BY:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Datenschutzfreundliche Regelungen für Empfänger von Sozialleistungen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den BY:Landesparteitag_2011.1 von ArnoldSchiller.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2011.1/Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
PP01
Beantragt von
ArnoldSchiller
Titel 
Datenschutzfreundliche Regelungen für Empfänger von Sozialleistungen
Antrag

Einleitung

Zur Zeit muss ein Empfänger von Sozialleistungen wie z.B. ALGII (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter regelmäßig seine persönlichen Verhältnisse über Vermögen und Lebensweise detailliert offenlegen, um Leistungen nach den SGB zu erhalten. Die Piraten fordern, dass beim Umgang mit Sozialleistungsempfängern zukünftig Datensparsamkeit Einzug hält und die generelle Unterstellung eines Generalverdachtes an Bezieher von Sozialleistungen unterbleibt.

Position

Die Piratenpartei fordert, dass Sozialbehörden den gleichen Standards unterworfen werden, denen andere Exekutivbehörden Deutschlands unterliegen. Insbesondere dürfen keine Datenabgleiche und -anforderungen ohne richterlichen Beschluss und einen begründeten Verdacht durchgeführt werden. Ähnlich wie es einem Steuerprüfer gestattet ist, einen Datenzugriff lediglich für steuerlich relevante Daten vorzunehmen, sollten die für die Bearbeitung der sozialrechtlichen Ansprüche zuständigen Behörden nur Zugriff auf die sozialrechtlich relevanten Daten erhalten. Vergleichbar zum Finanzamt sollen hierbei nicht jeder Sachbearbeiter, sondern nur eigens dafür qualifizierte Prüfer, ähnlich dem Steuerprüfer, stichprobenartig die Anträge überprüfen und bei Verdacht eines Betruges entsprechende staatsanwaltschaftliche oder richterliche Überprüfungen veranlassen können. Sicherlich ist es notwendig, auch im Sozialrecht dem Staat eine Kontrollmöglichkeit zu eröffnen. Diese darf aber nicht so weit gehen, dass jeder Empfänger von vorneherein quasi unter "Betrugsverdacht" steht und in der Folge jeder Sachbearbeiter mit weitgehenden Befugnissen ausgestattet ist, die sonst nur Ermittlungsbehörden und die Staatsanwaltschaft innehaben. Ein genereller Zugriff auf alle relevanten Daten, die der Bürger beim Staat hinterlegt hat, ist im Sinne der Datensparsamkeit weder notwendig noch ratsam. Als Gegenbeispiel sei hier das Vorgehen der Finanzämter genannt: Hier werden im Abstand von bis zu 10 Jahren nur die steuerlich relevanten Daten überprüft und dies auch zumeist nur bei buchhaltungspflichtigen Betrieben, nicht bei jedem Bürger. Die automatische und routinemäßige Kontrolle aller zugänglichen Daten der Leistungsempfänger in Abständen von 6 Monaten halten wir für völlig überzogen. Kein anderer Beamter hat einen ebenso umfassenden Datenzugriff wie die Mitarbeiter in den Sozialbehörden. Von Zentralregister für KFZ-Anmeldungen bis zur Kapitalertragssteuer können alle Sachbearbeiter jederzeit Zugriff auf die Daten nehmen.

Zusammenfassung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass auch die Leistungsempfänger nach dem SGB das Grundrecht der Unschuldsvermutung zurückerhalten und keine Daten willkürlich erhoben werden. Wir wollen, dass das SGB diesbezüglich angepasst wird und auch die entsprechenden Verordnungen nach datenschutzrechtlichen Standards gestaltet werden.

Appell

Jeder Bürger hat das Recht auf Privatsphäre und Unschuldsvermutung. Nur weil jemand Sozialleistungen empfängt, darf ihm dieses Grundrecht vom Staat nicht leichtfertig genommen werden.

Begründung

Dieses Positionspapier ist eine Konkretisierung der Forderungen aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei. Es dient dazu auf eine Reform im Sozialgesetz hinzuwirken.

Quelle http://piratenpad.de/ig-hartz4-pp2






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Arnold
  2. Aleks_A
  3. Burnus
  4. Spinni
  5. Martin K.
  6. Alexander Bock
  7. Boris
  8. Struppi
  9. CEdge
  10. Roguemale
  11. Awitte 18:14, 3. Sep. 2011 (CEST)
  12. Magnus R.
  13. Stephan Kristyn - Diejenigen denen dieses Thema wichtig ist, sollten aber in diesem Bereich mehr als nur Positionspapiere haben, um wirklich etwas zu bewirken.
  14. Stefan 'sekor' Körner stimme Stephan Kristyn zu!
  15. Se Ich will keinen Almosen-Staat aber eine Grundsolidarität ohne Gängelung ist fair und hält Leute davon ab, auf die Straße zu gehen und etwas kurz und klein zu klopfen.
  16. Boris
  17. CSteinbrenner
  18. Willi
  19. Dirk
  20. Jan
  21. Simon Erweiterung des Positionspapieres auf Bafög
  22. AndiPopp 21:28, 13. Sep. 2011 (CEST)
  23. Haide F.S.
  24. Hartmut
  25. Leo Wandersleb
  26. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Roland - Ich verstehe es nicht, dass es verwerflich ist das man überprüfen will, ob eine Person wirklich die Hilfe aller Steuerzahler benötigt. Auf der einen Seite, beklatscht man den Kauf von CDs aus der Schweiz, auf der anderen Seite sind die "armen ALG II" Bezieher Sakrosankt zu stellen!?
  2. Jolly - Die Berechtigung zur Nutzung von Steuergeldern muss auch hier nachgewiesen werden.
  3. RedWolf - Reden wir von der gleichen Partei ? BGE ist doch im Programm drin - damit ist der Punkt für mich obsolet... (Mit der Bitte um Korrektur falls ...)
  4. Walter Schließe mich der Meinung von Roland an. Die Linke hat die Nische schon besetzt. Wohin driftet die Partei den hin? 16 Bundesländer * ALG II.

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. wigbold - Formulierung und Ansatz ... s.u.
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • @Roland: im Antrag steht nicht, dass es keine Überprüfungen gibt, es soll ein Riskio existieren, erwischt zu werden. Nur soll die Überprüfung nicht so stark in die Grundrechte eingreifen wie bisher. CEdge
    • Genau so ist es, es soll nicht Betrügen als erlaubt deklariert werden, sondern nicht jeder Antragsteller als Betrüger gelten, sondern lediglich bei Verdacht kontrolliert werden. Nicht jeder Autofahrer ist ein Falschparker, was nicht bestreitet, dass jeder Falschparker ein Knöllchen bekommt. Aber jedes Kennzeichen auf Verdacht vorsichtshalber zu notieren und zu überprüfen, weil ja jeder Autofahrer mal falsch parken könnte, ist die falsche Methode. Hierbei geht es nicht nur um ALG-II-Bezieher auch jeder Rentner, der auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, ist davon betroffen.
    • Allein die Masse der Überprüfung aller Bezieher bewirkt, dass vorsätzliches Betrügen weit weniger riskant wird - auch die Sozialbeamten haben Massenstreß. Wird dagegen nur geprüft, wenn schon ein konkreter Verdacht vorliegt, dann ist die Quote der insgesamt erwischten echten Betrüger viel höher. Der Daten-Striptease dient vor allem zum Erzeugen von Fügsamkeit (s. inoffizielle Begründung zu SGB-Änderung). Roguemale
  • Diese Formulierung und den Ansatz finde ich nicht gut - "Datensparsamkeit" ist in dem Zusammenhang speziell und nicht wesentlich. Zudem erfolgt dann trotzdem eine informelle Ungleichbehandlung der Bürger. ich plädiere für eine rechtliche Gleichstellung der Empfänger von Sozialleistungen. Entwurf zur Diskussion -> hier --wigbold 14:43, 8. Sep. 2011 (CEST)
    • Und ob Datensparsamkeit hier wesentlich ist. HartzIV-Bescheide und Grundsicherungsbescheide werden als Grundlage für andere Ämter verwendet. Alles was dort angegeben, landet damit zwangsläufig auch beim MVV zum Beispiel, wenn die eine Kopie haben wollen oder einem Museum, wenn die wegen Eintrittsermässigung eine Kopie haben wollen. Damit weiss dann der MVV-Mitarbeiter wie hoch die Miete des Rentners ist und ob der Rentner noch nebeneinkünfte hat, das alles, weil diese Angaben gemacht werden müssen, um eine Unterstützung vom Staat zu erhalten und hinterher kommen diese Daten in den Bescheid und werden damit zwangsweise weit gestreut. Beim Steuerbescheid ist dem nicht so. --ArnoldSchiller 11:12, 14. Sep. 2011 (CEST)
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • @Jolly Wenn Mehrwertsteuer an ein Unternehmen rückerstattet wird, weil es kein Endkunde ist, überprüft auch niemand, ob dieses in betrügerischer Absicht erfolgt ist. Sowas fliegt erst im Rahmen einer Steuerprüfung auf, aber solange das Unternehmen sich an Gesetze hält wird diese Nutzung von Steuergeldern nicht extra bewiesen werden ArnoldSchiller
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  • @Redwolf Der Antrag hat nichts mit dem BGE zu tun, es geht hier lediglich um die Datensparsamkeit und Gleichbehandlung von Rentnern und Sozialhilfeempfängern in einem konkreten vorhandenem Gesetz, nämlich dem derzeit gültigen SGB. --ArnoldSchiller 11:12, 14. Sep. 2011 (CEST)
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