BY:Landesparteitag 16.1/Anträge/Satzungsänderung 007

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 16.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA -007

Einreichungsdatum

2016/10/20 10:26:04 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Amtsdauer Landesvorstand & Tagung Landesparteitag

Antragsteller

Switch2mac

Antragsart

Satzungsänderung

Kurzzusammenfassung

Regelung zur Amtsdauer des Landesvorstands und Tagung des Landesparteitags

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschliessen, in § 9a und §9b in den angegebenen Absätzen die Sätze mit folgendem Antragstexten zu ersetzen.

Modul 1 In §9a Abs. 3 Satz 1 1Die Mitglieder des Vorstands werden vom Landesparteitag für mindestens ein und maximal zwei Jahre gewählt, über die Amtsdauer entscheidet der jeweilige Landesparteitag vor der Neuwahl des Vorstands.

Modul 2 In §9a Abs. 3 Satz 2 2Die Amtsdauer des Landesvorstands kann sich um bis zu 3 Monate verlängern um einen ordentlichen Landesparteitag abzuhalten, der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.


Modul 3 In §9a Abs. 10 Satz 2 2Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn durch Rücktritt die Anzahl der Mitglieder des Landesvorstand aus §9a Abs. 1 Satz1 unterschreitet oder die Aufgaben der festgelegten Posten aus §9a Abs. 1 Satz1 nicht auf andere Vorstandsmitglieder übertragen werden können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

Modul 4 In §9b Abs. 2 Satz 1 1Der Landesparteitag tagt mindestens einmal im Kalenderjahr, aber so, dass die maximale Amtsdauer der Landesvorstands aus §9a(3) nicht überschritten wird.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

In §9a Abs. 3 Satz 1 - 2: (1) 1Der Landesvorstand besteht zumindest aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Generalsekretär. 2Der Landesparteitag kann die Wahl weiterer Mitglieder beschließen.

In In §9a Abs. 10 Satz 2: 2Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

In §9b Abs. 2 Satz 1: 1Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

Modul 1 In §9a Abs. 3 Satz 1 1Die Mitglieder des Vorstands werden vom Landesparteitag für mindestens ein und maximal zwei Jahre gewählt, über die Amtsdauer entscheidet der jeweilige Landesparteitag vor der Neuwahl des Vorstands.

Modul 2 In §9a Abs. 3 Satz 2 2Die Amtsdauer des Landesvorstands kann sich um bis zu 3 Monate verlängern um einen ordentlichen Landesparteitag abzuhalten, der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.


Modul 3 In §9a Abs. 10 Satz 2 2Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn durch Rücktritt die Anzahl der Mitglieder des Landesvorstand aus §9a Abs. 1 Satz1 unterschreitet oder die Aufgaben der festgelegten Posten aus §9a Abs. 1 Satz1 nicht auf andere Vorstandsmitglieder übertragen werden können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.

Modul 4 In §9b Abs. 2 Satz 1 1Der Landesparteitag tagt mindestens einmal im Kalenderjahr, aber so, dass die maximale Amtsdauer der Landesvorstands aus §9a(3) nicht überschritten wird.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Modul 1 Der Landesparteitag soll die Möglichkeit erhalten längere Amtszeitzeiträume als ein Jahr, z.b. In Wahlkampfzeiten, zu beschliessen.

Modul 2 Soll Trollklagen gegen eine mögliche Amtsdauerüberschreitung aufgrund eines ordenlichen Parteitags verhindern und regeln.

Modul 3 In größeren Vorständen (z.b. 9er Vorständen) führt ein Rücktritt von 3 Mitgliedern zur Handlungsunfähigkeit. Das kann durchaus auch nicht der Fall sein. Gleichzeitig kann sich ein Landesvorstand immer selbst für handlungsunfähig erklären.

Modul 4 Wenn die Amtsdauer des Landesvorstands variabel und länger als ein Jahr ist muss die Dauer zum Landesparteitag ebenfalls angepasst werden können.

Piratenpad

https://discourse.piratenpartei-bayern.de/t/amtsdauer-landesvorstand/554?u=switch2mac

Datum der letzten Änderung

31.10.2016

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht