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FRAGE
FRAGE:

Wie ist deine Meinung zum Nichtraucherschutz?

Die Länderregelungen sind nicht einheitlich sollte es eine Bundesweite einheitliche Regelung geben?

Rosenheimer - Klaus Brunner Edit: Eingestellt Wiskyhotel 21:44, 8. Jul. 2012 (CEST)

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Klaus Brunner

meine Meinung zum Nichtraucherschutz :


Ob in Gaststätten geraucht werden darf oder nicht - Der Wirt soll entscheiden! Denn er trägt das alleinige, unternehmerische Risiko, er alleine hat seine Zeit, sein Geld und seine Arbeitskraft in der Aufbau und Erhalt seines Lokals investiert. Die Regierung hat kein Recht, auch nicht unter dem Deckmantel des „Nichtraucherschutzes“, dem Gastwirt in seine Unternehmensführung hineinzureden. Die Regierung hat auch kein Recht, die Bürger zu bevormunden. Schließlich sind viele Raucher und ebenso viele Nichtraucher erwachsene Menschen, die sehr gut auf sich alleine aufpassen können.

Ich vertraue auf die Vernunft der Menschen: Gastwirte und Gäste sollen frei entscheiden. Ich will keine Gleichschaltung am Tresen. Der freie Markt von Angebot und Nachfrage wird zu einer optimalen und den Bedürfnissen aller Bürger gerechten Mischung von Nichtraucher-, Raucher- und gemischten Gaststätten führen.

Darum sage ich: Freie Wahl für freie Wirte und für freie Gäste! Gegen das Nichtraucherschutzgesetz! Mit diesem Standpunkt will ich keine Aussage zu den gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Rauchens treffen. Nach dem von mir vertretenen freiheitlichen Gesichtspunkt gilt es, jede Form von Bevormundung und Entmündigung zu bekämpfen.

Hartmut Giessler aka Pirat91093

  • Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern

Bayern hatte 2008 ein strenges Gesetz zum Nichtraucherschutz erlassen, das am 1. August 2009 von der Landesregierung wieder aufgehoben wurde.

Im Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ verlangte ein breites parteiübergreifendes gesundheitspolitisches Bündnis die Wiedereinführung des konsequenten Nichtraucherschutzes. Mit den Unterschriften von 1.298.746 Personen wurde die erforderliche Zehnprozenthürde übersprungen (13,9 Prozent). Der Bayerische Landtag lehnte mit der Mehrheit von CSU und FDP den Gesetzentwurf jedoch ab. Am 4. Juli 2010 entschied die bayerische Bevölkerung in einem landesweiten Volksentscheid über das Volksbegehren, das mit 61,0 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen wurde. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,7 Prozent.

In Bayern ist seit dem 1. August 2010 das Tabakrauchen in Innenräumen von Gaststätten aller Art, Diskotheken sowie Festzelten nicht mehr gestattet. Erlaubt sind nur der Kosum von Tabakfreien Kräuterzigaretten, tabakfreie Wasserpfeifen mit aus Mineralien bestehenden Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten sowie elektrische Zigaretten wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet. Dagegen fallen elektronische Zigaretten, die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, unter den Verbotskatalog des Gesundheitsschutzgesetzes.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutz

  • Ich fände es absolut komisch einen Volksentscheid, durch ein erneutes Volksbegehren oder durch Gerichtsentscheide außer Kraft setzen zu wollen.
  • Ich wäre für eine bundesweit einheitliche Regelung.

Michael Hartrich

Ich habe viele Jahre lang selbst geraucht, es aber vor vier Jahren aufgegeben. Zuerst stand ich dem strengen Nichtraucherschutzgesetz in Bayern skeptisch gegenüber. Inzwischen finde ich es aber schon sehr toll, dass man jedes Lokal besuchen kann, ohne dass man hinterher seine Kleider waschen muss. Auch für die Angestellten in der Gastronomie (ganz besonders die Nichtraucher unter ihnen) ist diese Regelung sicher gut. Ich bin für Nichtraucherschutz. Einen Grund warum dieser bundeseinheitlich sein sollte, kann ich aber nicht erkennen.

Ronnie Rigl

FRAGE:

Wie ist deine Meinung zum Nichtraucherschutz?

Finde ich gut, obwohl ich eigentlich nie wirklich ein Problem hatte in Räume zu kommen, in denen geraucht wurde. Das war man so gewöhnt, z.B. im Restaurant oder der Disco. Einzig beim Essen fand ich es störend, wenn Rauch zu einem herüber zog. Heute merke ich aber den unterschied, dass in Räumen nicht mehr geraucht wird, man ist am nächsten Tag, wenn man weg war, bei weitem nicht mehr so geschlaucht wie früher.

Die Länderregelungen sind nicht einheitlich sollte es eine Bundesweite einheitliche Regelung geben? Ja auf jeden Fall, es ist schon sehr verwirrend, dass da überall andere Regelungen gelten, wie soll man sich denn da auskennen? Z.B. bei Länderübergreifenden Reisen.

Horst Weidemann

Wie ist deine Meinung zum Nichtraucherschutz?

Die Länderregelungen sind nicht einheitlich sollte es eine Bundesweite einheitliche Regelung geben?

Der Nichtraucherschutz sollte in angemessener Form in allen Bundesländern einheitlich geregelt sein.

Harry Botzenhardt aka Morgan le Fay

Ich bin für den Nichtraucherschutz, aber nicht in Gaststätten, die sich als Raucherlokal ausweisen.

Wer Nichtraucher ist und vom Tabakrauch nicht behelligt werden möchte, kann ein solches Lokal meiden.

Claudius Roggenkamp

Ich sehe in den heutigen Regelungen einen deutlichen Eingriff in die Berufsfreiheit von Wirten, die darüber hinaus eher ideologische Raucher Verhinderung ist, als Nichtraucherschutz. Nichtraucher hätten durch die Verpflichtung der Gastronomen zum Einbau besserer Lüftungen oder die Ausweisung von Nichtraucherräumen effektiv geschützt werden können. In der momentanen Debatte habe ich aber den Eindruck, dass so mancher Gesundheitsfanatiker nicht selbst vor Rauch, sondern vor dem Anblick von Raucher geschützt werden will. Eine Politik, die erwachsene Menschen erziehen will ist mit mir nicht zu machen.

Dem Bund fehlt nach momentaner Verfassungslage die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Eine Verfassungsänderung wegen nur eines Themas halte ich für unangebracht, im Zuge einer weiteren Föderalismusreform wäre dies aber möglich.