BY:Ingolstadt/Wahlkampf/Plakatierung
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| Hinweis |
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| Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis. |
Plakatierungs-Crew Ingolstadt der AG Plakatierung Oberbayern
| Bitte prüfe, ob sich deine lokale Crew aktuell bereits an Aktionen beteiligt. | ||||||
| Mitglieder [Crew beitreten] | ||||||
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Inhaltsverzeichnis |
Aufteilung in
Stadtbezirke
Die Stadtbezirksverantwortlichen (SBV) führen eine Übersicht der im Stadtbezirk ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau binnen der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadtbezirkshelfer (SBH) arbeiten dem SBV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.
| Stadtbezirk | SBV | SBH | |
|---|---|---|---|
| 1 | | Andi | |
| 2 | | ||
| 3 | Nordost | ||
| 4 | Südost | Ben | |
| 5 | | Andi | |
| 6 | | ||
| 7 | | ||
| 8 | | ||
| 9 | Mailing | ||
| 10 | | Maxi | |
| 11 | | Alex | Maxi |
| 12 | Münchener Straße | Marcus und Brigitte | |
| 13 | Lenting | ||
| 14 | Kösching | ||
| 15 | Hepberg | ||
| 16 | Eichstätt Stadt | Maxi | Alex |
Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate
bitte noch ermitteln und hier festhalten
Karlskron
Keine Genehmigung erforderlich. Auflage: Kein Plakatieren zwischen Hauptkanal und Hausnummer 47. Ansprechpartner: Herr Geißler.
Lenting
Keine Genehmigung erforderlich, Auflagen:
Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich ist die Aufstellung von Plakatständern zu allgemeinen Wahlen, insb. zur Bundestagswahl am 27.09.2009, im Gemeindebereich genehmigungsfrei. Es wird allerdings auf folgende Besonderheiten für den Gemeindebereich Lenting hingewiesen: - Die Plakate dürfen 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden und sind eine Woche nach der Wahl zu entfernen. Sollten die Plakate innerhalb dieser Frist nicht abgeräumt werden, behält sich die Gemeinde Lenting vor, diese Plakate durch den gemeindlichen Bauhof auf Kosten der Partei oder Wählergruppe gegen eine Kostenpauschale von 50 € zu entfernen. - Plakatständer bis zu 20 Stück im Format bis zu DIN A 0 können ohne besondere Genehmigung aufgestellt werden. - Für die Aufstellung einer Großformattafel ist ein schriftlicher Antrag mit Angabe des Aufstellungsortes erforderlich. Entsprechend des Antrages wird im Einzelfall eine Entscheidung durch die Gemeindeverwaltung getroffen. - Auf die beigefügten Hinweise zur Aufstellung wird ausdrücklich hingewiesen. - Es werden keine Kosten berechnet. - Allgemeine gemeindliche Plakatierungsflächen stehen keine zur Verfügung. - Die nachstehenden Bestimmungen sind zu beachten: Technische Bestimmungen für die Aufstellung von Werbeanlagen 1. Die Plakatträger sind sichtbar mit den beiliegenden Aufklebern zu versehen. 2. Die Werbeträger dürfen den Straßenverkehr nicht behindern. . 3. Die Schilder dürfen nicht reflektieren. 4. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statistischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. 5. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen müssen freigehalten werden. 6. Die Plakatständer sind grundsätzlich im Gehweg- bzw. Seitenbereich entlang der innerörtlichen Straßen aufzustellen und entsprechend zu befestigen. 7. Der Abstand der Werbeträger zum befestigten Fahrbahnrand muss im Bereich der Ortsdurchfahrten mind. 1,50 m betragen. 8. Es dürfen keine Werbeträger an amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrsein-richtungen montiert werden. 9. Es dürfen keine Werbeträger angebracht werden, die Verkehrszeichen gleichen oder mit ihnen verwechselt werden bzw. deren Wirkung beeinträchtigen können. 10. Die Aufstellung der Plakatständer hat so zu erfolgen, dass keine amtlichen Verkehrszeichen verdeckt werden. 11. Notwendige Aufgrabungen sind unverzüglich ordnungsgemäß zu verfüllen. Der ursprüngliche Zustand des Bodens ist soweit möglich wiederherzustellen. 12. Die Werbeträger sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigung und dergleichen zu untersuchen. Unansehnliche oder beschädigte Werbeträger sind instandzusetzen. 13. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. 14. Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der Schilder zuständigen Unternehmens versehen sein. 15. Sollten die Werbeträger zur Beanstandung Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung, zu beseitigen. Nicht entfernte Plakatständer werden von den Mitarbeitern des Bauhofes auf Kosten der Veranstalter entfernt. 16. Die Gemeinde Lenting ist von Schadenersatzansprüchen Dritter, die ihre Ursache in dem Vorhandensein dieser Werbeträger haben, freizustellen. Winfried Wagner Verwaltungsfachangestellter Gemeinde Lenting Rathausplatz 1 85101 Lenting Tel.: 08456 / 92 95 - 27 Fax.: 08456 / 92 95 - 40 E-Mail: winfried.wagner@lenting.de <mailto:winfried.wagner@lenting.de> Internet: Gemeinde Lenting <http://www.lenting.de/>
Ansprechpartner: Herr Wagner.
Hepberg
Genehmigung erforderlich, Anfrage gestellt. Auflage: Nur zwei Plakate. Ansprechpartner: Frau Birkner.
Kösching
Genehmigung erforderlich, Anfrage gestellt. Ansprechpartner: Frau Höbler.
Gaimersheim
Mündliche Zusage telefonisch erhalten. Gleiche Auflagen wie Stadt Ingolstadt. Keine schriftlichen Zusagen werden erteilt. ---- [[Benutzer:Boomel]] 19:23, 4. Sep. 2009 (CEST)
Aktionen
Vorhandenes Material
- Was und wo?
- 250 Bundesplakate ab voraussichtlich Freitag bei Maxi
- ...
Landkreise: Altötting • Bad Tölz-Wolfratshausen • Berchtesgadener Land • Dachau • Ebersberg • Eichstätt • Erding • Freising • Fürstenfeldbruck • Garmisch-Partenkirchen • Landsberg am Lech • Miesbach • Mühldorf am Inn • München • Neuburg-Schrobenhausen • Pfaffenhofen an der Ilm • Rosenheim • Starnberg • Traunstein • Weilheim-Schongau
