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FRAGE
FRAGE:
Wie steht ihr zur Video-Überwachung generell?
Im einzelnen
  1. Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
  2. Videoüberwachung in/an Fahrzeugen/Anlagen des ÖPNV
  3. Videoüberwachung in teil-/staatlichen Einrichtungen
  4. Videoüberwachung in Stadien und bei Veranstaltungen

Bewerte dabei auch die Argumente die gegen deine Meinung stehen.

-- Wiskyhotel 07:21, 23. Apr. 2012 (CEST)

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Martin v. Ketteler, 91056 Erlangen

Ja, genau. Videoüberwachung kann sinnvoll sein, wo es um Risikobereiche geht, bei denen Rettungskräfte schnell vor Ort sein müssen, wie z.B. Bahnsteige. Auch in Bereichen mit hohem Gewaltpotential kann Videoüberwachung wenigstens übergangsweise hilfreich sein. Grundsätzlich ist Videoüberwachung jedoch abzulehnen. Sie beschränkt die persönliche Freiheit und verstößt damit gegen Art.1 GG.

Bernd Kasperidus aka Brummel1

Videoüberwachung ist ein zweischneidiges Schwert. Deswegen bin Ich gegen eine generelle Überwachung.

Das soll nicht heißen, das Ich Videoüberwachung grundsätzlich ablehne, denn dadurch wurden auch schon Straftaten verhindert oder wenigstens aufgeklärt.

Ich bin gegen das Gieskannenprinzip, dass immer mehr Plätze, Institutionen und Fahrzeuge mit immer mehr Kameras zupflastert.

Wenn eine Kamera aufgestellt werden soll, muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass der Nutzen den Eingriff in die Privatsphäre rechtfertigt.

Sobald es aber zu einer Kameraaufstellung und Bildauswertung durch privatrechtliche Personen oder Organisationen kommt, sage Ich "Nein". Da hier doch teilweise erheblich in Grundrechte eingeschnitten wird, hat eine private Organisation (mit wirtschaftlichen Interessen) NICHTS daran verloren.

Christian Baumeister

Es gab und es gibt ein Leben ohne Videoüberwachung. Fragen wir uns doch was bringt es? Zum Zeitpunkt der Tat? Nichts. Der U Bahnprügler prügelt trotzdem, der Einbrecher bricht ein und im Stadion werden munter Sprengkörper gezündet. Die Videoaufzeichnung spielt im Nachhinein eine, aber auch oft zweifelhafte, Rolle. Das haben wir erst vor kurzem gesehen. Straftaten verhindert werden durch elektronische Augen keine. Daneben die Frage wer hat denn alle Zugriff auf die Files? Wer garantiert mir, dass diese nicht noch anderweitig verwendet werden. Ich bin kein Freund der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, ich will nicht permanent unter Beobachtung stehen. Wie immer ist das Geld in der Prävention viel besser angelegt. NfU ChB

Volker Kunze

Generell halte ich Videoüberwachung im vertretbaren Maße als sinnvoll an, solange es kein Eingriff in die persönlichen Rechte zur Folge hat.

Für jeden der genannten Punkte lassen sich Für/Wider ausreichend Beispiele finden. Was keinesfalls gemacht werden darf ist eine Gesichtserkennung und Speicherung von Bewegungsprofilen. Auch ein Generalverdacht ist absolut unzuläassig: Beispiel - Ich stehe in der Nähe einer strafbaren Aktion im Stadion und werde wegen möglicher Mittäterschaft erkennungsdienstlich behandelt und finde Einzug in die Datei Gewalttäter Sport http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Informationsstelle_Sporteins%C3%A4tze das wäre ja genauso, dass ich ein Bußgeld&Punkte bekomme, weil der neben mir auf der Autobahn strunzbesoffen einen Unfall baut.

Auch die Löschung im jeweile angemessenen zeitlichen Rahmen ist vorzusehen.

Aleks Lessmann

Videoüberwachung ist die falsche Antwort auf die falsche Frage.

Die Frage darf nicht sein "Wie schnappe ich Kriminelle schneller?" sondern "Wie vermeide ich kriminelle Handlungen?".

Und schon haben wir den Grund, wieso es die falsche Antwort ist. Eine Kamera kann nicht de-eskalierend wirken. Eine Kamera dokumentiert nur, und verbreitet Angst. Denn wo eine Kamera ist (so das durchaus menschlich nachvollziehbare Denken vieler), da passiert wohl öfter was schlimmes, also bin ich schon mit höherem Angst- und womöglich dadurch auch Aggressionspotential unterwegs.

Beobachtung kann nicht die Antwort sein, sondern höchstens eine außerordentliche Maßnahme. Personen vor Ort, die de-eskalierend wirken sind eine bessere Lösung. Wo ist denn der freundliche Polizist (m/w) geblieben, der "sein" Viertel und deren Bewohner gut kannte? Wurde wohl wegrationalisiert.

Knuti Knut Berlin

Eine Videoübverwachung ist nur zur Überwachung von Gefahrenstellen (Bahnsteige, große Menschenansammlungen) einzusetzen. Es muß dabei gewährleistet sein, dass die Ausnahmen auch sofort ausgewertet werden, darauf regaiert wird und sie nicht für irgendwelche Zwecke in unbestimmter Zeit verwendet werde.

Hauke Holtkamp

Die Rechtschaffenheit liegt im Ermessen der unsichtbaren Betrachter. Schlimmer noch: Die mit wachsender Wahrscheinlichkeit maschinellen Betrachter ermöglichen eine beängstigend umfassende Datenauswertung. Daher ist Videoüberwachung grundsätzlich nicht wünschenswert und sollte mit steigender automatischer Auswertung sogar noch reduziert werden. Allerdings ist der Abschreckungseffekt an manchen Stellen wirksam.

Wenn ein positiver Effekt (Rückgang von Straftaten) nach Installation einer Kamera festgestellt werden kann, legal ist und diese Hinterfragung in regelmäßigen Abständen stattfindet, dann ist eine Installation in allen vier Fällen möglich. Es sollte aber immer eine Einzelfallentscheidung bleiben und nie pauschal oder "vorbeugend" überwacht werden.

Hartmut Giessler aka Pirat91093

ich halte eine Videoüberwachung, Überwachung ist vielleicht das falsche Wort, eine Videobeobachtung für durchaus sinnvoll. Sie kann zum einen präventiv, abschreckend wirken, die Umwelt und Verkehrsströme entlasten, Verkehrslenkend sein, Rettungskräfte schneller zum Ziel und zurück bringen. Taten wohl nicht immer verhindern aber sehr wohl Taten nachweisen und Täter schneller finden. Die Frage ist, wie lange die Aufzeichnungen von wem und zu welchem Zweck gespeichert werden. Normale Verkehrsflußdaten werden wohl nur wenige Stunden gespeichert werden, während andere Aufzeichnungen wohl etwas länger gespeichert werden sollten.

Andreas Kriesmer

Um solchen Begehrlichkeiten wie INDECT keinen Raum zu geben: so wenig wie möglich. Wenn's geht gar keine Videoüberwachung. Manche bemühen ja das Argument der Abschreckung. Allerdings kann man sich kleidungsmässig schnell unkenntlich machen, gerade wenn man in überwachten Bereichen Mist bauen möchte. Jede Art von Vorsätzlichkeit ist also mit dem Argument der Abschreckung nicht abzufangen.

Otto Mayer aka Cuthlan

Als Erstes muss man den Zweck den eine Videoüberwachung haben soll betrachten und dann entsprechend bewerten. Generell sollten Videoaufzeichungen nicht untereinander vernetzbar sein und nur zeitlich beschränkt gespeichert werden. Zonen mit Videoüberwachung müssen klar ausgewiesen werden. Es darf keine versteckten Kameras geben.

Als Mittel zum Schutz von Einrichtungen, bei Veranstaltungen und der Verkehrsüberwachung sind sie für mich wesentlich (z.B. in Verkehrstunneln, Bahnsteigen, Banken).

Michael Hartrich

Die Videoüberwachung, so argumentieren die Befürworter, wirkt abschreckend auf Kriminelle. Außerdem erhöhen die Kameras die Aufklärungsquote.

London ist eine der Städte mit der größten Kameradichte in Europa. Allerdings haben diese Kameras weder signifikant das Aufkommen noch die Aufklärung von Straftaten erhöht.

Sobald den Kriminellen der Standort der Kameras bekannt ist, wird damit nur noch der unbescholtene Bürger überwacht.

Daher lehne ich Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, in teil-/staatlichen Einrichtungen, in Stadien, bei Veranstaltungen und in Anlagen des ÖPNV kategorisch ab.

Der einzge Ort, an dem ich eine Kameraüberwachung für sinnvoll halte, ist in _Fahrzeugen_ des ÖPNV, um Randalierer u.ä. zur Verantwortung ziehen zu können. Aber auch dies ist nur akzeptabel, wenn die Bänder an jedem Schichtende wieder gelöscht werden, sofern es keine Vorfälle gab. Im Falle einer Straftat dürften nur die relevanten Szenen für die Strafverfolgung aufgehoben werden. Alles andere ist zu löschen.

Uwe Köhler

Ich sehe Videoüberwachung sehr kritisch. Denn Kameras schaffen ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Sie sorgen aber effektiv nicht für mehr Sicherheit, denn Kriminelle werden in der Regel nicht von Kameras abgeschreckt. Dazu könnten Kameras Zivilcourage verhindern, denn viele Menschen verlassen sich darauf, dass hinter den Kameras schon jemand aufpasst. Auch zur Strafverfolgung können Kameras nicht immer etwas beitragen, besonders Nachts.

Es gibt allerdings bestimmte Bereiche in der eine Videoüberwachung sinnvoll ist, dies betrifft vor allem sicherheitsrelevante Anlagen. Öffentliche Plätze gehören aber aufjedenfall nicht dazu. (Bei 2. bis 4. ist das aus meiner Sicht vom Einzelfall abhängig). Auch wenn es bestimmte Bereiche gibt, in denen eine Videoüberwachung sinnvoll ist, muss diese Maßnahme eine Ausnahme bleiben. Dazu darf eine automatische Gesichtserkennung und ein Erstellen von Profilen aufjedenfall nie stattfinden.

Andreas Sonnenburg aka PiratAndi

Eine verdachtsunabhängige Videoüberwachung widerspricht der Unschuldsvermutung und erzeugt eher Angst und Misstrauen als Sicherheit. Das Recht auf Anonymität ist ein Grundrecht das nur bei begründetem Verdacht im Einzelfall per transparent gefällter und begründeter Gerichtsentscheidung (mit Einspruchsrecht) eingeschränkt werden darf.

Oliver Schütz

Die grundsätzlichen Fragen sind zunächst:

  • Was genau ist das schützenswerte Interesse (z.B. Schutz der Bürger vor Übergriffen, Koordination von Hilfsmaßnahmen bei Unfällen in Straßentunneln, etc.)?
  • Welche Alternativen wären möglich (z.B. ob sich auf öffentlichen Plätzen Sicherheitspersonal anstelle der Kameras einsetzen ließe)?
  • Werden die Daten gespeichert und für wie lange?
  • Wird die Notwendigkeit der Videoüberwachung sowie ihr Nutzen regelmäßig und kritisch überprüft?
  • Wer hat Zugriff auf die Bilder (z.B. nur öffentlich-rechtliche Stellen)?
  • Wer kontrolliert die Einhaltung von Datenschutzauflagen?

Zu den Fragen im Detail:

Öffentliche Plätze: Im Prinzip könnte man argumentieren, dass durch die Öffentlichkeit an sich bereits eine Art Sicherheit entstünde. Bei gut frequentierten Plätzen gäbe es genug potentielle Zeugen, um Straftaten unwahrscheinlich werden zu lassen. Diese Annahme triff aber nicht immer zu. Bei erwiesener Notwendigkeit sollte ein öffentlicher Platz am ehesten von Sicherheitspersonal/Polizei vor Ort überwacht werden, die im konkreten Bedarfsfall auch geeignete Maßnahmen einleiten könnten, was eine Kamera natürlich nicht vermag.

ÖPNV: Es lässt sich nicht leugnen, dass Kameras in Verkehrsmitteln bei der Aufklärung mancher Übergriffe geholfen haben, insbesondere wenn keine anderen Zeugen zur Verfügung standen. Hierfür sollte eine eher kurzfristige Speicherung der Aufnahmen ausreichend sein.

Das große Problem liegt aber in all den Grausamkeiten, die uns noch bevorstehen mögen:

  • verdachtsunabhängiger, automatischer Abgleich von KFZ-Kennzeichen (längst Realität)
  • Einsatz von Software zur Gesichtsfelderkennung
  • Bewegungsprofile
  • INDECT

Horst Weidemann

Wie steht ihr zur Video-Überwachung generell?

Ich bin grundsätzlich für eine generelle Videoüberwachung, wo immer es geht, weil es enorme Kosten und Personal zur Prävention einspart. Der Einwand, die Überwachung wäre ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die persönliche Freiheit muss hinter dem vermehrten Sicherheitsgewinn zurücktreten.

Wolfgang Britzl

Überwachung stehe ich grundsätzlich skeptisch gegenüber, gerade London macht vor, wie unsinnig pauschale Generalüberwachung ist. Bei Massenveranstaltungen kann ich mir Videoüberwachung allerdings vorstellen. Speichern der Daten länger als 48 Stunden geht gar nicht.

Rudolf Beck

Als Privatmensch möchte ich natürllich so wenig wie möglich durch Kameras verfolgt und beobachtet werden. Was geht es denn die Obrigkeit an, wenn ich meine Partnerin in den Arm nehme oder meinen Sohnemann knuddel.

Als Politiker würde ich das etwas anders sehen. Von der Argumentation her kann ich jedem der Kollegen (m/w) hier folgen und auch Recht geben. Nehmen wir als Beispiel die Übergriffe in der U-Bahn Berlin. Diese sind kameraüberwacht, haben jedoch nicht verhindert, dass es zu gewalttätigen Übergriffen kommen konnte. Allerdings haben Sie zu einer sehr schnellen Täterermittlung geführt. Das Urteil fiel wegen des Alkoholgenusses des Täters aber nicht so aus, wie es angesichts der Tat sollte. Ein Argument dagegen, ist der Mord an der 11 jährigen Lena? im Parkhaus. Hier haben die Kameras auch dazu geführt, dass ein junger Mann als Verdächtiger verhaftet wurde. Durch die Inkompetenz der Behörden wurde sein Name bekannt und daher kann er sein bis dato gelebtes Leben nicht mehr so unbeschwert weiterführen. Das ist ein Grund gegen eine Videoüberwachung. Egal an welchen Orten.

Wenn ich Täter abschrecken will, dann kann ich das nicht mit Videoüberwachung. Dann muss ich die Möglichkeiten der Rechtsprechung nutzen. Das heißt, Abschreckung können nur die Justizbehörden betreiben, in dem Geständnisse oder Alkoholgenuss oder oder oder sich nicht mehr strafmildernd auf das Urteil auswirken. Das ist aber eine andere Diskussion.

Mit der Videoüberwachung ist es für mich wie bei manchen Ärzten. Es werden nur die Symptome behandelt. Aber nicht die Ursachen. Rudolf Beck

Dominic Pöllath

Videoüberwachung wird betrieben um Orte zu überwachen. Hierbei wird der eigentliche Schutz aber in den Hintergrund gerückt. Wichtiger wäre es unsere Ordnungshüter finanziell und personell zu schützen. Schließlich sollte das Volk nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sondern als Freund. Ich befürworte Transparente Videoüberwachung unter Vorraussetzung, kein notwendiges und hilfreiches Personal einzusparen. Gerade an öffentlichen Orten ist es hilfreich, Polizisten als Ansprechpartner vorzufinden. Dezente Videoüberwachung mag bei Ausschreitungen zur Nachprüfung helfen, doch kann ein Polizist schon deeskalierend wirken und zwischen Parteien vermitteln, und die Ausschreitung verhindern.

Martin Schwarz

1.Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen

Die Frage ist für mich zweischneidig. Auf der einen Seite bin ich gegen eine Überwachung, da ein Bewegungsprofil von Menschen erstellt werden kann. Viele Menschen fühlen sich bei dem Gedanken unwohl ständig von einer Überwachungskamera gefilmt zu werden. Sie fürchten zu einem gläsernen Menschen zu werden und somit ihre Privatsphäre aufgeben zu müssen. Dazu trägt nicht nur die Videoüberwachung und die Alarmanlage bei, sondern auch die elektronische Verfolgung jeder ihrer Schritte. Mithilfe von Kreditkarten, Online Banking und anderen Dingen kann der Mensch auf Schritt und Tritt verfolgt werden. Von politischer Seite her wird dieses Vorgehen gern mit dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Bürger gerechtfertigt, jedoch wollen genau diese Bürger lieber auf Videoüberwachung rund um die Uhr verzichten. Sie haben Angst, dass die gesammelten Daten nicht vertrauenswürdig behandelt werden und sich für sie daraus negative Folgen entwickeln.

2.Videoüberwachung in/an Fahrzeugen/Anlagen des ÖPNV Bin ich dafür, da hier zur Vorbeugung von Zerstörung und Vandalismus ein Instrument zur Aufklärung vorhanden ist. Auch fühlen sich Bürger hier nicht so negaiv bewacht wie auf öffentl. Plätzen.

3.Videoüberwachung in teil-/staatlichen Einrichtungen Ein klares Nein, wo führt das denn hin? Kameras in Schulen, Unis.

4.Videoüberwachung in Stadien und bei Veranstaltungen

Videoüberwachung in Stadien ist schon gang und gäbe. Speziell bei Fußballspielen. Auch hier ist es ok in Bezug auf Randale etc. Hier sollte nach Spielschluss bzw. auch nach Randale alle Filme gelöscht werden sofern keine strafbare Handlung stattfand. Wenn eine nachweisbar vorgefunden wurde, sollten die Bänder nach 2 Tagen überprüfbar gelöscht weden.

Anders ist es bei Veranstaltungen. Wer übernimmt die Verantwortung Sicherheitstechnik zu installieren und danach wieder zu entfernen? Nein, dann kann auch auf Wochenmärkten, politischen Veranstaltungen gefilmt werden.

Hartmut Ernst

Videoüberwachung soll die Sicherheit erhöhen. Genau das ist aber nach etlichen Untersuchungen keineswegs erwiesen. Gerade an öffentlichen Plätzen ist es eher die Öffentlichkeit selbst, die ein gewisses Maß an Sicherheit vermittelt. Aber hundertprozentige Sicherheit kann es nur auf Kosten des Verlusts der Freiheit geben. Wollen wir das? Es wäre zielführender, mehr Personal einzusetzten und, etwa im ÖPNV, Alarmierungsmöglichkeiten vorzusehen.

Sebastian Jung aka Ganesh

Die Piratenpartei hat hierzu eine dedizierte Position, die ich voll teile: Vidoüberwachung wird aus guten Gründen genauso abgelehnt wie eine Überwachung von Internetanschlüssen. Anstatt all die großartigen Argumente zu dem Thema noch einmal zu wiederholen oder auf die 4 unterschiedlichen Bereiche der Überwachung, die in der Frage angegeben waren, einzugehen, verlinke ich lieber auf unsere FAQ.
Um Euch den Überblick zu erleichtern habe ich alle meine Antworten aus dem Kandidatengrill zusammengefasst: KandidatenGrill:Ganesh.

Bernhard Häusler

Bin gegen Videoüberwachung. Wir sollten alles dafür tun, das mehr Überwachungskräfte an sog. Neuralgischen Plätzen zur Verfügung stehen. Polizeibeamte die den Bürgern vor Ort bekannt sind (z.b. Stadtteil), das ist nach meiner Meinung der richtige Ansatz. Kostet halt was, aber unsere Freiheitsrechte sollten uns das Wert sein. Sparen kann man ja u.U. in der Verwaltung.

TheRoyalBavarian

Wie steht ihr zur Video-Überwachung generell? In einzelnen

   Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
   Videoüberwachung in/an Fahrzeugen/Anlagen des ÖPNV
   Videoüberwachung in teil-/staatlichen Einrichtungen
   Videoüberwachung in Stadien und bei Veranstaltungen 

Generell sollte man die Möglichkeit der Videoüberwachung nicht pauschal verteufeln. Es gibt Orte an denen sie sinnvoll ist. Wie weit dies geht, muss allerdings eine Einzelfallentscheidung sein.

Jozef Omelka

George Orwell "1984" laesst gruessen.... "Big Brother is watching YOU".... Er hat sich nur um paar Jahre verrechnet...

Eindeutig dagagen.

Hermann Klie

Die Videoüberwachung bringt mehr Nachteile als Vorteile.

Der Staat hat damit viel zu mächtige Mittel zur Überwachung der Bevölkerung. 1984 ist veraltet es kann noch viel schlimmer kommen, wenn wir jetzt keine Demokratisierung unserer Gesellschaft einleiten.

Klares nein zur Überwachung.

Ronnie Rigl

FRAGE: Wie steht ihr zur Video-Überwachung generell? Im einzelnen

  1. Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen
  2. Videoüberwachung in/an Fahrzeugen/Anlagen des ÖPNV
  3. Videoüberwachung in teil-/staatlichen Einrichtungen
  4. Videoüberwachung in Stadien und bei Veranstaltungen

Bringt das was? Wer etwas anstellen will, der findet immer eine Ecke, die nicht überwacht wird. Ausserdem, was hilft es dem Opfer einer Straftat, wenn es dabei gefilmt wird, es ermöglicht höchstens die nachträgliche Aufklärung, aber bietet nicht akute Hilfe. Genauso bei Sachzerstörung, hilft der Aufklärung im Nachhinein, aber nicht der Verhinderung an sich. Besser wäre wieder mehr Polizeipräsenz (Polizei Dein Freund und Helfer!) und viel mehr Zivilcourage in der Bevölkerung. Dass man eben nicht zuschaut, sondern gemeinsam etwas dagegen tut, im jeweils akuten Fall.

Das Problem ist, dass immer etwas zerstört wird, jemand verletzt wird etc., es wird nicht verhindert, oder unterbunden. Also das Kind schon in den brunnen gefallen ist.

Zudem äußert sich vieles aufgrund sozialen Schieflagen, da muss angegriffen werden. Wenn die Unzufriedenheit zurückgeht, Leute wieder eine Zukunftsperspektive haben, dann wird das mit den Übergriffen auch wieder besser.

Bewerte dabei auch die Argumente die gegen deine Meinung stehen. Schwer, da muss ich erst noch mal in mich gehen...

Perikles aka Dr. Bernd Simon

Ich bin gegen jede Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Andere Maßnahmen zur Herstellung öffentlicher Sicherheit sind besser geeignet. Die Grundidee, dass Sicherheit durch Präventivkontrolle hergestellt werden kann, lehne ich ab.

Harry Botzenhardt aka Morgan le Fay

Objekt- und Personenschutz per Videoüberwachung sind wohl legitim. Aber irrelevante Daten dürften weder gespeichert noch verwertet oder weitergegeben werden und müssten nachweislich sofort gelöscht werden.