BY:Landesparteitag 14.1/Anträge/Antragsfabrik/SÄA-05

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Satzungsänderungsantrag 05

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2014.1.

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Antragstitel

Öffentliche Mitgliederversammlungen

Antragsteller

Wolfgang Wiese

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag

Antragstext

Die Satzung wird unterhalb von §9b ergänzt um folgenden neuen Abschnitt §9c

§9c Zulassung von Gästen und Presse auf Mitgliederversammlungen
(1) Bei Versammlungen und Sitzungen des Landesverbandes, seiner Untergliederungen und seiner Teilgebiete sind Gäste, Öffentlichkeit und Presse grundsätzlich zugelassen. Sie haben Rede-, aber kein Stimmrecht.
(2) Videoaufzeichnungen und -übertragungen, sowie die Nutzung weiterer Wege zur Vermittlung der Inhalte des Parteitages an Dritte sind ohne Genehmigungspflicht zugelassen. Das Abfilmen oder Fotografieren von Bildschirminhalten oder Tastatureingaben ist nur mit Genehmigung des betroffenen Benutzers erlaubt. Das Ausfüllen von Stimmzetteln darf nicht gefilmt oder photografiert werden, um das Wahlgeheimnis zu schützen.
(3) Der Ausschluss der Öffentlichkeit, sowie der Videoaufzeichnungen und -übertragungen Bedarf eines 2/3 Beschlusses der akkreditierten Mitglieder der Versammlung.


Antragsbegründung

Bemerkung

  • Die Berechtigung als Gast an einem Parteitag teilzunehmen, schließt eine aktive Beteiligung zu Abstimmungen nicht ein. Zur Teilnahme an Abstimmung ist weiterhin eine Akkreditierung als stimmberechtigtes Mitglied notwendig. Ebenso sind "GO"-Anträge nur durch akkredierte Mitglieder gültig.
  • Ob Gäste auch als Vortragende zugelassen werden obliegt der durch die Versammlung beschlossenen Tagesordnung und der Versammlungsleitung.
  • Personen, die die Versammlung stören, können durch die Versammlungsleitung ermahnt oder des Saales verwiesen werden. Hier greift das Hausrecht.
  • Es wird ausdrücklich empfohlen, dass unabhängig von den Regelungen Teilnehmer einer Mitgliederversammlungen die Möglichkeit erhalten, einen gesonderten "Schutzraum" aufzusuchen, in der keinerlei Videoaufzeichnung erlaubt ist.

Begründung:

  1. Der entsprechendes Tagesordnungspunkt wird üblicherweise nur der Form halber abgestimmt. Es gehört zu den piratigen Grundsätzen, eine transparente Politik zu betreiben. Hierzu gehört auch das Herbeiführen von Politik und von politischen Handlungsführern auf Parteitagen. Ein Ausschluß von Gästen oder Presse wird von vielen Piraten daher zu recht als verrat an die piratischen grundsätze gesehen und weckt den

Verdacht des Klüngels.

  1. Das Parteiengesetz spricht in §9 (http://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html) über die Rahmenbedingungen von Parteitagen und anderen Versammlungen. Eine Verpflichtung über die Öffentlichkeit abzustimmen, diese generell zuzulassen oder zu verwehren ist nicht Gegenstand des Parteiengesetzes.
  2. In Zeiten des digitalen Wandelns ist es üblich, das Veranstaltungen gleichzeitig gestreamt und über diese auch auf anderen Wegen online berichtet wird; Somit kann sie von einem größeren Publikum verfolgt werden kann. Dies ist einer der Standbeine mit der

Teilhabe für solche Personen ermöglicht wird, die nicht zu einem (Offline)Parteitag anreisen können. Ein Ausschluss dieser Personen schädigt daher die Teilhabe und wirkt somit teilweise auch diskriminierend.

  1. "Die Piratenpartei ist eine transparente Partei. Alle Gebietsverbände, innerparteilichen Gruppierungen und parteinahen Organisationen müssen nach innen, zur Gesamtparteibasis hin und der Bevölkerung gegenüber transparent sein." (Zitat Joshua Flint). Dies gilt für alle Ebenen des politischen Wirkens.
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Datum der letzten Änderung

01.09.2014