BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze an Gemeinden in Bayern

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.2 von Thomas Wagner.

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Positionspapier Antrag Nr.
ZW02
Beantragt von
Thomas Wagner
Titel 
Abschaffung der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze an Gemeinden in Bayern
Antrag

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die Schlüsselzuweisungen für Zweitwohnsitze an Gemeinden abzuschaffen. Durch die Zweitwohnsitzsteuer wird den Gemeinden ein Instrument in die Hand gegeben, Infrastrukturkosten, die durch Zweitwohnsitze entstehen entsprechend abzudecken. In Bayern wird jedoch schon über Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze den Gemeinden Geldern zugesteuert. Da hierdurch eine doppelte Zuwendung für die Gemeinden entsteht, muss diese Zuweisung abgeschafft werden. Die Gemeinden sollen durch die Zweitwohnsitzsteuer selbst die Möglichkeit besitzen, dass sie festlegen können, inwieweit Zweitwohnsitze aufgrund der Kosten für zusätzliche Infrastruktur zu besteuern sind.

Begründung

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Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Achim Mönch
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. cmrcx
  2. Volkerm
  3. wigbold
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Es gibt keine Schlüsselzuweisungen für Zweitwohnsitze. Schlüsselzuweisungen sind Finanzausgleichsleistungen des Freistaates an die Gemeinden (2012: rund 7,3 Mrd. Euro insgesamt), die in einem komplexen Verfahren berechnet werden, in dem die Einnahmen der Gemeinden, zu denen die Zweitwohnungssteuer gehört, und die finanziellen Belastungen in Relation zu den Einnahmen berücksichtigt werden. Einen direkten Bezug zwischen Zweitwohnsitzen und Schlüsselzuweisungen gibt es nicht. --Perikles 10:03, 11. Sep. 2012 (CEST)
    • Das ist sachlich so leider falsch. Bei den Schlüsselzuweisungen werden zu den Einwohnerzahlen (des Vorjahres), die Zweitwohnsitze (genauer: "Nebenwohnungen") dazuaddiert. Allerdings: es wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl ein Fixwert(Ergebnis der Volkszählung vom 25. Mai 1987 (vor einem Vierteljahrhundert!) genommen. Das ist längst ziemlicher Blödsinn und die Zweitwohnsitzabgabe ein vernünftigeres Instrument, das nun zur Verfügung steht. Dem Antrag ist daher m.E. zuzustimmen. MönchA 13:59, 18. Okt. 2012 (CEST)


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