kontrolle der Exekutive können die Bürger gar nicht leisten. Die Frage ist auch, nach welchen Gesichtspunkten ein Bürger diese Wahl durchführen soll. Die Exekutive ist ja nur dazu da, die Gesetze auszuführen. Sie direkt zu wählen, ändert ja die politische Richtung, die durch das Parlament bestimmt wird, nicht. Hier wird also nur mit viel Aufwand Pseudodemokratie fabriziert. Wenn man das wirklich will, braucht man eine anderes politisches System, um die aktuelle Pervertierung des Systems durch "Koalitionen" etc. zu beseitigen.
  • Ich stimme auch dem Argument nicht zu, daß durch die getrennte Wahlen bei der Wahl zur Legislative auch mehr auf die Positionen geachtet werden würde und die "Minsterpräsidentenkandidaten" kein so großes Thema wären bei der Wahl. Gerade weil über sie abgestimmt würde, würden die Wahlen zu reinen Persönlichkeitswahlen verkommen. Und mal eigennützig gedacht: da aben wir schlechte Karten.Michael Ceglar
  • Populistischer Unsinn, der das Volksbegehren der ÖDP auf die gesamte Exekutive ausweitet. Ein destruktiver Ansatz, der ein unmittelbares Regieren nach politischem Programm unmöglich macht. Letztendlich muss der Auftraggeber - also der Landtag - entscheiden wen er als vollziehende Gewalt einsetzt. Eine willkürliche Wahl der Exekutive entgegen der Legislative und parlamentarischen Aufsicht führt potentiell zu Auseinandersetzungen bzw. Handlungsunfähigkeit. Die Exekutive ist in der Lage die Legislative zu boykottieren / sabotieren und umgekehrt. Gesetzgebung erfolgt nunmal mit Hilfe der Exekutive. Eine ggf. populistische wie unberechenbare Exekutive, die machtpolitisch gegen das Parlament arbeitet ist für mich nicht wünschenswert. - Auch haben Landkreise keine gesetzgebenden Gewalt, was das Positivbeispiel der Begründung entkräftet. --wigbold
  • Mir ist der Antrag viel zu knapp formuliert und ich erkenne denn Sinn auch nicht. Die Judikative zu stärken und zu schützen impliziert meiner Meinung nach, das sie werde unabhängig ist, noch nach Recht und Gesetz handelt und das glaube ich persönlich nicht. Marita Obermeyer-Simsekli