BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Liquid Democracy

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag_2012.1 von Fard.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik.

Titel = Einfügen eine neuen § 12 Liquid Democracy
Änderungsantrag Nr.
(zurückgezogen)
Beantragt von
Fard
Betrifft
Satzung des Landesverbands Bayern / § 12
Beantragte Änderungen

ICH WERDE DIESEN ANTRAG NICHT EINREICHEN

Einfügen eine neuen § 12 Liquid Democracy

(1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software.

Die Mindestanforderungen sind:

a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.

b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.

c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.

d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.

e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.

f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.

(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.

(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.

(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.

(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.

(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.

(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.

(8) Alle Regelungen des § 12 “Liquid Democracy” gelten für jede Untergliederungen im Landesverband Bayern gemäß § 7 dieser Satzung.


Die weiteren Paragraphen in der Satzung erhöhen sich jeweils um eine Nummer.

Begründung

Bei derzeit über 3500 Mitgliedern steht der Landesverband Bayern vor dem Problem seine Mitglieder in die Entscheidungsprozesse einzubinden. Ein Liquid Democracy System kann dies ermöglichen, wenn die Abstimmungsergebnisse innerhalb des Liquid Democracy Systems bei den Organen der Partei Gehör finden. Daher ist diese Satzungsänderung notwendig. Dadurch, dass die Organe der Partei angehalten sind das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern und zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen sowie positive Anträge, welche im Liquid Democracy System verabschieden wurden, umzusetzen wird eine echte Beteiligung der Basis ermöglicht.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. DelphiN 11:04, 3. Jan. 2012 (CET)
  2. Versat 20:27, 2. Feb. 2012 (CET)
  3. MC 17:02, 17. Feb. 2012 (CET)
  4. Korbinian 21:36, 4. Mär. 2012 (CET)
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Magnus R.
  2. Boris Turovskiy - nein, Nein, NEIN!;)
  3. Aleks A.
  4. CEdge
  5. Roland Köhler
  6. Das-leben-ist-schoen
  7. Ron
  8. PiratNEA Ich befürworte LQFB, aber Zwang per Satzung ist #+*?=!
  9. wigbold
  10. Deuxcvsix LQFB ist seit Regensburg beschlossen, und die Akzeptanz wird durch eine Satzungsänderung auch nicht besser.
  11. PiratX z. Zt. kein Handlungsbedarf

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Zur Zeit dürfte keine 2/3 Mehrheit in Bayern für Liquid Democracy in der Satzung sein. Ich habe kein Interesse an sinnlosen Diskussionen am LPT, daher werde ich diesen Antrag nicht einreichen. Allerdings finde ich sehr schade, wie mit Liquid Democracy im LV Bayern umgegangen wird, über folgende zwei Fragen sollte man sich mal Gedanken machen. --Fard 21:19, 29. Feb. 2012 (CET)
  • Übrigens, die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind komplett aus der Berliner Satzung geklaut. Jeder kann gerne Änderungen vorschlagen oder machen (it's a wiki), damit die Satzung besser auf die Verhältnisse im LV Bayern passt.
  • Abgeordnete sind frei in ihren Entscheidungen (auch juristisch festgelegt)
    • Ja, dies soll der Antrag auch nicht ändern. Abgeordnete werden nicht verpflichtet die Liquid Feedback Beschlüsse umzusetzen. Aber angehalten. Sprich man darf als Basismitglied die Umsetzung erwarten. Bzw. ein Abgeordneter muss schon sehr gute Gründe haben und erläutern, wenn er gegen die Basis stimmt.
      • Ein Abgeordneter sollte sowieso begründen und erläutern, was er macht. Falls er es nicht tut, kann man ihn nur nächstes mal nicht mehr wählen. Daran ändert auch diese Satzungsänderung nichts. cmrcx
    • noch eine Antwort zu 1
  • Die Ergebnisse eines nicht genannten Tools sollen also bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Wenn der LPT den Antrag annimmt, kauft er also die Katze im Sack. Magnus R.
    • Ist kein Argument. Dasselbe passiert jetzt bereits, wenn Ergebnissed mit Hilfe einer Standard-Tabellenkalkulation oder am Ende einer Maildiskussion stehen. -- xwolf 16:47, 25. Okt. 2011 (CEST)
  • Es gibt bundesweit AGs die wieder zum Thema LD und Meinungsfindung aktiv werden. Dieser Antrag fordert etwas, das derzeit nicht umsetzbar ist, da LQFB in bay wohl gescheitert ist (nicht genutzt) und andere Tools nicht existieren. Mein Vorschlag ist daher, die Ergebnisse einer bundesweit geführten Diskussion über die Entwicklung des LD Modells abzuwarten. --Das-leben-ist-schoen 23:54, 5. Jan. 2012 (CET)