BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Priorisierung von Anträgen aufgrund basisdemokratischer Vorlegitimation
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| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.1 von CSteinbrenner. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik. |
- Titel = Priorisierung von Anträgen durch Vorlegitimation
- Änderungsantrag Nr.
- (zurückgezogen)
- Beantragt von
- CSteinbrenner
- Betrifft
- Satzung des Landesverbands Bayern / §
- Beantragte Änderungen
Priorisierung von Anträgen durch Vorlegitimation (basisdemokratisch wurde im Titel des Antrags gestrichen, da die Vorlegitimation durch eine AG nicht basisdemokratisch ist)
Ich beantrage in die Satzung an geeigneter Stelle aufzunehmen:
1. Die Reihenfolge der Behandlung von Anträgen an den
Parteitag richtet sich nach der Qualität der bereits im
Vorfeld erfolgten basisdemokratischen Legitmiation.
Daraus ergeben sich in genannter Reihenfolge drei Gruppen.
1.1 Erste Gruppe: Anträge die bereits auf dem Parteitag/Hauptversammlung einer niedrigeren Gliederungeebene zur Einreichung auf dem Parteitag mit einfacher Mehrheit beschlossen wurden. Direkt damit konkurrierende Anträge werden zusammen mit diesen behandelt.
1.2 Zweite Gruppe: Anträge die bereits durch den Konsens einer über die Medien der Piratenpartei bekannt gemachten und für jeden offenen AG zur Einreichung an den Parteitag beschlossen wurden. Direkt konkurrierende Anträge werden zusammen mit diesen behandelt.
1.3 Dritte Gruppe: Einzelanträge- oder Gruppenanträge, soweit sie nicht schon als direkt konkurrierende Anträge im Rahmen der ersten und zweiten Gruppe mit behandelt wurden
2. Die Reihenfolge innerhalb der Gruppen gibt sich der der jeweilige Parteitag selbst.
3. Verfall der Priorisierung von Anträgen.
3.1 Die Priorisierung von durch Parteitage/Hauptversammlungen niedrigerer Gliederung vorlegitimierten Anträgen verfällt erst, nachdem über diese durch den Parteitag abgestimmt wurde. Das heisst, es kann vorkommen, dass ein Antrag bei mehreren Parteitagen eingereicht wird und wiederholt in der ersten Gruppe priorisiert wird, bis es die Knappheit der Zeit erlaubte einmalig darüber abzustimmen.
3.2 Durch AGs vorlegitimierte Anträge verlieren ihre Priorisierung nachdem Sie einmal auf einem Parteitag eingereicht wurden. Denn die erneute Abstimmung über die erneute Einreichung eines Antrags durch eine AG ist leichter und zeitnaher zu erzielen.
- Begründung
Die Große Anzahl an Anträgen, vor allem bei den Bundesparteitagen, macht es erforderlich, eine Lösung zu finden bei der die besten Anträge bevorzugt behandelt werden. Das einzig legitime Kriterium für die Bevorzugung eines Antrages kann nur die bereits erfolgte Vorlegitimation sein, im Falle von Parteitagen sogar basisdemokratische Legitimation, bei AGs nur die Vorlegitimation durch den Gruppenkonses. Beides stellt sicher, dass der Antrag bereits geprüft und für eine kleinere Grundgesamtheit oder Gruppe konsensfähig ist. Sei dies nun durch einen Parteitag einer niedrigeren Gliederung oder durch die Ausarbeitung in einer AG.
Zudem erleichtert die vorgeschlagene Satzungsänderung die Vorbereitung auf künftige Parteitage. Da absehbar ist welche Anträge bevorzugt und mit hoher Wahrscheinlichkeit behandelt werden, können auch Piraten mit knapper Zeit sinnvoll einen Schwerpunkt für die Vorbereitung auf den Parteitag setzen, statt zu resignieren und gänzlich auf Vorbereitung zu verzichten. - Schlechte Vorbereitung führt aufgrund der Menge und schnellen Abfolge an Informationen auf dem Parteitag dazu, daß gute Redner unvorbereitete Akkreditierte zur Zustimmung überreden können, ohne dass diese sich im Vorfeld in Ruhe eine Meinung bilden konnten. Ich glaube nicht, dass gute Politik entsteht, wenn man sich durch die Situation zu einer Zustimmung hinreißen läßt, ohne im Vorfeld reflektiert zu haben.
Inhaltsverzeichnis |
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Das-leben-ist-schoen Idee Gut, Umsetzung nicht ideal
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Aleks A. BASISdemokratische Legitimation durch Entscheidung einer AG?
- @Aleks_A: Ok, eine AG ist nicht Basisdemokratisch, aber ist es nur diese unsaubere verwendung des Begriffs "Basisdemokratisch" in diesem Entwurf, die Dich stört, oder dass Anträge von AGs überhaupt eine Priorisierung erfahren oder gefällt Dir die Priorisierung selbst von niedrigeren Gliederungen auf einem Parteitag zur Einreichung beschlossenen Anträgen nicht?
- Roland Köhler
- Ron
- Magnus R.
- CEdge
- PiratNEA Nicht zulässig
- wigbold
- Deuxcvsix was hat das in der Satzung zu suchen?
- Korbinian 21:37, 4. Mär. 2012 (CET)
- ?
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Der Vorschlag ist aus der Sache begründet und offensichtlich notwendig, doch ich befürchte, die vorgeschlagene Lösung ist zumindest so nicht ganz legal - muss ich noch genauer überprüfen. --Roguemale 10:43, 7. Dez. 2011 (CET)
- Ein Parteitag (bei Untergliederungen laut Parteiengesetz auch Hauptversammlung genannt) ist einzig zum Beschluss der Antragsreihenfolge befugt. Dies ist deshalb lediglich als Vorschlag an den Parteitag geeignet und hat in einer Satzung nichts zu suchen. Roland Köhler
- Wo genau steht das im Parteiengesetz? Das Parteiengesetz verliert kein Wort dazu wie die Tagesordnung zustande kommt. Und in der Satz 'Bei Wahlen und Abstimmungen ist eine Bindung an Beschlüsse anderer Organe unzulässig.' in §15 PartG heißt meiner Lesart nach nur, dass der Beschluss anderer Organe bei Abstimmungen nicht bindend ist. Die Bestimmung der Tagesordnung ist nach PartG nicht Aufgabe des Parteitags. '(3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.' (§9 PartG) --- Da also das PartG gar nicht regelt wie es zu einer Tagesordnung kommt, kann meiner Meinung nach also durchaus ein in der Satzung vorgeschriebenes Verfahren zu einer Tagesordnung führen.
- Vorschlag: In Satzung wird lediglich aufgenommen, dass jedem Parteitag die so ermittelte Reihenfolge der Anträge (z.B. in 2-3 Varianten) zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Parteitag darf jedoch auch eine andere Reihenfolge bestimmen.
- Wenn also das Parteingesetz eine solche Satzungerweiterung nicht zuläßt, dann wäre der Vorschlag überlegenswert. Allerdings würde dann im Falle der Annahme des Vorschlags auf dem konkreten Parteitag nur das im ersten Absatz der Begründung von mir genannte Ziell erreicht. Das zweite Ziel, sich effizienter vorbereiten zu können, könnte durch die Nichtannahme des Vorschlags bei einem konkreten Parteitag über Bord gehen, weil man sich für diesen Fall doch wieder auf alles was eingereicht wurde gleichermassen intensiv vorbereiten müsste. CSteinbrenner 17:24, 8. Jan. 2012 (CET)
- Das Risko muss man wohl tragen. Du kannst einem Parteitag keine verbindliche Vorgabe machen (so mein Verständnis). Habe aufgrund deiner Idee jedoch einen Antrag an unseren Vorstand gestellt; dieser ist etwas "unverbindlicher", zielt aber in die von dir vorgegebene Richtung. (Permanente Antragsfabrik) --Das-leben-ist-schoen 20:59, 8. Jan. 2012 (CET)
- so besser und konsensfähiger? http://wiki.piratenpartei.de/BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik/Priorisierung_von_Antr%C3%A4gen_durch_demokratische_Vorlegitimation_-_Entwurf_2
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- Wenn also das Parteingesetz eine solche Satzungerweiterung nicht zuläßt, dann wäre der Vorschlag überlegenswert. Allerdings würde dann im Falle der Annahme des Vorschlags auf dem konkreten Parteitag nur das im ersten Absatz der Begründung von mir genannte Ziell erreicht. Das zweite Ziel, sich effizienter vorbereiten zu können, könnte durch die Nichtannahme des Vorschlags bei einem konkreten Parteitag über Bord gehen, weil man sich für diesen Fall doch wieder auf alles was eingereicht wurde gleichermassen intensiv vorbereiten müsste. CSteinbrenner 17:24, 8. Jan. 2012 (CET)
- Von Untergliederungen unterstützte Anträge (z. B. Bezirksparteitag) haben in der Regel höhere Chancen am LPT, eine Regelung in der Satzung ist meiner Meinung nach unnötig. CEdge
